Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Mike White
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811466029
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       F.Vierte Ebene: Grenzüberschreitende Verarbeitungstätigkeiten

       I.Zweistufige Prüfung

       1.Stufe 1: Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen

       2.Stufe 2: Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus des Drittlandes

       II.Ersatzweises Vorliegen geeigneter Garantien i.S.d. Art. 46 DSGVO

       III.Ausnahmen für bestimmte Fälle i.S.d. Art. 49 DSGVO

       G.Zusammenfassende Würdigung

       13. Kapitel Jahresabschlussprüfung: Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen nach der PrüfbV

       A.Einführung

       B.Rechtliche Grundlagen

       I.Geldwäsche & Co

       1.Terrorismusfinanzierung

       2.Internationale Zahlungstransfers

       3.Sonstige strafbare Handlungen

       4.Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

       5.Fazit

       II.Kreditwesengesetz

       1.§ 29 KWG

       2.§ 30 KWG

       3.§ 44 Abs. 1 S. 2 KWG

       III.Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

       1.§ 27 PrüfbV

       2.Anlage 5 (zu § 27): Erfassungsbogen gem. § 27 PrüfbV

       a)Gliederung und Inhalte des Erfassungsbogens

       b)Definition und Abstufung der Prüfungsfeststellungen

       c)Gründe für die Einführung eines Erfassungsbogens

       3.Vorgaben zur Prüfung von Institutsgruppen

       4.Prüfungszeitpunkt und Berichtszeitraum

       IV.Zwischenfazit: Kritische Würdigung der bankaufsichtlichen Vorgaben zur Geldwäscheprüfung und zur Berichterstattung

       C.Die Prüfung der Anti-Geldwäsche-Organisation

       I.Vorbemerkung

       II.Prüfungsplanung (I) – Vorbereitende Maßnahmen des Prüfers

       III.Prüfungsplanung (II) – Herstellung der Prüfungsbereitschaft des Instituts

       IV.Prüfungsablauf

       V.Prüfung zur Beurteilung von Angemessenheit und Wirksamkeit

       1.Angemessenheit und Wirksamkeit als Prüfungsziel