Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Michael Griga
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Серия:
Жанр произведения: Бухучет, налогообложение, аудит
Год издания: 0
isbn: 9783527834952
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Finanzamt übermittelt. Steuerpflichtige nutzten ELSTER direkt oder indirekt mithilfe einer Steuersoftware. Nun kommen auch Unternehmen in den Genuss dieser Software. ELSTER ist die technische Übermittlungsbasis der E-Bilanz.

      Die Daten müssen im sogenannten XBRL-Format an das Finanzamt übertragen werden. Das BRL-Format steht für Business Reporting Language und stammt von einem gewissen Herrn Charles Hoffmann – nicht zu verwechseln mit seinem (Nach-)Namensvetter Georg. Der war nämlich tatsächlich Ornithologe.

      Die E-Bilanz und die Taxonomie gibt es natürlich nicht nur in Deutschland. In Österreich wurde sie im Jahr 2006 eingeführt, in der Schweiz gibt es eine Taxonomie seit 2011.

      Die E-Bilanz in Österreich

      In Österreich gibt es die E-Bilanz seit 2006. Die elektronische Bilanzeinreichung ist in Österreich im Unterschied zur deutschen E-Bilanz jedoch nicht verpflichtend. Die Gliederung der E-Bilanz und der E-GuV basiert für Kapitalgesellschaften auf dem Unternehmensgesetzbuch, kurz UGB. Die Basis für die Bilanz bildet § 224 UGB; für die GuV ist es § 231 UGB. Zusätzlich zur E-Bilanz müssen Sie einen Anlagespiegel über die Entwicklung des Anlagevermögens erstellen und einen Anhang beifügen, in dem unter anderem verschiedene Bilanzpositionen erläutert werden.

      Mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Lagebericht erstellen, der die Lage des Unternehmens beschreibt und Aussagen über die Zukunftsaussichten trifft.

      Für Personengesellschaften, bei denen eine juristische Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist, gilt dasselbe.

      Die E-Bilanz müssen Sie als XML-Datei an die Plattform FinanzOnline schicken und die frei gestaltbaren Bestandteile des Jahresabschlusses wie der Anhang und der Lagebericht als PDF-Datei übermitteln. Die Datei kann zuletzt auch mit der Funktion »Abfragen E-Bilanz« als PDF-Datei gespeichert werden.

      eCH in der Schweiz

      In der Schweiz ist seit dem Jahr 2011 eine Taxonomie nach Obligationenrecht verfügbar. Der Kontenrahmen basiert auf dem Kontenplan für kleine und mittlere Unternehmen, dem KMU-Kontenplan. Mithilfe der Taxonomie sollen Unternehmen ihre Jahresabschlussdaten kreditgebenden Banken, Börsenaufsichten oder Finanzverwaltungen elektronisch zur Verfügung stellen können.

      

Die schweizerische Taxonomie ist mehrsprachig. Alle Elemente gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. So soll die Auswertung auf internationaler Ebene erleichtert werden.

      Die Taxonomie besitzt in einer wirtschaftlich verflochtenen Welt noch eine weitere Funktion: Jahresabschlüsse können über entsprechende Taxonomien zwischen Unternehmen, Banken, Börsenaufsichten, aber auch zwischen nationalen Finanzbehörden ausgetauscht werden. Und dies unabhängig davon, ob sie nach US-GAAP, deutschem HGB, IFRS, UGB oder dem schweizerischen Obligationenrecht erstellt wurden. Möglich macht dies das einheitliche Datenformat mit dem unaussprechlichen Namen XBRL.

      Da der internationale Datenaustausch immer mehr an Bedeutung gewinnt, verlangt die US-Börsenaufsicht SEC die Geschäftsberichte zwingend in diesem Format. International agierende Konzerne, die auch an der US-Börse notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse also auf jeden Fall im XBRL-Format zur Verfügung stellen.

      

Für den Datenaustausch wurden in den Taxonomien Mussfelder definiert, die einen Vergleich auf internationaler Ebene ermöglichen. Darüber hinaus wurden diese Felder auch inhaltlich beschrieben, damit jeder auch einigermaßen dasselbe darunter versteht.

      Taxonomien auf Basis von XBRL werden heute bereits in vielen Ländern verwendet, zum Beispiel müssen die Jahresabschlüsse in Italien und Großbritannien seit einigen Jahren im XBRL-Format an die Finanzverwaltungen übermittelt werden.

      Möchten Sie noch mehr Vier-Buchstaben-Abkürzungen? Die Verordnung 2018/815 der EU-Kommission verlangt seit dem Geschäftsjahr 2020 von kapitalmarktorientierten Unternehmen Jahresabschlüsse, die dem »European Single Electronic Format«, ESEF, entsprechen. ESEF basiert auf XBRL, genauer gesagt auf dem sogenannten »Inline-XBRL«. Aufgrund der Coronakrise wurde die Einführung auf das Jahr 2022 verschoben.

      Auch in Asien wird auf den XBRL-Standard gesetzt. In Singapur müssen viele Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im XBRL-Format an die Finanzbehörden übermitteln. In Südkorea sind alle börsennotierten Unternehmen bereits seit 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse so bereitzustellen.

      Vielleicht wird ja auf diesem Wege eines Tages eine gewisse Vereinheitlichung der Rechnungslegung erreicht, um die Unterschiede zwischen US-GAAP, IFRS, HGB, UGB und dem Obligationenrecht etwas zu verringern.

      Aufgabe 7.1

      Was versteht man unter einer Taxonomie? Gibt es nur eine oder gar mehrere Taxonomien?

      Aufgabe 7.2

      Aus welchen beiden Modulen besteht die Taxonomie der E-Bilanz in Deutschland und was ist jeweils der Inhalt?

      Aufgabe 7.3

      Worin liegt der Vorteil bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses mittels E-Bilanz?

      Aufgabe 7.1

      Die Taxonomie ist eine Art Kontenrahmen. Hieraus kann sich jedes Unternehmen bedienen und die benötigten Konten im Rahmen der E-Bilanz auswählen. Es gibt jede Menge Taxonomien. In Deutschland gibt es den Standardkontenrahmen, die Kerntaxonomie, und einige Branchentaxonomien für Unternehmen, die besonderen Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel Banken oder Krankenhäuser. Daneben gibt es in etwa zwanzig weiteren Ländern jeweils eine oder mehrere Taxonomien.

      Aufgabe 7.2

      Die Taxonomie besteht aus zwei Modulen, dem GCD-Modul und dem GAAP-Modul. Im GCD-Modul werden die Grunddaten zum Bericht, die Informationen zum Unternehmen und die Informationen zur verwendeten Taxonomie eingetragen. Im GAAP-Modul werden die Inhalte zur E-Bilanz in die Kerntaxonomie und Ergänzungstaxonomie eingetragen.

      Aufgabe 7.3

      Der Vorteil der elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses liegt vor allem bei den Finanzverwaltungen, da durch die standardisierte Eingabe und Übermittlung schnell Inkonsistenzen aufgedeckt werden können. Durch die elektronische Übermittlung wird die Bearbeitung vereinfacht und so auch beschleunigt, was auch für die Unternehmen von Vorteil ist. Außerdem entsteht durch die E-Bilanz für die Unternehmen eine bessere Auswertbarkeit ihres Jahresabschlusses.

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