Die Geschichte Mayerlings beginnt aber weder am 30. Januar 1889, noch endet sie an diesem Tag. 1882 schreibt Hugo Wolf (1860-1903): „... und in ewiger Morgenschönheit uralte Liebe mir neu entbrennt: es ist dies mein gutes, liebes, geliebtes, altes und ewig junges – Mayerling!“ In dieser Chronik erzählen wir erstmals nahezu vollständig die über 850-jährige Geschichte dieses alten und ewig jungen Ortes.
Mayerling zählt zu den zwölf Allander Katastralgemeinden (Glashütten, Pöllerhof, Weissenweg, Alland, Windhaag, Groisbach, Maria Raisenmarkt, Schwechatbach, Mayerling, Rohrbach, Innerer Kaltenbergerforst, Äußerer Kaltenbergerforst), liegt im niederösterreichischen Bezirk Baden geographisch auf eine Seehöhe von fast 326 Metern (48,05 Grad Nord/16,10 Grad Ost) und hat eine Fläche von rund zwei Quadratkilometern. Zu erreichen ist die Wienerwaldgemeinde über die Außenringautobahn A 21, Abfahrt Nr. 17 („Mayerling“).
Die am 1. Januar 1972 aus den Gemeinden Alland und Raisenmarkt gegründete Großgemeinde Alland (seit 27.06.2002 Marktgemeinde) ist mit 68,71 Quadratkilometern die flächenmäßig größte Gemeinde im Bezirk Baden. Mayerling, gelegen an der schon im Mittelalter existierenden Kreuzung zweier wichtiger Straßen, des Binnen-Wienerwaldweges Nord-Süd und der Fernverbindung St. Pölten-Baden, hat kaum Infrastruktur: eine Privatpension, eine Ferienwohnung, zwei Hotels, zwei katholische Kirchen (im oberen Kloster zu Ehren des Heiligen Josef, im unteren Kloster zu Ehren des Heiligen Franz und der Heiligen Elisabeth), ein Studentenwohnheim, ein Seniorenpflegeheim und zwei Linienbushaltestellen mit Verbindung Richtung Wien, Baden, Mödling, Mariazell, St. Pölten und Wiener Neustadt. Hinzu kommen zwei Wirtshäuser: der „Gasthof zum alten Jagdschloss“ (im 18. Jahrhundert als Fahrpoststation errichtet; 1889 Herberge, Jausen- und Poststation des Breitenfurter Gastwirtes Gottwald; weitere Besitzer: um 1928 Marie Sukopp, 1946-1958 Isabella Vasak, 1958 Familie Grundner, bis 1962 Familie Knotzer, 1962 bis 1964 Leerstand, am 03.05.1964 Erwerb durch Familie Dujmovic; 2002 Eröffnung von Hotelzimmern; seit Mai 2006 verpachtet an Zuzana Adamiková und Miroslav Huliciak) und das „Relais & Châteaux Hanner ? Restaurant ? Hotel ? Meetingpoint“ (vor 1889 „Milli-Nandl-Hof“, Landhaus des Wiener Advokaten Dr. Joseph Reitzes; 1934 brennt der wegen einer Marienstatue so genannte „Marienhof“ bis auf die Grundmauern nieder; vom Stift Heiligenkreuz als Holzblockhaus mit Jausenstation und – bis 1960 – eigener Landwirtschaft neu errichtet; verpachtet an Eduard Matzner; 1965 verpachtet an Johann und Cäcilie Hanner; wegen Problemen mit der Wasserzuleitung wird das Anwesen 1970 zum Verkauf ausgeschrieben und von der Familie des Pächters erworben; 1972 Um- und Neubau von Zimmern für bis zu 40 Gäste; 1982 Einrichtung von Tagungsräumen; 1984 Bau eines Komfort-Hotels; 1986 Eröffnung des Restaurants „Kronprinz“; seit 1990 unter Leitung von Heinz Hanner, u. a. Koch des Jahres 1997, 3 Hauben/18 Punkte im Gault & Millau, 2 Sterne im Guide Rouge Michelin, 5 Sterne A la Carte; 2002 Umbau von Restaurant und Hotel zum First-class-Betrieb; 2003 erneut Umbau und Umfirmierung zu „Relais & Châteaux Hanner ? Restaurant ? Hotel ? Meetingpoint“).
Nur noch Geschichte ist jenseits der Schwechat der Gasthof „Bachner“ (im 17. Jahrhundert als Bauernhof errichtet; 1889 Gasthof „Tourist“ von Karl Grandl, ab ca. 1891 im Besitz von Anton Wurstbauer, 1921 Erwerb durch Rosa Bachner, in den 30-er Jahren des 20. Jahrhunderts geführt von Franz Bachner als „F. Bachner´s Touristenhaus“ mit „Terrassenkaffee und Hotelrestaurant“ sowie eigenem Fernsprechanschluss mit der Nr. 3; von 1938 bis 1945 durch die NS-Organisation „KdF-Kraft durch Freude“ mit der KdF-Kennnummer 129 als Lager der Wiener „Kinderlandverschickung“ genutzt; 1961 erster Anbau, 1971 zweiter Anbau; im Besitz der Familie Bachner bis Mitte 90-er Jahre des 20. Jahrhunderts; danach Restaurant „Mayerling“ bis zum Tod des neuen Inhabers 2005).
