Wenn wir heute von der Jagd getrost als wertvolles Kulturgut sprechen können und dürfen, dann haben wir das unserem jägerischen Idealismus, unserer Liebe zum Freisein und unserer Achtung vor den Mitgeschöpfen zu verdanken, ohne die es keine weidgerechte, keine ethisch einwandfreie Jagdweise und auch keine Menschlichkeit geben kann. Es ist daher für uns Jägerinnen und Jäger unerlässlich, uns eine ethische Grundeinstellung zu eigen zu machen.
Weidgerechtigkeit – kein leeres Wort
Die Weidgerechtigkeit ist für Jäger keine leere Worthülse und darf auch nicht dazu verkommen; schließlich ist sie zentraler Begriff des Bundesjagdgesetzes (§ 1 Abs. 3). Danach sind alle Jagenden verpflichtet, die allgemeinen Regeln der Weidgerechtigkeit einzuhalten. Um diesem unbestimmten Rechtsbegriff Inhalt zu geben, müssen wir Jägerinnen und Jäger uns die Frage stellen, ob unser Verhalten der Natur, dem Wild, dem Mitjäger, aber auch der Öffentlichkeit und damit anderen Naturnutzern und an der Natur interessierten Menschen gerecht wird. Konkret bedeutet dies:
Was du nicht kennst, das schieß nicht tot!
Nur wenn der Jäger sich zu 100 % sicher ist, das richtige Stück Wild im Absehen zu haben, darf er den Finger krumm machen und das Stück erlegen. Nur so werden Fehlabschüsse, die Ordnungswidrigkeiten oder bei führenden Stücken sogar Straftaten bedeuten können, verhindert.
Jagd ohne Hund ist Schund
Jedem Revier muss ein brauchbarer, also geprüfter Jagdhund, zur Verfügung stehen. Dabei sollten sich Revierinhaber nicht auf andere verlassen, sondern die Mühe auf sich nehmen, mindestens einen eigenen Hund auszubilden. Jungjäger, die einen Hund ausbilden, werden durch ihn schnell jagdlichen Anschluss finden.
Todsünde Jagdneid
Der Charakter des Mitjägers offenbart sich im Erfolg des anderen. Deshalb ist es dringend geboten, dem erlegten Tier und dem Erleger aufrichtiges »Weidmannsheil« auszusprechen. (Nur) in diesem Fall lautet die korrekte Erwiderung »Weidmannsdank«. Der Erfolg des anderen sollte statt Neid auszulösen, Ansporn sein, seine jagdlichen und Schießfertigkeiten zu optimieren. Mit dem Jagdglück klappt es sicher. Irgendwann.
Jäger als Naturschützer
Nicht nur, weil die Jagdverbände als Naturschutzverbände anerkannt sind, sondern weil jeder einzelne Jäger dieser Anerkennung gerecht werden muss, gilt es, dieser auch Taten folgen zu lassen. Sei es die Anlage von Blühstreifen, Streuobwiesen oder Schonungen, das Aufhängen von Nistkästen oder Rettung von Gelegen oder Kitzen vor dem Ausmähen, es gibt jede Menge zu tun! Auch andere Naturschutzverbände dürfen das in Feld und Wald und damit auch in Jagdrevieren. Anstatt sich gegenseitig oder die von anderer Seite zu schützenden Arten wie Greifvögel oder Wolf als Konkurrenz und voller Argwohn zu betrachten, sollte dringend der Dialog gesucht und der Konsens oder zumindest der Kompromiss gefunden werden. Wer die Kommunikation jedoch nicht führt, wird nie feststellen, ob es eine Einigung gegeben hätte.
Jägersprache? Ja bitte! Unter Jägern!
Wer sich als Jäger unter Jägern über Jagd unterhalten möchte, kommt an der korrekten Anwendung jagdlichen Sprachgebrauchs nicht vorbei. Doch ebenso wie man seinen behandelnden Arzt verstehen möchte, möchten Nichtjäger auch den Grünrock verstehen. Doch mit Begriffen wie Anstreichen, Abstreichen, Gesperre oder Überläufer können sie häufig nichts anfangen.
Zur Gesellschaftsjagd mit halbautomatischer Waffe?
