cc)Diskriminierender bzw. behindernder Preishöhenmissbrauch/Konditionenmissbrauch
dd)Ausbeutungsmissbrauch im Rahmen des Anzapfverbots (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB)
c)Behinderung und Ungleichbehandlung
aa)Inhalt des Behinderungs- und Diskriminierungsverbotes
bb)Verhältnis von Behinderung und Ungleichbehandlung
cc)Fallgruppen mit horizontalem Schwerpunkt
(1)Kampfpreise („predatory pricing“)
dd)Fallgruppen mit vertikalem Schwerpunkt: Insbesondere Nichtbelieferung von Abnehmern (Geschäfts- und Lieferverweigerung) sowie Bezugsverweigerung gegenüber Lieferanten
(1)Nichtbelieferung von Abnehmern
(2)Bezugsverweigerung gegenüber Lieferanten
ee)Behinderung beim Zugang zu wesentlichen Einrichtungen („essential facility“)
C.Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
I.Behinderungs- und Diskriminierungsverbot für marktstarke Unternehmen (§ 20 Abs. 1 GWB)
II.Anzapfverbot für marktstarke Unternehmen (§ 20 Abs. 2 GWB)
III.Behinderungsverbot für Unternehmen mit überlegener Marktmacht (§ 20 Abs. 3, 4 GWB)
4. KapitelFusionskontrolle und transaktionsbezogene Risiken
B.Europäische Fusionskontrolle
b)Gemeinsame Kontrolle – Gemeinschaftsunternehmen
aa)Erwerb der gemeinsamen Kontrolle
II.Gemeinschaftsweite Bedeutung
4.Extraterritoriale Anwendung der FKVO