In allen genannten Zusammenhängen wird die Anwendungspraxis der deutschen und europäischen Kartellbehörden und Gerichte einbezogen. Die Auswahl der hierbei wiedergegebenen Entscheidungen erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Verwendung des in der Untersuchung dargestellten wirtschaftswissenschaftlichen Analyseinstrumentariums. Die Verfasser haben den Eindruck gewonnen, dass seit dem Erscheinen der zweiten Auflage im Jahr 2011 der Einsatz ökonomischer Analysemethoden insbesondere durch die Kommission wie auch durch die an Fusionskontrollverfahren beteiligten Parteien weiter zugenommen hat und mittlerweile die Verwendung zahlreicher Methoden (z.B. die Analyse der Nähe von Wettbewerbsbeziehungen der Zusammenschlussbeteiligten, hierzu S. 386–448) routinemäßig erfolgt.
Erster Teil: Ökonomische Grundlagen
Im folgenden einleitenden Abschnitt werden die grundlegenden wirtschaftstheoretischen Konzepte und Methoden skizziert, die für eine Reihe der im zweiten Teil diskutierten Begriffe, Fragen und Probleme, wie z.B. der Marktmacht oder der kollektiven Marktbeherrschung, von zentraler Bedeutung sind. Weiterhin werden in diesem Teil die verschiedenen Typen unvollkommenen Wettbewerbs, d.h. insbesondere Monopole und Oligopole, sowie die theoretischen Grundlagen zur Analyse dieser Marktformen vorgestellt.
A. Effizienzbegriffe in der Wirtschaftstheorie
Neben dem Kartellverbot und der Missbrauchsaufsicht gehört die Fusionskontrolle zu den zentralen Bestandteilen der Wettbewerbspolitik. Ziel der Fusionskontrolle ist, präventiv die Entstehung und Verstärkung von Marktmacht und Marktbeherrschung durch externes Unternehmenswachstum zu verhindern. Der Grund für eine wettbewerbliche Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ist, dass aufgrund des Entstehens von Marktmacht der Wettbewerb auf einem Markt nicht mehr die positiven Ergebnisse hervorbringt, die bei funktionierendem Wettbewerb in der Regel zu erwarten sind. Hierzu ist es erforderlich, Kriterien zu entwickeln, die es erlauben, Marktergebnisse zu beurteilen und zu vergleichen. Das von der Wirtschaftstheorie vorgeschlagene Konzept ist das der Effizienz. Mit Hilfe dieses Konzeptes lassen sich die verschiedenen Aspekte der Funktionsweise von Märkten beurteilen, wobei, je nach Fragestellung, verschiedene Dimensionen unterschieden werden. So ist zum einen die Frage zu beurteilen, ob eine Zuordnung der verschiedenen Produktionsfaktoren, Güter und Dienstleistungen in die jeweils wirtschaftlich sinnvollsten Verwendungen erfolgt. Weiterhin ist die Frage zu beantworten, ob die Produktion in einer Weise organisiert ist, sodass mit einer gegebenen Menge an Einsatzfaktoren der maximal mögliche Output erzielt wird. Schließlich ist die Effizienz auch in Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung, d.h. den technischen Fortschritt und die Entwicklung neuer Güter und Produktionsverfahren, zu beurteilen. Diese verschiedenen Dimensionen des Effizienzbegriffs werden in der Literatur durch die statischen Konzepte der allokativen und produktiven Effizienz und den der dynamischen Effizienz erfasst. Da diese Begriffe für die ökonomische Analyse von Zusammenschlüssen und das Verständnis wirtschaftstheoretischer Argumente von grundlegender Bedeutung sind, werden diese drei Begriffe im Folgenden näher erläutert.
I. Allokationseffizienz
Ein für die Wirtschaftswissenschaft wesentliches Konzept ist das der Allokation. Unter einer Allokation wird eine Zuordnung der in einer Volkswirtschaft vorhandenen Güter und Produktionsfaktoren auf die Akteure verstanden. Allokationseffizienz ist dann gewährleistest, wenn die in einer Volkswirtschaft vorhandenen Ressourcen (wie z.B. die Produktionsfaktoren oder die vorhandenen Güter) in den wirtschaftlich sinnvollsten Verwendungen eingesetzt werden. Eine Reallokation, d.h. eine Änderung der Zuordnung der Ressourcen kann nicht dazu führen, dass die Wirtschaftssubjekte bessergestellt werden. Diese Art von Effizienz wird in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur auch als Pareto-Effizienz bezeichnet.1 Eine Allokation ist ineffizient, wenn man durch eine andere Allokation alle Wirtschaftssubjekte besser stellen könnte, oder zumindest die Lage eines Wirtschaftssubjektes verbessern könnte, ohne gleichzeitig ein anderes schlechter zu stellen. Allerdings macht die Pareto-Effizienz keine Aussage über die Verteilung der Güter – auch eine extrem ungleiche und als ungerecht empfundene Verteilung könnte pareto-effizient sein. Die ist kein Mangel des Konzeptes der Pareto-Effizienz, sondern es ist gerade so konstruiert, um Fragen der Effizienz von normativen Fragen über die Gerechtigkeit der Verteilung strikt zu trennen.
