8.10 AK-Schritt 9: Sabotage durch Ausbremsen
9 Flankierende Maßnahmen des Mobbers
9.1 AK-Schritt 10: Zwingen von Verbündeten in eigene Reihen
9.2 AK-Schritt 11: Suchen von verbündeten Ja-Sagern
9.3 AK-Schritt 12: Konstruieren eines BL-Fehlverhaltens durch eingeschränkte Privilegien
9.4 AK-Schritt 13: Konstruieren von Konflikten
10.1 AK-Schritt 14: Das Auslegen von vergifteten Brotkrumen
10.2 AK-Schritt 15: Direkte Schuldzuweisung in großer Runde
10.3 AK-Schritt 16: Die verschärfte Variante – Vorwürfe mit Sabotage
10.4 AK-Schritt 17: Strategisches Erzeugen von Vorwürfen
10.5 AK-Schritt 18: Der Das-kann-er-auch-nicht-Nachweis
11 Mobbing durch Überforderung
11.1 Die 100 % AK-Erfolgsmethode
11.2 Üben ohne Gefahr – Das freie Probieren in fremden Gefilden
11.3 Das freie Probieren des AK
11.4 AK-Absicherung durch Schuldzuweisung
12.1 Also lange Rede kurzer Sinn: Was brauchen Sie?
12.2 Woraus die Datengrundlage besteht
12.3 Die einfachste Quelle sind Mails
12.4 Der Mobbende stolpert über seine eigene Arroganz
12.6 Existieren Gegenmaßnahmen?
12.10 Die BWA und Ihre Arbeitsleistung
12.11 Betrachten Sie deshalb Ihre Leistungen unabhängig
12.12 Vorwürfe aus der Mobbing-Ebene
13.1 Schauen wir uns Ihren Chef an
13.2 Ihr Gegner ist das Schoßhündchen des Chefs
13.3 Ihr Gegner ist ein Kollege
14 Nun sind Sie soweit – entscheiden Sie
14.2 Kommen wir also zu den entscheidenden Fragen
14.3 Wie steht Ihr Partner dazu?
14.5 Was passiert bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht?
Inhalt
„Dann müssen die halt mal schwitzen!“
Mobbing für Fortschreitende
Heiko Fritschen
Vorwort
Dieses Buch zeigt viele reale Beispiele, in denen die derzeitige Darstellung verschiedener Mobbingfälle – es handele sich um ein emotionales Problem – nicht mehr zeitgemäß ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und den unterschiedlichen Instanzen ist ein Ausgang eines Rechtstreites nicht vorauszusehen.
Mitarbeiter können nach den Entscheidungen der Arbeitsgerichte fristlos entlassen werden, weil sie den Chef beleidigen. Andere Beleidigungen wie durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke und dahergelaufene Staatsanwältin fallen dagegen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes eher unter die freie Meinungsäußerung. Diese Grätsche zwischen den verschiedenen Wahrnehmungen der Handlungen durchzieht die Mobbing-Diskussion. Aufgrund der Besetzung vieler Stellen der Personalführung mit Juristen schwappt das juristische Weltbild auch in die Betriebsleitung herüber.
Viele Aktionen von Mobbenden fallen schon heute unter Straftatbestände wie z.B. Üble Nachrede, Beleidigung und andere. Unabhängig von der juristischen Wertung legt dieses Buch auch dar, wie und mit welchen Mitteln die Firma durch den Mobbenden geschädigt wird, nur damit der Täter seine persönlichen Ziele erreicht.
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