Chronik 2.000 v. Chr. – 1869
2.500 vor Christus
Vor rund 4.500 Jahren kommen die Siedler der Kupferzeit vom Ostrand der Alpen durch das Schwechattal in das Allander Becken – über jenen Weg, dem noch heute die Bundesstraße 25 folgt. In Mayerling gibt es wahrscheinlich schon zur Zeit der Lengyelkultur (um 2.500 vor Christus) Leben. Das Tal der Schwechat ist ein gutes Jagdrevier und ein sicherer Siedlungsplatz, wovon archäologische Funde auf dem Buchberg bei Alland, aber auch aus der Arnsteinhöhle bei Maria Raisenmarkt, zeugen.
um Christus Geburt
Wahrscheinlich führt in der Römerzeit ein Ost-West-Weg von Aquae, dem frühmittelalterlichen Padun (Baden), entlang der Schwechat an Mayerling vorbei in die Gegend von Aelium Cetium (St. Pölten). Obwohl Bodenfunde aus dieser Zeit in Mayerling fehlen, deutet das spätere Kirchenpatrozinium des Heiligen Laurentius auf eine frühe römische Besiedelung hin.
01.11.1002
Zu Beginn des 11. Jahrhunderts wird eine christliche Gemeinde in Alland genannt: Der deutsche König Heinrich II. (reg. 1002-1024) erwähnt mit einem ähnlich klingenden Ortsnamen das Gebiet zwischen Triesting und Dürrliesing in einer Schenkungsurkunde. Die „Urpfarre des Wienerwaldes“ wird Privatbesitz des herrschenden Babenbergers, des Markgrafen Heinrich I. (reg. 994-1018).
1115 bis 1135
Erstmals wird die Pfarre Alland im Zehentvertrag von Greifenstein im September 1135 namentlich erwähnt, wobei eine Kirche mit dem Doppelpatrozinium St. Georg und St. Margareta schon 1115 im Patronatsbuch des Stiftes Klosterneuburg aufgeführt wird und ein einschiffiger hölzerner Vorgängerbau aus dem 8. Jahrhundert wahrscheinlich ist. Alland wird „allod“, „adeleth (1135)“ oder „adel achte“ genannt, was „adeliger Besitz“ bedeutet. Zwischen 1125 und 1130 wird der erste Allander genannt: Adelhart de Adelathe.
02.06.1136
1136 stellt der Stifter des Zisterzienserklosters Heiligenkreuz, Markgraf Leopold III. (reg. 1095-1136, 1485 heilig gesprochen, seit 1663 niederösterreichischer Landespatron), Mayerling den „Taufschein“ aus: „Ab eo loco, ubi confluunt Satelbach et Swechant, usque Murlingen, ab inde, sicut dirigitur uia, que dicitur uia molendini, usque ad priuentan et per eandem uiam, que girat priuentan, usque ad locum, qui dicitur hausruch“ (Fontes Rerum Austriacarum XI, Nr. 1/001). In der vorletzten Zeile der Gründungsurkunde der neuen Abtei am Sattelbach müssen sich Ozo (a.a.O. auch Opo oder Otho ) und Otfridus (a.a.O. auch Ottfried oder Otfrid) von Murlingen neben 14 weiteren Nachbarn für die Wahrhaftigkeit des Dokumentes und die Richtigkeit der Grenzziehung verbürgen. Schenkt man dem Dokument Glauben, verläuft die Grenze der Klosterneugründung vom Zusammenfluss des Sattelbaches und der Schwechat an ihrem Ufer entlang nach Mayerling und von dort, im rechten Winkel der hochmittelalterlichen „via molendini“ (Mühlenweg, später Preinsfelder Weg) folgend, hinauf zur Allander Höhe.
Ozo von Mayerling besitzt ein freies Eigen mit Herrenhaus und Wirtschaftshof im heutigen Areal der beiden Klöster. Otfridus von Mayerling lebt auf dem strategisch günstiger gelegenen Steinhof, einem turmartigen Herrensitz mit Meierei auf der anderen Schwechatseite (der Steinhof lag auf Grundparzelle 176, oben, 170, 171/1, auf einer jetzt aufgeforsteten Wiese vor dem Eintritt in das Kalkmassiv des Hohen Lindkogels nahe dem Landschaftsschutzgebiet rund um den Felskomplex der Bischofsmütze).
1912 wies der Historiker und spätere Biograph des Kronprinzen Rudolf, Oskar Freiherr von Mitis sen. (1874 -1955 ), in seinen „Studien zum ältesten österreichischen Urkundenwesen“ darauf hin, dass es sich bei der diplommäßig ausgestatteten und überreich verzierten Grenzurkunde vom 2. Juni 1136 um eine „diplomatische Fälschung“ aus der Zeit um 1230 handeln könne. Der Beweis seiner Theorie: die einer päpstlichen Bulle ähnelnde Ausstattung der Schrift, die in dieser Ausführung erst nach Papst Innozenz III. (reg. 1198-1216) in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts üblich ist. Die Annahme von Mitis ist nicht abwegig: Professor Dr. Theo Kölzer (Universität Bonn) fand in 20-jähriger Forschungsarbeit heraus, dass bis zu 15 Prozent der Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts als Fälschungen anzusehen sind, wenn es um Besitzschenkungen, Sonderrechte oder einem