Ausbildungsförderungsrecht
Stipendienprogramm-Gesetz
Bildungskreditprogramm des Bundes
Vorschriftensammlung mit einer erläuternden Einführung
begründet von
Dr. iur. Ernst August Blanke Ministerialdirigent a. D.
bearbeitet von
Diplom-Verwaltungswirt (FH) Roland Deres Oberamtsrat a. D.
40. vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage
Rechtsstand: Dezember 2019
Verlag W. Kohlhammer
40. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038552-8
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038553-5
epub: ISBN 978-3-17-038554-2
mobi: ISBN 978-3-17-038555-9
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Mit dem 26. BaföGÄnderungsgesetz hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgeschriebene Reform des Bundesausbildungsförderungsrechts umgesetzt. Infolgedessen ist das Gesetz weitgehend neu strukturiert und inhaltlich weiter entwickelt worden. Zudem wurden die für den Gesetzesvollzug anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Mit dieser 40. Auflage der Textausgabe und ihren einführenden Erläuterungen wird der Förderungs- und Einzugsverwaltung, aber auch den Gerichten ein weiterhin zuverlässiges, aktuelles Handbuch zur Verfügung gestellt.
Bearbeitet von Roland Deres, Oberamtsrat im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Vorwort zur 40. Auflage
Seit Vorlage der 39. Ausgabe dieser Textausgabe im Juli 2016 wurden die Rechtsvorschriften der individuellen Förderung der Ausbildung – insbesondere durch das 26. Gesetz zur Änderung des BAföG – in erheblichem Umfang reformiert und geändert. Die Drucklegung der 40. Auflage war aber auch geboten, weil die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die bei der Durchführung des BAföG ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind, in vielfacher Weise umfangreiche und in Teilen grundlegende Änderungen erfahren haben. Damit dieses kommentierte Regelwerk auch weiterhin den Zweck, eine wichtige, verlässliche Hilfe bei der Ausführung sowohl des BAföG wie auch der landesrechtlichen Förderungsvorschriften zu sein, uneingeschränkt erfüllen kann, wird es hier in der 40. Auflage vorgelegt.
Somit wird wiederum allen Nutzern eine wesentliche, auf den aktuellen Stand veränderte Textausgabe zur täglichen Arbeit bei der Durchführung dieses Gesetzes, bei deren richterlichen Kontrolle sowie zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes in die Hand gegeben. Möge es weiterhin seine bewährten Dienste leisten.
Frau Diplom-Verwaltungswirtin Julia Denstorff, Münster, sowie Herrn Dr. rer. nat. Jochen Müller und Frau Diplom-Ingenieurin Katrin Deres, beide Regensburg, danke ich für die umfassende Übernahme von Arbeiten vor und bei der Erstellung dieser Textausgabe.
Rheinbach, im Dezember 2019
Roland Deres
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 40. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Teil I: Einführung
Teil II: Förderungsrechtliche Bestimmungen des Bundes
Teil II.1Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG –),
Teil II.1aGesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG)
Teil II.2Richtlinien zur einheitlichen Anwendung des Landeshaushaltsrechts bei der Veränderung von Ansprüchen nach § 50 SGB X sowie den §§ 20, 37 und 47a BAföG
Teil II.3Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I)
Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X)
Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI)
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (SGB XII)
Teil II.4Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland (BAföG-AuslandszuschlagsV)
Teil II.5Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)
Teil II.6Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV)
Teil II.7Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (BAföG-Darlehens-Verordnung – DarlehensV)
Teil II.8Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
Teil II.9Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern (BAföG-FachlehrerV)
Teil II.10Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV 2016)
Teil II.11Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (HärteV)
Teil II.12Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV)
Teil II.13Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe (MedizinalfachberufeV)
Teil II.14Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV)
Teil II.15Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden (SchulversucheV)
Teil II.16Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe (SozPflegerV)
Teil II.17Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Techn. AssistentenV)
Teil II.18Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlassV)
Teil II.19Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln (TrainerV)
Teil II.20Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen (VorkurseV)
Teil III: Bildungskreditprogramm des Bundes
Teil IV: Förderungsrechtliche Bestimmungen der Länder
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