„Reicht eine Zulassung als Bildungsträger aus?
Ja, ist allerdings nicht Bedingung.“
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Diese Maßnahmen kann jeder durchführen. Absolut jeder. So etwas kann man sich doch nicht vorstellen. Das sprengt wirklich alles, was bisher an Steuergeldverschwendung die Republik ereilt hat. Aber es kann sich noch steigern.
„Wenn ein Kurs starten kann, wo melde ich das entsprechend an? Gibt es konkrete Ansprechpartner bei den Agenturen für Arbeit?
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gibt keine konkreten Ansprechpartner in den Agenturen für Arbeit. Die Akquise der Teilnehmenden, die Organisation und die Durchführung der Einstiegskurse liegen in der alleinigen Verantwortung der Träger.“
Sie haben richtig gelesen. Die Kurse mussten nirgendwo angemeldet werden, es gab keine Stelle für das Anmelden. Es gab nur eine Einreichungsstelle für die Barschecks, also die Teilnehmerlisten. Eine Teilnehmerliste war also Garant für ca. 25 000 Euro. Der Skandal ist derart umfassend und erschreckend, dass einem bei dem Dilettantismus angst und bange wird.
„Müssen in diesen Einstiegskursen die vom Bundesamt für
Migration vorgeschriebenen Lehrbücher verwendet werden?
Antwort: Keine Vorgaben.
Welche verbindliche Vorgabe zu den inhaltlichen Modulen gibt es?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Können die Kurse auch modular aufgebaut werden,
B. Ziel A11 4 Wochen, Ziel A1 weitere 4 Wochen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Müssen in diesen Einstiegskursen die vom Bundesamt für
Migration vorgeschriebenen Lehrbücher verwendet werden?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Müssen die Lehrkräfte eine BAMF-Zulassung besitzen?
Antwort: Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“
Zu allem werden keine Vorgaben gemacht. Ist das nicht paradiesisch?
„Was ist mit Asylbewerbern, die sich bei zwei Trägern gleich- zeitig bzw. nacheinander für einen Kurs eintragen? Wie sollen das die Träger kontrollieren, ob sich ein Asylbewerber bei zwei verschiedenen Trägern anmeldet und am Kurs teil- nimmt? Erhalten dann beide Träger die Kosten für den Teilnehmer? Welche konkrete Qualifikation müssen Lehrkräfte mitbrin- gen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Ist es möglich, dass sich mehrere Dozenten die Unterrichts- zeit aufteilen?
Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.
Können Sie bitte genauer definieren, welche Angaben für die Eintrittsmeldung nötig sind?
Müssen hier bereits alle Felder/Spalten ausgefüllt werden, auch die Maßnahmekosten?Träger mit Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E- Mail-Adresse, Maßnahmeort, Maßnahmebeginn, Name der Teil- nehmenden mit Geschlecht, Geburtsdatum und Herkunftsland
Nein.
Muss ein Fehlzeitenkatalog vorgelegt werden?
Nein.“
Auch für den gewogenen Laien müsste jetzt eigentlich ein Bild entstehen. Die Eingliederungskurse unterlagen keinen Vorgaben, waren für jedermann biegbar bis zum Letzten, unterlagen keiner Kontrolle und haben bisher über 300 Millionen Euro verschlungen. Es gibt keine Evaluierung über die Ergebnisse, es existieren keine Anwesenheitslisten, es gibt keine Teilnehmerbeurteilung und auch keine Nachweise über die Kalkulation der Träger. Man weiß nicht, welches Personal in welchem Umfang mit welcher Qualifikation mit der Schulung beauftragt wurde und man weiß noch weniger, wer eigentlich nun im Besitz dieser 300 Millionen ist. Zwar gibt es eine Liste von Teilnehmern, die oft doppelt abgerechnet wurden, die oft eine zweifelhafte Herkunftsklärung besitzen und es gibt auch Kinder, Kranke und Greise, die in diesen Kursen geschult wurden. Das einzige Kriterium für diese Geldvernichtungsmaschine war das Herkunftsland, das auch nicht immer zweifelsfrei ermittelt wurde.
Mit diesem Instrument der Agentur für Arbeit ist der nackte Wahnsinn umgesetzt worden.
Wenn sich die Millionen Arbeitslosen in Deutschland vergegenwärtigen würden, mit welchem System der Sanktion sie oft konfrontiert werden, dann ist es ein Hohn, dass an anderer Stelle die Millionen einfach verschenkt werden.
Der Bundesrechnungshof beschrieb in seinem Bericht an die Agentur für Arbeit folgende Mängel:
„Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen verzeichnete bei seinen Vor-Ort Prüfungen teilweise erhebliche Qualitätsmängel. Weil die Bundesagentur die Einstiegskurse nur mit wenigen Vorgaben umgesetzt hat, ist es kaum möglich, den Trägern diese finanzwirksam anzulasten.“
Sie können auf der nachfolgenden Web-Adresse den kompletten Bericht downloaden.
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/pruefungsmitteilungen/2017/2017-pm-sprachkurse-nach-421-sgb-iii-einstiegskurse
Wesentliche Eckpfeiler der Kritik des Bundesrechnungshofes sind: (in eigenen Worten.)
1 Die Maßnahmen sind rein rechtlich Maßnahmen der Arbeitsförderung und müssen daher auch so gehandhabt werden. Kinder können an solchen Maßnahmen üblicherweise nicht teilnehmen.
2 Die Bundesagentur hätte trotz des Charakters eines Sofortprogrammes die Maßgaben für die Umsetzung genauer definieren und festschreiben müssen.
3 Der Kostensatz wurde nicht vorgeschrieben, sondern mit ortsüblich umschrieben. Das öffnet Spielräume, die teilweise genutzt wurden.
4 Die Arbeitsagentur hat zu erst zu einem Zeitpunkt Modifikationen vorgenommen, als viele Abrechnungen bereits vorlagen.
5 Zitat: "An den vom Bundesrechnungshof untersuchten 136 Einstiegskursen nahmen 88 Kinder im Alter von null bis 13 Jahren teil (4,3 %)." Man höre und staune. Also auch Teilnehmer/innen mit null Jahren.
6 Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen verzeichnete in stichprobenartigen Kontrollen erhebliche Qualitätsmängel. Diese Mängel sind aufgrund der Vorgaben den Trägern aber nur schwer anzulasten, was Nachdorderungen erschwert bzw. unmöglich macht.
7 Eine Evaluation der Maßnahmen ist schier unmöglich, da es kaum Vorgaben für den Qualitätsstandard gab. Es mussten keine Anwesenheitslisten geführt werden und es wurden keine Dokumentationen verlangt. Ein Dokumentationsnetzwerk