Das zugehörige Adjektiv aufrichtig (von aufrecht) bezeichnet Unbeugsamkeit und Unkäuflichkeit. Wer aufrichtig (oder aufrecht) ist, steht zu seinen Überzeugungen und verbiegt sich nicht, und bringt das im übertragenen Sinne auch in seiner Körperhaltung und im freien und offenen Blick, der seinem Gegenüber nicht ausweicht, zum Ausdruck.
Quelle: Seite „Aufrichtigkeit“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. Dezember 2019, 06: 40 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aufrichtigkeit&oldid=195180143 (Abgerufen: 31. Januar 2020, 08: 47 UTC)
Lüge
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie trotzdem glaubt, oder anders formuliert „die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten sic.“
Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, zum Beispiel um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Gelogen wird auch aus Höflichkeit, aus Scham, aus Angst, Furcht, Unsicherheit oder Not („Notlüge“), um die Pläne des Gegenübers zu vereiteln oder zum Schutz der eigenen Person, anderer Personen oder Interessen (z. B. Privatsphäre, Intimsphäre, wirtschaftliche Interessen), zwanghaft/ pathologisch oder zum Spaß.
Allgemeines
Von einer Lüge spricht man nur dort, wo ein ernsthafter Verstoß gegen die Sitten gesehen wird. Soll ein persönliches Verständnis für eine bewusste Falschaussage geäußert werden, verwendet man umgangssprachliche Ausdrücke wie Geschwindel (Verb: schwindeln) oder Flunkerei (Verb: flunkern), so z. B. in Zusammenhang mit einem Scherz, bei emotionaler Überforderung, wenn ein Sachverhalt nur etwas beschönigt wird (Euphemismus) oder wenn die ausgedrückte Unwahrheit unmittelbar wieder zurückgenommen wurde.
Das umgangssprachliche Wort Schwindel hingegen bezeichnet entweder eine wiederum ernsthaftere Täuschungshandlung in Kombination mit einer gemeinen Lüge (z. B. Betrug) oder einen Scherz mit weitreichenden Folgen (z. B. Aprilscherz, Fake).
Die Lüge unterscheidet sich von der Täuschung dahingehend, dass eine Täuschung ohne das Mittel einer falschen Aussage verübt werden kann. Zum Beispiel täuscht man, wenn man vorgibt zu schlafen, um andere zu belauschen. Wenn man dann gefragt wird und sagt, man habe geschlafen, ist das eine Lüge. In der Werbung, im Verkaufsgespräch und in der politischen Propaganda wird oft mit Lügen und Täuschungen gearbeitet.
Die Lüge ist auf Sprache angewiesen: Lügen können in jeder Form geäußert werden, in der mit Sprache kommuniziert wird, zum Beispiel als Text in einer Zeitung oder in Gebärdensprache.
In der zwischenmenschlichen Kommunikation werden unterschieden:
• soziale Lüge
• Notlüge
• Zwecklüge
• vorsätzliche (dissoziale) Lüge,
• zwanghafte, pathologische Lüge (Pseudologie)
• Ausrede.
Die soziale Lüge soll dem Wohl des Belogenen oder der Harmonie einer Gruppe dienen. Diese Art der Lüge soll meist dem friedlichen Miteinander und der Leistungsmotivation nützen.
Die vorsätzliche Lüge oder auch gemeine bzw. verbrecherische Lüge hat den eigenen Vorteil zum Zweck und nimmt den Nachteil von Mitmenschen billigend in Kauf. Bei der Intrige (von lateinisch intricare, in Verlegenheit bringen) ist der Nachteil Anderer sogar das angestrebte Ziel.
Zwanghaftes Lügen wurde in der Psychiatrie gelegentlich als Pseudologie bezeichnet. Heutzutage sieht man darin jedoch kein eigenständiges Krankheitsbild mehr, sondern ein mögliches Symptom der narzisstischen Persönlichkeitsstörung.