Wer – insbesondere zum ersten Mal – zu einer Treib- oder Drückjagd eingeladen ist, sollte die klassischen Waffen wie Repetier- bzw. Doppelbüchse oder (Bock-) Doppelflinte dazu führen. Selbstladebüchsen bzw. -flinten sind auf den meisten Gesellschaftsjagden verpönt, denn sie führen zu Fehlschüssen und damit zu vermeidbaren Nachsuchen, die den Zeitplan strapazieren. Wenn äußerst erfahrene Schützen Selbstladewaffen benutzen, um aus einer Rotte Sauen auch noch das 3. und 4. Stück herauszuschießen und der Jagdherr dieses schätzt, ist hingegen alles in Ordnung. Der Jungjäger allerdings sollte sich zunächst zurückhalten und zunächst die jeweiligen Gepflogenheiten beobachten, um sich ihnen dann anzupassen.
Lass Blumen sprechen!
Seit jeher freuen sich Jagende gemeinsam über die Jagderfolge. Zu besonderen Ereignissen sollte daher zum »Tottrinken« eingeladen werden. Ob im Kreise der Jäger eines Reviers oder unter mehr oder weniger zahlreichen Jagdfreunden – den Feierlichkeiten sind nur räumliche und finanzielle Grenzen gesetzt. Der Gastgeber freut sich dabei besonders, wenn ihm Hilfe bei der Vorbereitung (Dekoration, Wildversorgung, Getränkebeschaffung) angeboten wird. Die Akzeptanz solcher Anlässe beim nichtjagenden Ehegatten, der stets unbemerkt die meiste Last zu tragen hat, darf gerne durch auf ihn abgestimmte Gastgeschenke erhöht werden. Diese Zeichen der Wertschätzung vergrößern die Chance auf Wiederholung einer gelungenen Feier.
Sei hilfreich und gut!
Jagd lebt von Gemeinschaften: Ob Jagdverband, Kreisguppe, Hegering, (Hochwild-) Hegegemeinschaft, Jagdgenossenschaft oder Pächtergemeinschaft bzw. Begehungsscheininhaber, überall muss miteinander für die Jagd gewirkt werden. Nur, wenn sich alle einbringen, können die Gemeinschaften zum Wohle der Jagd und der den Jägern anvertrauten Natur wirken.
Auf gute Nachbarschaft!
Was für Wohnungsnachbarn gilt, gilt erst recht für Jagdnachbarn: Wer neu ist, stellt sich seinen Nachbarn vor, denn spätestens bei der Wildfolge gilt es sich abzustimmen. Aber auch für die Frage nach revierübergreifender Drückjagd oder die Nutzung des Jägernotweges sollte die Abstimmung mit dem Nachbarn umgehend erfolgen. Dadurch werden Irritationen vermieden. Bei Drückjagden gilt: Alle stimmen sich ab und treffen sich idealerweise anschließend zum gemeinsamen Streckelegen und Schüsseltreiben. Wer sich ausschließt und sich stattdessen an die Reviergrenze setzt, um abzustauben, handelt nicht nur unsolidarisch, sondern nicht weidgerecht!
Ethisch eingestellter Jagender sein, das muss heißen, Freund zu sein, Kamerad zu sein. Das muss bedeuten, bereit zu sein, auch mit den anderen Naturliebhabern zu teilen, egal ob Fischer, Wanderer oder Pilzsucher. Und es muss bedeuten, gastfreundlich zu sein, denn die Gastfreundschaft ist Zeichen eines hohen ethischen Bewusstseins.
B•Recht
Einleitung
Die Herausforderungen an Jagdscheininhaber sind besonders hoch, wenn es darum geht, allen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Leider sind die vom Jäger einzuhaltenden Vorschriften nicht nur in einem Gesetz, sondern in vielen verschiedenen normiert. Neben dem Jagdrecht gilt es, die Vorschriften des bundeseinheitlichen Waffenrechts einzuhalten. Gerade im Naturschutzrecht können sogar örtliche Verordnungen, beispielsweise Naturschutzgebiets oder Landschaftsgebietsverordnungen für den Jäger von großer Bedeutung sein; denn sie beschränken die Nutzbarkeit der Flächen beispielsweise durch Verbot der Bejagung oder durch durch ein Verbot, Hochsitze auzustellen.
Jagdrecht
Allgemeines
In keinem anderen Rechtsgebiet treten die politischen Unterschiede so deutlich zutage wie im Jagdrecht.