Arbeitsrecht. Jean-Martin Jünger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Jean-Martin Jünger
Издательство: Bookwire
Серия: JURIQ Erfolgstraining
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811491854
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• die Höchstpersönlichkeit der Arbeitsleistung, • die fehlende Vollstreckbarkeit (§ 888 Abs. 3 ZPO) des Anspruchs auf Arbeitsleistung,[41] • das besondere Bestreben nach einer schnellen Klärung und Bereinigung offener Streitpunkte.[42]

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      Lesen Sie zur AGB-Kontrolle die lehrreiche Entscheidung des BAG bezüglich der arbeitsvertraglichen Vertragsstrafenabrede in BAGE 110, 8-27.

      Etwaige Lücken im Vertrag werden durch dispositives Recht (§ 306 Abs. 2 BGB) oder ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) gefüllt.

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      Der Arbeitsvertrag kann praktisch ergänzt werden durch die Grundsätze der so genannten betrieblichen Übung.

      Lesenswert zur Thematik der Gleichförmigkeit: BAG NJW 2015, 3326-3328.

      Grundsätzlich kann dabei jeder arbeitsrechtliche Gegenstand durch betriebliche Übung geregelt werden.

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      Beispiel

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      Durch die betriebliche Übung wird ein Anspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft begründet. Der Arbeitgeber kann sich, dem allgemeinen Vertragsrecht entsprechend, nicht mehr einseitig von seiner Verpflichtung lossagen. Lösungsmöglichkeiten sind daher nur die Änderungskündigung oder ein Änderungsvertrag.

      Hinweis

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      Anmerkungen

       [1]

      Wiederholen Sie hierzu die Ausführungen im Skript „Schuldrecht AT II“.

       [2]

      BVerfG NJW 2017, 3643.

       [3]

      BAG NZA 2014, 372-382; vgl. auch EuGH NJW 2015, 33.

       [4]

      BAG NZA 2012, 691-696; BAG NJW 2015, 815-816.

       [5]

      EuGH NZA 2008, 31-33.

       [6]

      EuGH NZA 2006, 839-841.

       [7]

      BAG NZA 2010, 387-393.

       [8]

      BAGE 90, 170-181.

       [9]

      BAG