Der Autor Brad Blanton schlägt vor, auch Verhaltensweisen wie Informationszurückhaltung, Beschönigung und Übertreibung, aber auch soziale Phänomene wie Taktgefühl, Diplomatie als Formen der Lüge zu werten.
Rechtliches
Strafrecht
Ein Angeklagter darf zur Sache immer schweigen, aber auch wenn er spricht, darf er lügen, zumindest soweit er sich nicht dadurch strafbar macht (Falschverdächtigung). Lügt ein Angeklagter, um sich selbst zu entlasten, spricht man auch von einer Schutzbehauptung. Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid bei einem Zeugen, der immer die Wahrheit zu sagen hat. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen, wenn es zu einer Vermögensschädigung kommt. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen (Ausnahme § 348 StGB – Falschbeurkundung im Amt).
Zivilrecht
In Vorstellungsgesprächen darf zum Beispiel bei bestimmten Fragen gelogen werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 19. Mai 1983, dass Lügen bei nicht relevanten Fragen, im abgeurteilten Fall die bisherige Höhe des Gehaltes, keine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung rechtfertigt. Auch das Vorliegen einer Schwangerschaft darf verheimlicht werden, sofern der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko für Schwangere darstellt, z. B. wegen Infektiosität oder Strahlenexposition. Auch Vorstrafen dürfen verheimlicht werden, sofern sie im Bundeszentralregister gemäß dem § 53 Bundeszentralregistergesetz gelöscht wurden. Gefälschte Zeugnisse jedoch stellen auch nach Jahren noch einen Kündigungsgrund dar. Nach Studien der Control Risk Group machen in Deutschland rund 12 % der Bewerber falsche Angaben über ihren beruflichen Werdegang. Im Einzelnen schummeln 30 % bei den Daten zur Beschäftigung, 18 % bei den Qualifikationen, 13 % bei den Gehaltsangaben, 11 % bei den Daten zum Lebenslauf, 6 % bei den Angaben zum Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber, 4 % bei der Position und 1 % bei den Angaben zur Führungsverantwortung.
Auch Arbeitgeber desinformieren in Bewerbergesprächen. Nach Hesse/Schrader gilt es in Vorstellungsgesprächen als ein gutes Zeichen, wenn ein vermeintlicher Makel wie z. B. Gewerkschaftsengagement angesprochen wird, weil die Arbeitgeber tendenziell vermeiden, tatsächliche Ausscheidensgründe anzusprechen, besonders wenn sie nicht justiziabel sind. Beispiel für nicht justiziable Ausscheidungsgründe sind Geschlecht, Konfession, Parteizugehörigkeit, Gewerkschafts- oder Betriebsratsengagement etc.
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags
Im Deutschen Bundestag gilt es als unstatthaft, einen Abgeordneten der Lüge zu zeihen. Dies wird regelhaft mit einem Ordnungsruf oder mit einer Rüge durch den Bundestagspräsidenten geahndet. Nicht geahndet wird es dagegen, wenn einem Abgeordneten unterstellt wird, er habe die Unwahrheit gesagt, weil dies die Möglichkeit impliziert, er habe sich nur geirrt. Auch der Vorwurf, jemand habe „wissentlich die Unwahrheit“ gesagt, zieht gemeinhin keine Ordnungsmaßnahme nach sich.0
Psychologie
Psychologische Forschung
In der psychologischen Forschung können mehrere Ansätze unterschieden werden, die jeweils darauf abzielen, Merkmale zu bestimmen, mit Hilfe welcher die Unterscheidung zwischen einer wahren und einer falschen Erinnerung bzw. Aussage möglich ist.
Der Fokus kann entweder auf der Erinnerung liegen oder auf der Person, um deren Erinnerung es sich handelt. Weiterhin muss zwischen der bewussten und unbewussten Lüge differenziert werden, da sich die Verhaltensmerkmale der Personen und Inhalte der Aussagen in beiden Fällen unterscheiden.