4.Eifersuchtswahn des Alkoholabhängigen
5.Gewalttaten unter Drogeneinfluss
II.Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
2.Tiefgreifendes Schreckerleben
a)Hinzuziehung eines Sachverständigen
b)§ 20 StGB bei gesunden Affekttätern nur in Ausnahmefällen
c)Anforderungen an affektbedingte Schuldverminderung
aa)Affekttypische Umstände
(2)Plötzlicher, kurzer und heftiger Impulsdurchbruch
(3)Fehlen von Sicherungstendenzen
(4)Missverhältnis von Tatanstoß und Reaktion
(6)Bedeutung einer vorhandenen Tatamnesie
(7)Situationsernüchterung nach der Tat
(8)Reaktive Depression und Affekt
(12)Sonstige konstellative Faktoren
bb)Untypische oder unspezifische Begleitmomente
(2)Erhaltene Introspektionsfähigkeit
(4)Bedeutung situationsgerechten Verhaltens
IV.Schwere andere seelische Abartigkeit
1.Grundlegendes
a)„Erhebliche“ Verminderung der Schuldfähigkeit als Regelfall
b)Ungestörtes Leistungsverhalten