Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug
von
Dr. habil. Helmut Pollähne
Rechtsanwalt und Privatdozent am Institut für Kriminalpolitik, Universität Bremen
und
Dr. Ines Woynar
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg
Bis zur 3. Aufl. bearbeitet von
Dr. Bernd Volckart (†)
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.
5., neu bearbeitete Auflage
eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug › Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt[1] Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Anmerkungen
RAK OLG-Bezirk München
Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug › Autoren
Dr. Helmut Pollähne
ist Rechtsanwalt und Privatdozent an der Universität Bremen im Bereich des Vollzugs- und Vollstreckungsrechts.
Kontakt: [email protected]
Dr. Ines Woynar
ist Diplom-Kriminologin und Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg mit dem Schwerpunkt Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht.
Kontakt: [email protected]
Impressum
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4813-1
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221/489-555
Telefax: +49 6221/489-410
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Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg
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Vorwort der Herausgeber
Viele Verteidiger meinen, ihre Tätigkeit zugunsten des Mandanten ende mit der Rechtskraft des Urteils. Das nunmehr bereits in fünfter Auflage vorliegende Werk widerlegt diese Ansicht in eindrucksvoller Weise, indem es das beachtliche, in der Praxis noch immer vielfach vernachlässigte Betätigungsfeld des Verteidigers im Bereich der Strafvollstreckung sowie des Strafvollzugs illustriert. In den letzten Jahren ist diese wenig übersichtliche und zugleich rechtspolitisch brisante Materie bekanntlich stark in Bewegung geraten. Für den mit ihr befassten Verteidiger ist es daher unverzichtbar, über ein Praxishandbuch zu verfügen, das zuverlässig über den aktuellen Stand der Dinge Auskunft gibt und rasch kompetente Antworten auf die im konkreten Fall aufgeworfenen Fragen liefert. Den Autoren Helmut Pollähne sowie Ines Woynar ist es – nicht zuletzt aufgrund ihrer großen anwaltlichen Erfahrung – mit Bravour gelungen, diesem Anspruch gerecht zu werden und damit die großen Fußstapfen von Bernd Volckart auszufüllen, der dieses Werk aus der Taufe gehoben und bis zur dritten Auflage bearbeitet hat. In leicht nachvollziehbarer Darstellung erhält der Verteidiger vielfältige Anregungen, wie er im Rahmen der Strafvollstreckung bzw. des Strafvollzugs schrittweise Verbesserungen zugunsten seines Mandanten erzwingen kann (wobei er in der Regel kaum auf eine angemessene Honorierung hoffen darf). Die Tatsache, dass die Darstellung nach den verschiedenen Verfahrensabschnitten (z.B. Mandant in Freiheit – Mandant bereits in der JVA) und den jeweils zugehörigen denkbaren „Einwendungen“ (z.B. Strafaufschub wegen Vollzugsuntauglichkeit, Änderung der Bewährungsauflagen, Stundung von Geldstrafen, Anrechnung früher vollstreckter Strafen etc.) untergliedert ist, erleichtert es dem Nutzer, exakt „seine“ Fallkonstellation rasch wiederzufinden. Den Schwerpunkt der Ausführungen bildet zwar das besonders komplizierte Strafvollstreckungsrecht; alle in der Praxis besonders relevanten strafvollzugsrechtlichen Fragen werden jedoch ebenfalls behandelt. Gleiches gilt für die Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs.
Im Rahmen der vorliegenden Neuauflage wurden insbesondere die Ausführungen zum Vollzugsrecht umfassend überarbeitet und aktualisiert: Nachdem sich das nach der Föderalismusform im Jahre 2006 eingetretene Chaos inzwischen etwas gelichtet hat, dürfen sich leider viele Kritiker von damals bestätigt sehen, welche infolge der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder einen „Wettlauf der Schäbigkeit“ um den härtesten und zugleich preisgünstigsten Strafvollzug befürchteten: Wer die Realität des Strafvollzugs kennt, weiß, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Vollzugsgrundsätze (vgl. §§ 2–4 StVollzG) nach wie vor in vielen Vollzugsanstalten nur unzureichend berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist eine konsequente Verteidigung, welche Schritt für Schritt Verbesserungen zugunsten des inhaftierten Mandanten erwirkt. Das vorliegende Werk gibt insofern zahlreiche Anregungen und hilft dem Rechtsanwender nicht zuletzt, sich im Dickicht der gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten zurechtzufinden.
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