Linguistic Landscape als Spiegelbild von Sprachpolitik und Sprachdemografie?. Philippe Moser. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Philippe Moser
Издательство: Bookwire
Серия: Tübinger Beiträge zur Linguistik (TBL)
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783823301950
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publics.

       Mandons et ordonnons que la présente loi soit insérée au Mémorial pour être exécutée et observée par tous ceux que la chose concerne.

Le Président du Gouvernement, Ministre d’Etat, Pierre Werner Le Ministre de la Justice, Colette Flesch Le Ministre de la Fonction Publique, René Konen Château de Berg, le 24 février 1984. Jean

      (Loi sur les langues)

      Luxemburgisch gilt also als Nationalsprache «des luxembourgeois» (Art. 1), Französisch ist einzig gültige Sprache der Gesetzgebung (Art. 2) und Deutsch hat – zusammen mit Französisch und Luxemburgisch – den Status einer Amts- und Gerichtssprache (Art. 3). Alle drei Sprachen sind für die Kommunikation mit den Behörden zulässig, die in der jeweiligen Sprache antworten sollten (was in etwa der in A.2.0 beschriebenen Situation in der schweizerischen Verwaltung auf Bundesebene entspricht). Die drei Sprachen sind in der luxemburgischen Gesetzgebung also nicht gleichberechtigt, wie das – offiziell – beispielsweise für Französisch («parificata alla lingua italiana»2 (Art. 38 Statuto VdA), vgl. A.2.4.2) und Italienisch im Aostatal oder für Deutsch und Französisch («gleichberechtige Amtssprachen» (Art. 3 Stadtordnung), vgl. A.2.3.2) in der Stadt Biel gilt, sondern erhalten unterschiedliche, durchaus hierarchisch erscheinende Funktionen: Luxemburgisch als ‹Nationalsprache› steht auf der höchsten Stufe und wird kaum zufällig bereits im ersten Artikel erwähnt, Französisch steht zwar in Bezug auf das Prestige eine Stufe tiefer als Luxemburgisch, ist aber als Sprache der Gesetzgebung wichtiger als Deutsch, dem – zumindest im Sprachengesetz – keine distinktive Funktion zukommt. Diese erhält es allerdings durch den Gebrauch in der Schule (vgl. Loi du 6 février 2009 portant organisation de l’enseignement fondamental), wo es vor dem Französischen erlernt wird und somit die Sprache der Alphabetisierung der Schulkinder in Luxemburg darstellt, was eine nicht unerhebliche Bedeutung ausmacht. Zum Luxemburgischen gilt es weiter anzumerken, dass es im ersten Artikel des Sprachengesetzes explizit nicht als Nationalsprache «Luxemburgs», sondern «der Luxemburger» bezeichnet wird, wobei unklar bleibt, wer damit gemeint ist: die Wohnbevölkerung oder die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

      Das Sprachengesetz sieht keine Unterschiede zwischen einzelnen Landesteilen vor und seit dem Verlust der klar französischsprachigen Gebiete im Jahr 1839 ist dazu auch kaum ein Anlass gegeben. Die offizielle Dreisprachigkeit gilt gleichermassen im gesamten Staatsgebiet, wenn auch der tatsächliche Gebrauch des Französischen in der Hauptstadt und im Süden am deutlichsten ausgeprägt ist (vgl. Timm 2014: 15). Luxemburg kennt im Gegensatz zur Schweiz kein Territorialitätsprinzip, sondern ein System (das wir als ‹Funktionalitätsprinzip› bezeichnen können), in welchem den drei offiziellen Sprachen gemäss dem Sprachengesetz unterschiedliche Zuständigkeiten zufallen. Es gibt also keine offiziell luxemburgisch-, deutsch- oder französischsprachigen Gebiete Luxemburgs.

