2.6Untätigkeit der Arbeitnehmer bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums in einzelnen Mitgliedstaaten
2.7Fehler bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums und Streitigkeiten
2.8Persönliche Voraussetzungen und Pflichten der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
3.Tätigkeit und Beschlussfassung des besonderen Verhandlungsgremiums
4.Aufnahme von Verhandlungen bei strukturellen Änderungen der SE gemäß § 18 Abs. 3 SEBG
5.Grenzüberschreitende Sitzverlegung der SE
6.Etablierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE-Tochtergesellschaft
7.Keine Arbeitnehmerbeteiligung bei zu geringer Arbeitnehmerzahl?
VII.Umsetzung der Auffangregelung durch das SEBG
2.Vorgaben der SE-RL für die Auffangregelung
2.1Organ zur Vertretung der Arbeitnehmer, Teil 1 des Anhangs
2.2Unterrichtung und Anhörung des Vertretungsorgans, Teil 2 des Anhangs
2.3Mitbestimmung, Teil 3 des Anhangs
3.Die Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SEBG
4.SE-Betriebsrat kraft Gesetzes
4.1Errichtung und Zusammensetzung des SE-Betriebsrats
4.2Organisation, Sitzungen und Beschlüsse
4.3Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats
4.4Prüfung zur Aufnahme von Neuverhandlungen
4.5Zuständigkeit des SE-Betriebsrats, Unterrichtung und Anhörung
4.7Informationspflicht durch den SE-Betriebsrat
4.8Sachverständige, Freistellung und Kosten
5.Mitbestimmung kraft Gesetzes
5.1Voraussetzungen der Mitbestimmung kraft Gesetzes
5.2Mitbestimmung kraft Gesetzes trotz Nichterreichen der Schwellenwerte
5.3Mehrere Mitbestimmungsformen
5.4Umfang der Mitbestimmung und Sitzverteilung
5.5Wahl und Bestellung der Arbeitnehmervertreter
5.6Abberufung und Anfechtung, gerichtliches Verfahren
5.7Rechtsstellung, innere Ordnung
6.Mitbestimmung und monistisches System
VIII.Handlungsmöglichkeiten für das besondere Verhandlungsgremium