B. Wettbewerb und Effizienz
Bisher wurden die ökonomischen Ziele des Wettbewerbsrechts bzw. der Wettbewerbspolitik nur in abstrakt-genereller Form dargestellt, ohne deutlich zu machen, in welcher Weise der Wettbewerb dazu beiträgt, diese Effizienzkriterien zu erfüllen. Im Folgenden sollen nun die wirtschaftstheoretischen Grundlagen dargestellt werden, mit deren Hilfe Aussagen darüber getroffen werden können, inwieweit Wettbewerb dazu führt, die genannten Ziele zu erreichen. Dabei werden die in der Wirtschaftstheorie untersuchten Marktformen der vollkommenen Konkurrenz, des Monopols sowie des Oligopols diskutiert. Auf den Fall des Monopsons sowie des Oligopsons wird ebenfalls kurz eingegangen.
I. Vollkommene Konkurrenz
Wie oben beschrieben, liegt eine effiziente Allokation auf einem Markt nur dann vor, wenn der Preis des Gutes den Grenzkosten seiner Herstellung entspricht und Angebot und Nachfrage sich ausgleichen. In diesem Fall sind alle Tauschgewinne, die auf diesem Markt erzielt werden können, ausgeschöpft. Betrachtet man nicht nur einen einzelnen Markt, sondern eine gesamte Volkswirtschaft, dann muss diese Bedingung simultan für alle Märkte erfüllt sein, damit die gesamte volkswirtschaftliche Rente maximiert wird. Es stellt sich daher die Frage, ob und unter welchen Bedingungen in einer Marktwirtschaft eine Situation existieren kann, bei der simultan auf allen Märkten eine effiziente Allokation vorliegt, d.h. ein allgemeines Gleichgewicht. Diese zentrale Frage der Wirtschaftstheorie konnte in allgemeiner Form erst in den 1950er Jahren durch die Arbeiten von Arrow, Debreu und McKenzie positiv beantwortet werden.21 Für die Existenz eines allgemeinen Gleichgewichts, das auch als Walras-Gleichgewicht22 oder als Gleichgewicht bei vollkommener Konkurrenz bzw. Wettbewerbsgleichgewicht bezeichnet wird, müssen jedoch eine Reihe restriktiver Bedingungen erfüllt sein, die in der Realität, wenn überhaupt, nur in einer sehr geringen Anzahl von Märkten vorliegen. Es sei in diesem Zusammenhang deutlich darauf hingewiesen, dass die Theorie des allgemeinen Gleichgewichtes sich nicht als realistische Beschreibung einer existierenden Marktwirtschaft versteht und auch keineswegs so interpretiert werden sollte. Auch ist ein Wettbewerbsgleichgewicht kein anzustrebendes Ziel der Wettbewerbspolitik. Vielmehr handelt es sich bei diesem Konstrukt um eine Idealvorstellung der Wirtschaftstheorie, das in erster Linie dazu dient, die Funktionsweise einer Marktwirtschaft, insbesondere die allokative Rolle von Preisen, zu verdeutlichen.
Die wichtigsten Annahmen für die Existenz eines allgemeinen Gleichgewichts werden im Folgenden kurz skizziert: So müssen, wie im Abschnitt über Allokationseffizienz bereits erwähnt, sich alle Unternehmen und alle Konsumenten als Preisnehmer verhalten, d.h. jedes Unternehmen und jeder Konsument muss davon ausgehen, dass sein Angebots- bzw. Nachfrageverhalten keinerlei Einfluss auf den Marktpreis hat. Der Marktpreis ist daher für jedes Unternehmen und für jeden Konsumenten ein Datum. Die Nachfragefunktion, der sich ein einzelnes Unternehmen gegenübersieht, verläuft also horizontal: Jedes Unternehmen geht annahmegemäß davon aus, dass es beim herrschenden Preis jede beliebige Menge absetzen kann. Diese Annahme ist dann sinnvoll, wenn die Anzahl der Unternehmen (bzw. Konsumenten), die dieses Produkt anbieten (bzw. nachfragen), „groß“ ist und jedes Unternehmen (bzw. jeder Konsument) im Verhältnis zur gesamten Menge des Gutes am Markt nur einen sehr geringen Anteil anbietet (bzw. nachfragt). Unternehmen und Konsumenten verhalten sich im Rahmen dieses Modells also als Preisnehmer und können nur die angebotene bzw. nachgefragte Menge des jeweiligen Gutes anpassen.
Dabei werden Güter im Sinne der Theorie des allgemeinen Gleichgewichts unterschieden nach ihren physischen Eigenschaften, dem Ort und dem Zeitpunkt ihrer Bereitstellung.23 Das gleiche physische Gut, das an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt wird, ist ein anderes Gut im Sinne dieser Theorie. Unterscheiden sich die physischen Eigenschaften, wie z.B. bei differenzierten Gütern, auch nur geringfügig, werden diese als verschiedene Güter betrachtet. Güter und Märkte werden im Rahmen dieser Theorie also identifiziert. Jedem Gut ist ein eigener Markt zugeordnet, ein so genannter „ökonomischer Markt“. Auf diesem gilt das „Gesetz des einheitlichen Preises“, denn andernfalls würden Wirtschaftssubjekte eine Arbitrage vornehmen und die Preise würden sich angleichen.
Weiterhin wird angenommen, dass alle Marktteilnehmer über die gleichen, vollständigen