Das Konzept der Allokationseffizienz kann am einfachsten am Beispiel eines Marktes für ein homogenes Gut illustriert werden. Es wird dabei unterstellt, dass sowohl die Konsumenten als auch die Unternehmen davon ausgehen, dass sie durch ihr Verhalten am Markt keinen Einfluss auf den Marktpreis ausüben können. Diese Annahme ist z.B. dann gerechtfertigt, wenn jeder Konsument und jedes Unternehmen nur einen sehr kleinen Anteil am Gesamtmarkt hat. Dieser Fall wird als atomistische bzw. polypolistische Konkurrenz bezeichnet. Zur Charakterisierung einer effizienten Allokation ist es sinnvoll, die Konzepte der Nachfrage- und der Angebotsfunktion einzuführen. Das Nachfrageverhalten der Wirtschaftssubjekte wird durch eine Nachfragefunktion (NN’) beschrieben, die angibt, welche Menge des Gutes die Konsumenten bei jedem Preis nachfragen. In der Regel hat sie einen fallenden Verlauf, da bei höheren Preisen eine geringere Menge des Gutes nachgefragt wird.2 Die Nachfragefunktion kann auch interpretiert werden als die marginale Zahlungsbereitschaft der Konsumenten, d.h. ihre Zahlungsbereitschaft für eine weitere Einheit des Gutes: Für die erste Einheit des Gutes ist ein Konsument bereit, einen relativ hohen Betrag auszugeben. Wenn er zwei Einheiten konsumiert, dann wird er für die zweite Einheit nur noch einen geringeren Preis zahlen wollen, bei drei Einheiten sinkt die Zahlungsbereitschaft weiter. Die Zahlungsbereitschaft für weitere Einheiten, die marginale Zahlungsbereitschaft, nimmt also ab. Der fallende Verlauf der Nachfragefunktion kann alternativ wie folgt interpretiert werden: Für einige Konsumenten hat das Gut eine große Bedeutung und sie sind bereit, einen hohen Preis für das Gut zu zahlen, andere würden dafür nur einen mittleren oder geringen Betrag ausgeben wollen. Ordnet man die Konsumenten nach ihrer Zahlungsbereitschaft, dann ergibt sich ein fallender Verlauf. Summiert man die Zahlungsbereitschaften für die einzelnen Einheiten auf, so erhält man die gesamte Zahlungsbereitschaft, die der Fläche unter der Nachfragefunktion entspricht.
Das Angebotsverhalten der Unternehmen auf diesem Markt wird durch eine steigende Angebotsfunktion (AA’) dargestellt, die aus dem Gewinnmaximierungsverhalten der Unternehmen hergeleitet wird. Das Gewinnmaximum ist dann erreicht, wenn der Erlös aus dem Verkauf einer weiteren Einheit des Gutes, d.h. der Preis, den Herstellungskosten dieser zusätzlichen Einheit entspricht.3 Diese Kosten werden als Grenzkosten bezeichnet. Übersteigt der Preis des Gutes die Grenzkosten, dann lohnt sich das Angebot einer weiteren Einheit, denn der zusätzliche Erlös ist größer als die zusätzlichen Kosten, der Gewinn würde also steigen. Andernfalls sollte die Produktion eingeschränkt werden. Hierdurch könnte mehr an Kosten eingespart werden als durch den reduzierten Erlös eingebüßt wird. Das gewinnmaximale Angebot liegt dort, wo Preis und Grenzkosten gleich sind. Die Angebotsfunktion des Unternehmens entspricht daher der Grenzkostenfunktion unter der Bedingung, dass das Unternehmen keinen Verlust erwirtschaftet. Dies ist dann der Fall, wenn der Preis mindestens die Stückkosten der Herstellung deckt. Dabei ist zu beachten, dass die Aussage, ein preisnehmendes Unternehmen wählt seine Angebotsmenge nach der Regel „Preis gleich Grenzkosten“ nur in langfristiger Betrachtung gilt. Langfristig bedeutet in der Wirtschaftstheorie einen Zeitraum, in dem alle Kosten variiert werden können, d.h. es treten per definitionem langfristig keine fixen Kosten auf. Kurzfristig können die fixen Kosten einen erheblichen, in manchen Fällen, wie z.B. in