Dr. Susanne Hähnchen Professorin an der Universität Potsdam
begründet von
Professor Dr. Friedrich Ebel †
sowie
Professor Dr. Georg Thielmann †
6., neu bearbeitete Auflage
Herausgeber
Schwerpunkte
Eine systematische Darstellung der wichtigsten Rechtsgebiete anhand von Fällen
Begründet von Professor Dr. Harry Westermann †
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-8874-8
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Vorwort
Dieses Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft sowie allgemein an diejenigen, die an der geschichtlichen Entwicklung des Rechts interessiert sind. Die Lektüre erfordert keine Vorkenntnisse, eine grundsätzliche historische Orientierung ist jedoch von erheblichem Nutzen.
Bei Friedrich Ebel (†) und Georg Thielmann (†) habe ich – außer bei meinem späteren Doktorvater Uwe Wesel – schon als Studentin zahlreiche Veranstaltungen zur Rechtsgeschichte besucht. Das von ihnen begründete und bis zur 3. Auflage bearbeitete Werk wagte einen zeitlich und inhaltlich fast ebenso weiten Bogen von der Antike bis in die jüngste deutsche Vergangenheit, wie das Buch von Wesel, dessen Entstehung ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin begleiten durfte. Es war daher reizvoll, die Weiterführung des Ebel/Thielmann zu übernehmen.
Die zahlreichen Quellen wurden beibehalten; sie erleichtern es, sich in verschiedene Zeiten und Probleme hineinzuversetzen. Innerhalb der Darstellung gibt es jetzt Querverweise, die Zusammenhänge noch deutlicher machen sollen.
Ich danke meinen engagierten studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern, die fast alle in irgendeiner Form seit der 4. Auflage beteiligt waren, sowie dem Verlag für die sehr gute Unterstützung.
Über Anregungen und Fragen zum Inhalt dieses Buches freue ich mich. Meine E-Mail-Adresse lautet [email protected]. Die Postanschrift ist: August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam.
Potsdam, im August 2021 Susanne Hähnchen
Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Der hiermit vorgelegte erste Teil einer Darstellung der Grundzüge der Rechtsgeschichte verdankt seine Entstehung einer Änderung der juristischen Ausbildungsordnungen, die in zahlreichen Bundesländern eine Lehrveranstaltung solchen Inhalts vorschreiben, und zwar als Pflichtfach, sodass Grundzüge der Rechtsgeschichte im ersten juristischen Staatsexamen von jedem Kandidaten beherrscht werden müssen.
Den Studenten aber nicht orientierungslos zu lassen und auf die zahlreichen Einzelfächer oder auch nur die großen Unterdisziplinen von Germanistik, Romanistik und Kirchenrecht zu verweisen (bei der zumindest die Verfassungsgeschichte nur teilweise miterfasst wäre), ist nicht zu verantworten. Ein geeignetes Begleitmittel für den – notwendig kursorischen – Gang durch die Rechtsgeschichte zu schaffen, ist Ziel der Verfasser.
Es ist zu betonen, dass auch für denjenigen, der sich nicht im Wahlfach (heute entsprechen dem die Schwerpunktbereiche, S. H.) auf die Rechtsgeschichte konzentrieren will, eine vertiefte Behandlung der Einzeldisziplinen nützlich, im Sinne des Ausbildungszieles, einen gebildeten Juristen heranzubilden, notwendig ist.
Dass durch das Buch nicht der Anspruch erhoben werden soll, die verschiedenen rechtshistorischen Fächer zu verschmelzen, wird durch die Kooperation des Romanisten mit dem Germanisten unterstrichen. Dabei liegt die wissenschaftliche Verantwortung bei dem Verfasser des jeweiligen Beitrags allein; die Gesamtkonzeption ist von Ebel und Thielmann gemeinsam entwickelt worden.
Kapitel C (jetzt §§ 2–5) hat Thielmann, die anderen Kapitel Ebel bearbeitet.
Berlin, im Frühjahr 1989 Die Verfasser
Inhaltsübersicht
Literatur- und Quellenhinweise
I. Grundlagen und Hilfsmittel
1. Allgemeine Studienliteratur
2. Europäische Rechtsgeschichte
6. Sonstige Hilfsmittel