III.Mittelbare illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers (§ 404 Abs. 1 SGB III)
V.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
C.Illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit nach § 98 Abs. 2a Nr. 1, 3 Nr. 1 AufenthG
I.Illegale Beauftragung nach § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG
II.Illegale Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 98 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG)
IV.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen
D.Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem SchwarzArbG
II.Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung von Schwarzarbeit – Überblick
III.Ordnungswidrigkeiten nach § 8 SchwarzArbG
1.Die (objektiven) Tatbestände nach § 8 SchwarzArbG
a)Exkurs: Verletzung von Mitteilungspflichten, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a-c SchwarzArbG a.F.
b)Nichtanzeige eines stehenden Gewerbes/illegale Betätigung des Reisegewerbes, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG
aa)Täterkreis: Selbstständiger Gewerbetreibender
bb)Nichtanzeige/Fehlen der erforderlichen Gewerbekarte
(1)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 1. Alt. SchwarzArbG
(2)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 2. Alt. SchwarzArbG
cc)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
dd)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
c)Unberechtigte Handwerksausübung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG
aa)Begriff des Handwerksbetriebes
bb)Selbstständiger Betrieb als stehendes Gewerbe
cc)Verstoß gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle
dd)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
ee)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
d)Beauftragung mit Schwarzarbeit, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG