II.Entscheidung über die Einspruchserhebung
III.Einstellung aus Opportunitätsgründen
1.Voraussetzungen der Einstellung nach § 47 OWiG
2.Folgen der Einstellung nach § 47 OWiG
3.Wechselwirkungen zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
G.Konsensuale Elemente im Bereich des Privatklageverfahrens
Teil 3 Die Urteilsabsprache nach der Reform der StPO
B.Rückblick: Die Urteilsabsprachen in der früheren Rechtsprechung des BGH
IV.Fehlerfolgen, insbesondere Revisibilität von Regelverstößen
V.Die frühere Rechtsprechung des BGH zur informellen (oder auch: gescheiterten oder einseitigen) Verständigung
VI.Die Entscheidung BGHSt 50, 40 ff. als Ausgangspunkt der Gesetzesreform
C.Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
II.Regelungsinhalt des § 257c
2.Grundsätzliche Zulässigkeit der Verständigung, § 257c Abs. 1 Satz 1
3.Keine Einschränkung der Aufklärungspflicht, § 257c Abs. 1 Satz 2
4.Mögliche Gegenstände einer Verständigung, § 257c Abs. 2
5.Bekanntgabe des Inhalts der Verständigung, § 257c Abs. 3 Satz 1, 2
6.Einbeziehung von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem, § 257c Abs. 3 Satz 3, Satz 4
7.Voraussetzungen und Folgen der Abweichung vom Inhalt der Verständigung, § 257c Abs. 4
8.Belehrungspflicht, § 257c Abs. 5
III.Flankierende Vorschriften
2.Absicherung der Öffentlichkeit der Verständigungsgespräche: §§ 243 Abs. 4, 267 Abs. 3, Abs. 4
3.Verständigung und Protokollierungspflichten, § 273 n.F. StPO, § 78 Abs. 2 OWiG n.F
4.Verständigung und Rechtsmittel: §§ 35a, 44 Satz 2, 302 n.F
D.Die Entscheidung des BVerfG vom 19.3.2013
I.Information
2.Verfassungsrechtliche Einordnung des VerstG
3.Folgerungen im konkreten Fall