      Die Erhebungen zur Hauptsprache (gemäss Fragestellung «die am besten beherrschte Sprache», Mehrfachnennungen sind nicht möglich) geben Aufschluss über die genannten Hauptsprachen der Bevölkerung. Gemäss den aktuellsten Zahlen aus der Volkszählung von 20113 nennen 265 731 oder 55,8% der Einwohnerinnen und Einwohner des Grossherzogtums Luxemburgisch als Hauptsprache, gefolgt von der Migrationssprache Portugiesisch mit 74 636 (15,7%), von Französisch mit 57 633 (12,1%) und von Deutsch mit 14 658 (3,1%). Werden ausschliesslich die Einwohnerinnen und Einwohner mit Luxemburger Nationalität berücksichtigt, erreicht Luxemburgisch als Hauptsprache einen Anteil von 88,8%, in grossem Abstand gefolgt von Französisch (4,2%), Portugiesisch (2,3%) und Deutsch (1,1%). Beschränkt sich die Auswertung auf die Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Luxemburger Staatszugehörigkeit seit ihrer Geburt besitzen, beträgt der Anteil von Luxemburgisch 95,5%, Französisch 2,0%, Portugiesisch 0,9% und Deutsch 0,5%. Es wird also klar, dass Luxemburgisch als Hauptsprache der gebürtigen – und der meisten im Land aufgewachsenen – Luxemburgerinnen und Luxemburger die Regel ist. Die verhältnismässig hohen Anteile anderer Sprachen ergeben sich also aus der zahlreichen eingewanderten Wohnbevölkerung. Da deren Anteil in der Stadt Luxemburg besonders hoch ist, stellt sich hier auch die Sprachdemografie der Wohnbevölkerung anders dar und Luxemburgisch als genannte Hauptsprache erreicht einen Anteil von lediglich 35,2%, Französisch von 20,6%, Portugiesisch von 14,7% und Deutsch von 4,5%. Räumliche Unterschiede nach Hauptsprachen sind also auch in Bezug auf die offiziellen Amtssprachen durchaus vorhanden, jedoch nicht durch «herkömmliche sprachliche Zusammensetzung» (Art. 70 BV), sondern durch die unterschiedlichen Anteile an gebürtigen Luxemburgerinnen und Luxemburgern.

      A.2.6 Aarau – Angaben zur Sprachsituation

      Das Gebiet, in dem heute die Stadt Aarau liegt, ist seit dem 5. Jahrhundert vorwiegend durch die Alemannen besiedelt. Die Stadt Aarau wird zwischen 1240 und 1250 durch die Kyburger gegründet, fällt 1461 an Bern, zu dessen Gebiet sie für die folgenden Jahrhunderte gehören sollte. Diese Periode endet erst mit der Helvetik (vgl. A.2.1.1, resp. HLSe). Aarau wird für kurze Zeit Hauptstadt der Helvetischen Republik und bleibt anschliessend Hauptort des neu geschaffenen Kantons Aargau. Für einen ausführlicheren Überblick über die Geschichte des Kantons Aargau und der Stadt Aarau verweisen wir auf das Historische Lexikon der Schweiz: HLSk resp. HLSl.

      Heute ist Aarau Hauptort des Bezirks Aarau und des Kantons Aargau. Einzige Amtssprache von Gemeinde, Bezirk und Kanton ist seit deren Einrichtung Deutsch.

      Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau (SRS 1.1-1) kennt ihrerseits keine explizite Erwähnung der Amtssprache, diese wird auf Kantonsebene durch Artikel 71a der Verfassung des Kantons Aargau festgelegt:

      71a

       Amtssprache

      1 Die Amtssprache ist Deutsch. Behörden und Amtsstellen können auch in anderen Landessprachen oder in englischer Sprache verkehren, wenn anderen Verfahrensbeteiligten daraus keine Nachteile erwachsen. (Verfassung AG, Art. 71a)

      Aarau befindet sich also in einem sowohl traditionell als auch offiziell deutschsprachigen Gebiet und in einem Bezirk, dessen Bevölkerung gemäss den Resultaten der Erhebung des Bundesamtes für Statistik für 2014-2016 (kumuliert) bei möglichen Mehrfachnennungen zum grössten Teil (64 915 von 74 729) Deutsch als Hauptsprache nannte, gefolgt von Italienisch (3 490), Englisch (2 683) und Französisch (1 609).

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