Kindhäuser/Neumann/Paeffgen Kommentar zum StGB, 5. Aufl. 2017;
Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis Internal Investigations, 2. Aufl. 2016
Krais Geldwäsche und Compliance, 2018
Moosmayer Compliance, Praxisleitfaden für Unternehmen, 3. Aufl. 2015
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB 8. Aufl.
Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 3. Aufl. 2018
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, 3. Aufl.
Quedenfeld (Hrsg.) Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 4. Aufl. 2016
Rotsch Criminal Compliance, 2015
Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann (Hrsg.) Compliance aktuell, Sammelwerk
Schimanski/Bunte/Lwowski (Hrsg.) Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2017
Schwennicke/Auerbach (Hrsg.) Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), 3. Aufl. 2016
Szesny/Kuthe Kapitalmarkt Compliance, 2. Aufl. 2018
Wabnitz/Janovsky (Hrsg.) Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 5. Aufl. 2020
Zentes/Glaab Geldwäschegesetz, 2018
1. Kapitel Einleitung
1. Kapitel Einleitung
Inhaltsverzeichnis
A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung
C. Effektivität der Regularien
D. Sicht der Institute und Fazit
Literatur:
Bundeskriminalamt Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, 2017; Bundesministerium der Finanzen Erste Nationale Risikoanalyse, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 2018/2019; Bussmann Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren, 2015; Generalzolldirektion Financial Intelligence Unit (FIU) Jahresbericht 2017; dies. Financial Intelligence Unit (FIU) Jahresbericht 2018; Schneider Der Umfang der Geldwäsche in Deutschland und weltweit, 2016; Unger et. al. The Economic and Legal Effectiveness of Anti-Money Laundering and Combating Terrorist Financing Policy, 2013.
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Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist seit nun etwa einem Vierteljahrhundert ein zentrales Politikziel im Bereich der Bankenaufsicht. Und sie hat, wie zu zeigen sein wird, einen wichtigen Punkt erreicht. In den vergangenen 25 Jahren wurde das zugrundeliegende Recht immer weiter detailliert und ausdifferenziert. Die Pflichten der Finanzwirtschaft sind immer genauer ausbuchstabiert worden, was in der Umsetzung mit einem erheblichen Ressourceneinsatz einherging. Gleichzeitig sind inzwischen belastbare Daten zum Erfolg dieser Politik, die durch eine gleichgerichtete Aufsichtspraxis flankiert wurde, vorhanden. Insbesondere den Erfolg des Verdachtsmeldewesens kann man anhand der hierzu verfügbaren Daten recht genau nachvollziehen. Es bietet sich daher an, eine Bilanz zu ziehen, und sei es auch nur eine Zwischenbilanz.[1]
1. Kapitel Einleitung › A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung
A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung
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Das Verständnis darüber, von welchem Zeitpunkt an und unter welchen Prämissen die Bekämpfung der Geldwäsche in ihrer heutigen Ausprägung ihren Anfang nahm, ist wichtig für eine Bewertung des bisher Erreichten und der möglichen und wünschenswerten zukünftigen Entwicklungen. Daher sei zunächst die Entwicklung über die Arbeit der FATF hin zur europäischen und damit auch der nationalen Gesetzgebung skizziert.
1. Kapitel Einleitung › A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force
I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force
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Der Anfangspunkt der modernen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zur Bekämpfung des Einschleusens illegal erworbener oder auch illegalen Zwecken dienender Finanzmittel in den Wirtschaftskreislauf ist in den Empfehlungen der FATF zu internationalen Standards der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung zu sehen, den sog. „40 Empfehlungen“.[2] Des Weiteren hat die FATF im Jahr 2001 neun Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung geschaffen, die inzwischen in dem Dokument der 40 Empfehlungen aufgegangen sind.
1. Kapitel Einleitung › A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force › 1. Die FATF
a) Gründung
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Die FATF ist ein zwischenstaatlicher Arbeitskreis ihrer Mitgliedstaaten, der organisatorisch bei der OECD angesiedelt ist. Sie wurde 1989 als eine Expertengruppe mit dem Auftrag eingesetzt, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und die Aufdeckung von Vermögenswerten aus illegaler Herkunft zu ermöglichen.
b) Rolle
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Die FATF ist nicht mit völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen hinterlegt. Daher sind ihre Arbeitsergebnisse keine rechtlich verbindlichen Normen, weder für die Mitgliedsstaaten noch für deren Unternehmen bzw. Bürger. Somit sind die Papiere der FATF – neben den 40 Empfehlungen veröffentlicht die FATF Leitlinien („Guidance“) und die Auswahl von Guten Praktiken („Best Practices“) – auch keine compliance-relevanten Normen i.S.d. MaRisk.[3]
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Nichts desto trotz hat die FATF dadurch große faktische Bedeutung erlangt, dass ihre Ergebnisse bei der Arbeit der nationalen Gesetzgeber im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung zugrunde gelegt werden. Dies wird abgesichert durch ein von der FATF betriebenes Evaluationsverfahren, dem sich die Mitgliedsstaaten freiwillig unterwerfen und das den Fortschritt des jeweiligen Staates bei der Geldwäschebekämpfung überprüft. Nicht kooperierende Staaten werden international geächtet, was deren Anbindung an das Welt-Finanzsystem erheblich beeinträchtigt. Der dadurch aufgebaute Druck ist groß genug, um das Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber auszulösen. Inzwischen haben über 190 Staaten die 40 Empfehlungen als Maßstab anerkannt.[4] Auch die Gesetzgebung sowohl auf Ebene der EU als auch national