Das zugrundeliegende Verb tolerieren wurde im 16. Jahrhundert aus dem lateinischen tolerare („erdulden“, „ertragen“) entlehnt. Das Adjektiv tolerant in der Bedeutung „duldsam, nachsichtig, großzügig, weitherzig“ ist seit dem 18. Jahrhundert, der Zeit der Aufklärung, belegt, ebenso die Gegenbildung intolerant, als „unduldsam, keine andere Meinung oder Weltanschauung gelten lassend als die eigene“.
Der Gegenbegriff zu Toleranz ist die Intoleranz, in der Bedeutung „Unduldsamkeit“ im 18. Jahrhundert aus dem französischen intolérance entlehnt. Als Steigerung der Toleranz gilt die Akzeptanz, die gutheißende, zustimmende Haltung gegenüber einer anderen Person oder ihrem Verhalten.
Begriffsspektrum
Der Begriff der Toleranz findet sich ohne konsistente Bedeutung in Rechtslehre, der politischen Theorie, der Soziologie und der Ethik, jeweils im Zusammenhang mit dem Umgang und der Regelung von Konflikten in sozialen Systemen. Viele Erlasse, die in der Geschichte (religiösen) Minderheiten Duldung zusicherten, werden auch als Toleranzedikte bezeichnet.
Entsprechend der Geschichte der Toleranzidee ist der Begriff häufig mit der religiösen Toleranzforderung verknüpft. So betrachtet der Philosoph Max Müller Toleranz als den gegenseitigen Respekt der Einzelnen gegenüber den Ansichten über die „Letzten Dinge“ und sieht eine Verankerung im christlichen Liebesgebot.
Im politischen und gesellschaftlichen Bereich gilt Toleranz auch als die Antwort einer geschlossenen Gesellschaft und ihres verbindlichen Wertesystems gegenüber Minderheiten mit abweichenden Überzeugungen, die sich in das herrschende System nicht ohne weiteres integrieren lassen. Insofern schützt die Toleranz ein bestehendes System, da fremde Auffassungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht zwangsläufig übernommen werden. Die Toleranz schützt aber auch die Träger einer Minderheitsmeinung vor Repression und gilt insofern als eine Grundbedingung für Humanität. In diesen Zusammenhängen ist Toleranz auch die Vorbedingung einer friedlichen, theoretischen, Auseinandersetzung um konkurrierende Wahrheitsansprüche. In diesem Sinne definiert Andreas Urs Sommer Toleranz ganz allgemein als „soziales Relativierungsvermögen“, das aber nicht nur positive Aspekte beinhaltet. Der von Herbert Marcuse geprägte Begriff repressive Toleranz kritisiert insbesondere, dass in einer Gesellschaft mit unklarem Wertepluralismus, in der Toleranz als Norm gilt, rationale und berechtigte Kritik wirkungslos bleiben kann.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Toleranz auf ethische Indifferenz, also auf eine Verringerung des Bewusstseins für Gut und Böse hinweisen kann. Nach Kees Schuyt könne man Toleranz auch als unvollkommene Tugend bezeichnen, weil man etwas zulässt, was man eigentlich als schlecht erachtet. Einige Autoren unterscheiden auch zwischen passiver und aktiver Toleranz.
In der Philosophie ist das Problem der Toleranz mit der Frage nach Wahrheit und Freiheit verbunden: Gibt es „die Wahrheit“ im Besitz von Einzelnen oder Gruppen und wie verhält es sich mit Freiheit gegenüber dem als „Wahrheit“ Angesehenen?
Geschichte der Toleranzidee
Westlicher Kulturkreis
In der europäischen Geistesgeschichte entstand die Toleranzidee aus der praktischen Notwendigkeit des Staates, das gesellschaftliche Zusammenleben zu ermöglichen, indem abweichende religiöse Bekenntnisse integriert wurden. Wesentliche Überlegungen betreffen das Verhältnis des Christentums zu anderen Religionen, seit der Reformation auch das Verhältnis zwischen den unterschiedlichen christlichen Konfessionen.
Im Römischen Reich wurden die Religionen unterworfener Völker toleriert, sofern sie die göttliche Verehrung des Kaisers als einigendes Band des Staates akzeptierten. Da Christen dies nicht taten, galt ihnen gegenüber keine Toleranz. Erst das Toleranzedikt des Galerius im Jahr 311 beendete die Christenverfolgungen.
Das christliche Mittelalter0 unterschied zwischen „Ungläubigen“ (Juden und Heiden) sowie Häretikern. Nur erstere wurden toleriert, da der Zugang zum Glauben nicht erzwungen werden dürfe. So gebot Papst Gregor der Große im Jahr 602 Toleranz für die Juden. Häretiker hingegen waren zu verfolgen, da sie von der bereits erkannten Wahrheit wieder abgefallen waren.
