Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Hans-Peter Schwintowski
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811437579
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Verschwiegenheitspflicht für die Organe der SE ist das Unternehmensinteresse. Informationen über die Gesellschaft dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn die Preisgabe im Unternehmensinteresse liegt. Wenn ein objektives Interesse der Gesellschaft an einer Geheimhaltung besteht, darf eine Preisgabe in keinem Fall erfolgen.[28]

      5IV › 5. Beschlüsse

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      Die Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung für alle Organe regelt Art. 50 Abs. 1 SE-VO unmittelbar. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist (Art. 50 Abs. 1 a SE-VO). Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst (Art. 50 Abs. 1 b SE-VO).

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      5IV › 6. Haftung der Organmitglieder

6. Haftung der Organmitglieder

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      Art. 51 SE-VO sieht nunmehr sowohl für das dualistische als auch für das monistische System einen Verweis in das nationale Aktienrecht vor. Danach haften die Mitglieder des Leitungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgans gem. den im Sitzstaat der SE für die AG maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Verursachung von Schäden, die die SE durch eine Pflichtverletzung der Organe erleidet.

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      Von diesen gesetzlich geregelten Sonderfällen abgesehen, bestimmt sich die Haftung des Vorstands nach der Generalklausel in § 93 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 1 AktG. Die Haftung ist im Einzelfall am Normzweck des § 93 AktG zu orientieren. Als Gegengewicht zur eigenverantwortlichen Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand (§ 76 Abs. 1 AktG) und der dadurch begründeten Haftung der Gesellschaft, d.h. zum Auseinanderfallen von Handelndem und Haftendem, muss eine Innenhaftung begründet werden, durch die der Vorstand der Gesellschaft für sein Handeln verantwortlich wird.

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