DSGVO - BDSG - TTDSG. Группа авторов. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

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Издательство: Bookwire
Серия: Kommunikation & Recht
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783800594207
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sowie das Verhältnis der DSGVO zu anderen Vorschriften. In Art. 2 Abs. 1 DSGVO findet sich dafür eine positive Bestimmung des Anwendungsbereichs für die automatisierte oder dateimäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO schränken den sachlichen Anwendungsbereich durch Ausnahmeregelungen ein. Art. 2 Abs. 4 DSGVO normiert das Verhältnis der DSGVO zur eCommerce-Richtlinie.

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      Während sich die sachliche Anwendbarkeit der DSGVO aus Art. 2 Abs. 1 bis 3 DSGVO ergibt, folgt der räumliche Anwendungsbereich aus Art. 3 DSGVO und der zeitliche Anwendungsbereich aus Art. 99 DSGVO. Die Anwendbarkeit mitgliedstaatlicher Datenschutzgesetze im Rahmen der Öffnungsklauseln der DSGVO ergibt sich aus diesen Gesetzen, etwa aus § 1 BDSG. Art. 2 Abs. 3 und Abs. 4 DSGVO stehen in engem Zusammenhang mit den Schlussvorschriften der DSGVO. So konkretisiert Art. 2 Abs. 3 DSGVO die Regelung in Art. 98 DSGVO. Art. 2 Abs. 4 DSGVO regelt das Verhältnis der DSGVO zur eCommerce-Richtlinie, während Art. 95 DSGVO das Verhältnis zur ePrivacy-Richtlinie und Art. 96 DSGVO das Verhältnis zu vor dem 24.5.2016 geschlossenen Übereinkünften zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und an internationale Organisationen regelt. Erläuterungen und Auslegungshilfen zu Art. 2 DSGVO ergeben sich aus den ErwG 13–21 und 27.

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      Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legaldefiniert und umfasst mit Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Umgang mit personenbezogenen Daten (siehe Art. 4 Rn. 60ff.). Damit knüpft die DSGVO am Begriffsverständnis der DSRl und nicht an den Ansatz des deutschen Datenschutzrechts mit einem schematischen Phasenmodell der Verarbeitungsschritte (Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Löschung) an. Der Anwendungsbereich der DSGVO wird damit hinsichtlich der technischen Umstände maximal weit und technologieneutral bestimmt,15 indem letztlich jeder Umgang mit personenbezogenen Daten erfasst wird.

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