Die über die bloße Toleranz („Duldung“) hinausgehende Religionsfreiheit setzt eine Differenzierung von Kirche und Staat voraus sowie einen gesellschaftlichen Pluralismus und ist daher der Neuzeit vorbehalten.
Anfang des 16. Jahrhunderts setzten im westlichen Kulturkreis der Humanismus und vor allem die Reformation eine Entwicklung in Gang, die zur Entstehung der neuzeitlichen Toleranzidee und ihrer Verwirklichung führte. Ein weltweiter Prozess der gesellschaftlichen Modernisierung habe im 15. Jahrhundert eingesetzt. Er sei von Martin Luther und der reformatorischen Bewegung vorangetrieben worden, so der Philosoph Jürgen Habermas. Dem Historiker Heinrich August Winkler zufolge ist die „Gewissensfreiheit des Einzelnen“ das „Urpostulat des Protestantismus“. Für Luther ist der Glaube an Jesus Christus das freie Geschenk des Heiligen Geistes und kann deshalb niemandem aufgezwungen werden. Häresien sei nicht mit Gewaltanwendung, sondern mit der Verkündigung des Evangeliums entgegenzutreten. Luther: „Man sollte die Ketzer mit Schriften, nicht mit Feuer überwinden.“ Irrlehrer können durch die weltlichen Obrigkeiten ausgewiesen werden. Nur wenn sie die öffentliche Ordnung stören, droht ihnen die Todesstrafe. Damit überwand Luther das mittelalterliche Ketzerstrafrecht. Allerdings blieb Luther dem Mittelalter insofern verhaftet, als er in der Ablehnung des Eids, des Kriegsdienstes und teilweise des Privateigentums durch die Täufer eine politische Gefahr für das Gemeinwesen sah, die zum Chaos führen würde. Deshalb kam es auch in lutherischen und reformierten Territorien zur Verfolgung, Folterung und Ermordung von Täufern.
So wurde zum Beispiel der Täufer Fritz Erbe allein wegen seines Glaubens mehrere Jahre im sogenannten Angstloch der Wartburg eingekerkert, wo er schließlich 1548 starb. Auch befürwortet Luther die Tötung von Menschen mit Behinderungen, die Verbrennung von vermeintlichen Hexen und die Zerstörung jüdischer Synagogen und Schulen. Ulrich Zwingli forderte die Ausweisung Andersgläubiger, in einigen Fällen auch die Hinrichtung von Täuferführern. Noch bis 1742 gab es in der Schweiz die sogenannte Täuferkammer und staatliche Täuferjäger. Bei dem Verfahren gegen den Antitrinitarier Michael Servet in Genf handelte es sich formell um einen Kriminalprozess auf der Grundlage des Reichsrechts. Leugnung der Trinität galt lange noch in allen Kirchen als Atheismus. 1566 wurde der Antitrinitarier Giovanni Valentino Gentile wegen seines Glaubens enthauptet. Als Verteidiger der Glaubens- und Gewissensfreiheit gegen Johannes Calvin entwickelte Sebastian Castellio in seinen Schriften eine Theorie der religiösen und allgemeinen geistigen Toleranz. Die Täufer trugen ebenfalls wesentlich zum Entstehen der neuzeitlichen Toleranz bei, indem sie unermüdlich Duldung forderten und durch ihr Leiden dafür eintraten.
Die prinzipielle Trennung von Geistlichem und Weltlichem durch Luthers Zwei-Reiche-Lehre ermöglichte das Entstehen der Trennung von Staat und Kirche. Diese wurde zuerst von den verfolgten Minderheitskirchen der Täufer und Hugenotten praktiziert.0
Das erste neuzeitliche europäische Toleranzedikt war das Edikt von Torda, das Lutheraner, Reformierte, Unitarier und Katholiken in Siebenbürgen als gleichberechtigte Konfessionen anerkannte und erstmals eine allgemeine Religionsfreiheit theologisch begründete. Orthodoxe und Juden waren jedoch formell nicht vom Edikt von Torda umfasst. 1573 folgte die Konföderation von Warschau, die den Adligen das Recht auf Religionsfreiheit garantierte und als Beginn der staatlich gesicherten Religionsfreiheit in Polen-Litauen gilt. Als Vorläufer dürfen im Gefolge des Schmalkaldischen Krieges der Passauer Friede von 1552 und der Augsburger Religionsfriede von 1555 gelten. Letzterer wurde durch das nicht mehr zu ändernde Nebeneinander der Kirchen erzwungen. Er legalisierte den eingetretenen Zustand: Zwischen den weltlichen Reichsständen galt Toleranz, in den Territorien Intoleranz, Parität in den Reichsstädten; der Einzelne erhielt Glaubensfreiheit und das Recht auszuwandern. Neben dem Existenzrecht der beiden Konfessionen wurde so das Prinzip des Cuius regio, ejus religio „Wessen Gebiet, dessen Religion“ rechtlich begründet. Der Westfälische Friede (1648) bestätigte den Augsburger Frieden. Anerkannt wurden