Unternehmen anmelden: Gewerbeaufsichtsamt, Notar, Finanzamt
Versicherungen abschließen
Private Finanzen vorsorglich regeln
Unternehmensform
Für den Neueinsteiger stellt die Vielzahl an Unternehmensformen eine starke Herausforderung dar. So können Sie aus mehr als einer Dutzend von Möglichkeiten auswählen. Angefangen vom Einzelunternehmer, über die GbR und GmbH bis hin zur Genossenschaft ist alles möglich. Auch gemeinnützige Unternehmensformen und Stiftungen sind in bestimmten Fällen eine gute Wahl. Und, um das noch zu toppen gibt es die in England ansässige Limited und als deutsche Antwort darauf die UG, gerne auch die „kleine GmbH“ genannt.
Ich habe in meinem bisherigen beruflichen Dasein zahlreiche dieser Unternehmensformen realisiert: die Genossenschaft für eine BürgerEnergiegenossenschaft, mein Einzelunternehmertum für meine Marketing-Agentur, die Unternehmergesellschaft (UG) für unsere Kommunikationsagentur in Berlin, eine gemeinnützige Projekt-GmbH, die wir dann in eine normale GmbH überführten, sowie eine GbR, die wir schnell wieder auflösten. Auch Stiftungsgründungen und Vereinsgründungen habe ich mit begleiten dürfen.
Wie die Beispiele der Projekt-GmbH und der GbR zeigten, mussten auch wir im Unternehmensverlauf Korrekturen vornehmen. Das kostete uns viel Kraft, Zeit und auch Geld. An einigen Stellen auch Überzeugungsarbeit. Deshalb ist es umso wichtiger, sich vorher einige Gedanken zu machen, welche Unternehmensform für Ihr Projekt die richtige ist.
Sehr gut gefahren sind wir bisher mit unserer UG, also der Unternehmergesellschaft. Hier kann man mit einem Stammkapital beginnen, welches dem eigenen Geldbeutel angepasst ist. Im Laufe der Zeit kann dann dieses Kapital aufgestockt werden, bis daraus eine „normale“ GmbH wird. Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmer dabei, aus dem jährlichen Unternehmensgewinn einen Anteil in die Stammeinlage zu packen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht mit einem zu geringen Stammkapital beginnen. Wir starteten beispielsweise bei unserer „Die Wortgewaltigen UG“ mit 3.000 EUR. Aus gutem Grund. Denn ist das Stammkapital zu niedrig, droht Ihnen zu schnell eine so genannte Überschuldung. Diese entsteht, wenn die Verbindlichkeiten höher sind als die Einlagen.
Bei einer Einlage von beispielsweise 10 EUR könnten Sie schon beim Einkauf von Büromaterial auf Rechnung rein theoretisch eine Überschuldung erzeugen. Auch wenn dies im Alltag nicht immer so extrem gehandhabt wird, kann ich nur empfehlen, diesen Aspekt ernst zu nehmen und mit einem vernünftigen Stammkapital zu starten.
Unterm Strich hängt die Unternehmensform stark davon ab, welche Ziele Sie verfolgen. Also soll Gewinn generiert werden? Oder geht es um eine Plattform, auf der eine breite Beteiligung der Anteilseigner möglich ist? Oder sollen gemeinnützige Aspekte verfolgt werden? Hierdurch werden schon die grundlegenden Weichen gestellt.
Im nächsten Schritt stellt sich die Frage der Haftung. Sie können durch die Wahl der Rechtsform entweder voll haften oder Ihren Privatbereich in gewisser Weise von den Geschäftstätigkeiten abgrenzen.
Eine GmbH beispielsweise ist eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Hier kann im Schadens- und Insolvenzfall eine vollumfängliche Haftung vom Unternehmer und Verantwortlichen fern gehalten werden. Er haftet in der Regel in Höhe der Stammeinlage. Wenn im Schadensfalle Vorsätzlichkeit oder regelwidriges Handeln vorliegt, kann die Haftung weiter durchgreifen. Heutzutage verlangen gerade Banken und Gläubiger darüber hinaus Haftungsvereinbarungen, in denen der Unternehmer weitere private Haftungen und Absicherungen übernimmt. Das sollte man immer mit im Blick behalten.
