Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht. Martin Rothermel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Martin Rothermel
Издательство: Bookwire
Серия: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783800593484
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Venezuela hat 2006 unterzeichnet, die offizielle Annahme erfolgte jedoch erst im Juli 2012; Bolivien befindet sich bereits im Beitrittsverfahren – ein EU-Beitritt wird dazu seit langem verhandelt.33

       – Association of South East Asian Nations (ASEAN), der Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam angehören.34

       – Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC), der 21 Staaten in Asien, dem Pazifik, Nord- und Südamerika angehören.35

       – Southern African Development Community (SADC), welcher 16 Staaten angehören.36

       – Communauté Économique des États de l’Afrique de l’Ouest/Economic Community of West African States (CEDEAO/ECOWAS), dem 15 westafrikanische Staaten angehören.37

       – Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea, KORUS. Der Vertrag wurde am 30.6.2007 unterzeichnet und später neu gefasst. Die letzte Neuverhandlung fand von Ende 2017 bis Ende März 2018 statt.

       – Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP), entstand durch den Austritt der USA aus der Trans-Pacific Partnership (TPP). Mitgliedstaaten sind Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Es trat am 30.12.2018 in Kraft. Die USA erwägt einen Wiedereintritt. Im Kontext des Brexits wurde und wird vielfach über einen Beitritt Großbritanniens nachgedacht bzw. geschrieben, ohne dass dies konkret wurde.

       – African Continental Free Trade Agreement (AfCFTA), ein durch die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Westsahara) und Zentralafrikanische Republik getragenes Abkommen. Es trat am 30.5.2019 in Kraft und stellt nach der WTO das an Unterzeichnern zahlenmäßig größte Freihandelsabkommen der Welt (52 Mitgliedstaaten – alle in der Afrikanischen Union außer Benin, Eritrea, Nigeria) dar. Ziel ist es die Zollbelastungen für den über 1,2 Milliarden Einwohner und 2,5 Billionen USD BIP großen afrikanischen Raum zu senken.38 Nach Corona-bedingten Verschiebungen startet die AfCFTA wohl zum 1.1.2021.

       – Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), ist ein seit 2020 bestehendes Freihandelsabkommen zwischen 15 Staaten in der Region Asien-Pazifik. Es ist wirtschaftlich die größte Freihandelszone der Welt mit über 15 Billionen USD BIP; der Vertrag wurde am 15.11.2020 unterzeichnet zwischen den zehn ASEAN-Mitgliedern (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) und allen ASEAN+3-Mitgliedern (Volksrepublik China, Japan, Südkorea) sowie zwei ASEAN+6-Mitgliedern (Australien, Neuseeland). Es dürfte vielleicht noch ein oder zwei Jahre dauern bis es ausreichend ratifiziert ist und in Kraft treten kann.

       – Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und dem Vereinigten Königreiche Großbritannien und Nordirland vom 24.12.2020 [Draft] als Ergebnis der Brexit Gespräche ist ein Freihandelsabkommen in den Bereichen Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Nach Unterzeichnung am 30.12.2020 trat es zum 1.1.2021 in Kraft.

      20

       c) EU

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      Die Europäische Union ist ein Staatenverbund, dessen Ziel es ist, u.a. einen Binnenmarkt zu schaffen, der von nationalstaatlichen Beschränkungen weitgehend befreit ist.40

       – Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vom 18.4.1951, in Kraft getreten am 23.7.1952: Die EGKS (auch Montanunion genannt) ist auf einen Plan des französischen Außenministers Robert Schuman und seines Mitarbeiters Jean Monnet von 1950 zurückzuführen43 (Schuman-Plan). Ziel der neu gegründeten Gemeinschaft war, im Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Schlüsselindustrien in Deutschland und gleichzeitig auch eine Integrationsordnung auf partnerschaftlicher Grundlage zu schaffen. Der Vertrag wurde zwischen Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten geschlossen.

       – Verträge von Rom – Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) vom 25.3.1957, in Kraft getreten am 1.1.1958: Mit dem EWG-Vertrag (später EG-Vertrag genannt) wurde die europäische Integration durch Einbeziehung einer allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenarbeit ausgebaut, der Vertrag enthielt erste Regelungen zum gemeinsamen Binnenmarkt. Ziel der Euratom war die Regelung der friedlichen Nutzung von Kernenergie.

       – Fusionsvertrag – Vertrag von Brüssel vom 8.4.1965, in Kraft getreten am 1.7.1967: Schaffung einer einheitlichen Kommission und eines einheitlichen Rates für die drei Gemeinschaften.

       – Einheitliche Europäische Akte (EEA) vom 17./28.2.1986, in Kraft getreten am 1.7.1987: Die EEA ist die erste grundlegende Reform des EWG-Vertrages.44 Sie umfasste den Binnenmarkt, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und in anderen Bereichen. Die Zuständigkeiten der Gemeinschaft wurden erweitert; die EEA institutionalisierte die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), und der Entscheidungsprozess in den Institutionen der EU wurde reformiert.

       – Vertrag über die Europäische Union (EUV) – Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992, in Kraft getreten am 1.11.1993:45 Mit diesem Vertrag wurde die Europäische Union als Dach46 über die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZ) geschaffen (zusammen die „Drei Säulen der Europäischen Union“ genannt, die so entwickelte Struktur trägt auch den Namen „Tempel-Modell“). Die Europäischen Gemeinschaften setzten sich aus den EKGS, EAG und EG (Europäische Gemeinschaft als „Nachfolgerin“ der EWG) zusammen; die GASP und die PJZ stellen dagegen intergouvernementale Formen der Zusammenarbeit dar. Es wurden Vorbereitungen für die Europäische Währungsunion getroffen und die Unionsbürgerschaft mit aktivem und passivem Kommunalwahlrecht wurde eingeführt.

       – Vertrag vom Amsterdam vom 2.10.1997, in Kraft getreten am 1.5.1999: Neben einer Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und