Zur Gründung einer GmbH benötigen Sie eine GmbH-Satzung, die den Unternehmenszweck und einige Details des Unternehmens beschreibt. Auch sind in ihr die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse etc. geklärt. Im Internet sind einige dieser Satzungen als „Mantel“ zu finden. Sie können dann individuell angepasst werden. Ich selbst würde Ihnen jedoch empfehlen, dies fundiert mit einem Profi auszuarbeiten. Hängt doch Ihre komplette unternehmerische Zukunft von einem guten Vertrag ab. Fehler in diesem Basispapier können der Grund für ernsthafte unternehmerische und rechtliche Probleme zu späterer Zeit sein.
Die Satzung selbst wird durch einen Notar beglaubigt und den Ämtern zugeführt.
Der Einzelunternehmer, wie er gerne bei Agenturen und kleineren Werbeunternehmen vorkommt, ist an sich mit der Anmeldung beim Gewerbeamt aktiviert und arbeitsfähig. Es ist auch die günstigste Unternehmensgründung, da Sie weder einen Notar kontaktieren noch eine Satzung erstellen müssen.
Als Einzelunternehmer ist der Inhaber voll und ganz haftbar. Er muss bei Risiken, Schulden und bei Forderungen jeder Art mit seinem vollen Privatvermögen haften.
Sollten Sie also ein Geschäftsmodell realisieren wollen, welches mit hohen Budgets arbeitet und welches möglicherweise hohen Regressforderungen ausgesetzt sein kann, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, ein Geschäftsmodell zu wählen, bei dem es keinen vollen Durchgriff auf Ihr Privatvermögen gibt. Eine GmbH wäre eine solche Variante. Ratsam ist es, dass Sie mit einem Anwalt parallel dazu Ihre privaten Besitzverhältnisse ordnen und sortieren.
Auch wenn Genossenschaften in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Anpassungen und Modernisierungen attraktiv geworden sind und es einen regelrechten Gründungsboom gab, sind sie meines Erachtens immer noch recht behäbig in der Verwaltung und Entscheidungsfindung.
Wir selbst spielten in den vergangenen Monaten mit dem Gedanken, unsere Marketingagentur vom Einzelunternehmen in eine Genossenschaft umzuwandeln. Unser Plan war, Kunden und Lieferanten wie auch Mitarbeiter an dem Unternehmen partizipieren zu lassen. Doch selbst der Verband riet uns in einer Beratung davon ab. Je mehr Stellen und Personen an den relevanten Punkten mitentscheiden können, desto schwieriger werden die Unternehmensprozesse im Ganzen. Am Ende müssen jedoch Sie entscheiden, ob das passt oder nicht.
Nicht unerwähnt bleiben sollen die so genannten Freiberufler. Wenn Sie Ingenieur, Arzt, Psychotherapeut, Notar, Rechtsanwalt oder Künstler sind, dann können Sie Ihren Beruf als Freiberufler ausüben. Diese Form ist vergleichbar den Kleingewerbetreibenden. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Was übrigens auch für die Land- und Forstwirte gilt.
Wie erwähnt, sind die Profis für die richtige Unternehmensform in den Kammern und Gründungsberatungsstellen zu finden. Auch weil die juristische Situation sich immer wieder ändert. Deshalb sei Ihnen ein solches Beratungsgespräch dringend angeraten.
Hier ein kurzer Überblick:
Kleingewerbetreibender
GbR
Eingetragener Kaufman
Offene Handelsgesellschaf
Kommanditgesellschaft
GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ausländische Rechtsformen
Aktiengesellschaft
Genossenschaft
Verein
Partnerschaft
Stille Gesellschaft
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Umwandlung
Gewerbeanmeldung/Notar/Finanzamt/Steuern
Wenn Sie sich für eine Unternehmensrechtsform entschieden und damit auch die Beratungen in Anspruch genommen haben, die wir oben ansprachen, dann wissen Sie auch bereits, ob sie einfach nur zum Gewerbeaufsichtsamt oder zum Notar müssen. Dort gilt es bestimmte Formulare auszufüllen und entsprechende Abläufe einzuhalten.
Zögern Sie diesen Schritt in keinem Fall zu lange heraus. Denn der Prozess dauert seine Zeit und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt sein. Sonst gibt es gegebenenfalls eine finanzielle Verwarnung.