2.Die sog. „kundenfeindliche“ und „kundenfreundliche“ Auslegung
a)Zur Erläuterung des Begriffspaars
b)Verbandsprozess
c)Individualprozess
cc)„Enge“ und „weite“ Auslegung von AGB
2. KapitelGrundlagen der Inhaltskontrolle
I.Die Kontrollschranke des § 307 III 1 BGB
1.Rechtspolitische Rechtfertigung
2.Ungeschriebene „Rechtsvorschriften“
a)Das Standardbeispiel: Vertragsbindung
b)Freizeichnung von der eigenen Leistungspflicht
c)Preisanpassungsklauseln
aa)Preisabreden und Preisnebenabreden
cc)Die Tagespreisklausel im Kfz-Handel
dd)Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen
ff)Preisanpassung in sonstigen Fällen
d)Entgeltklauseln in Kontoführungsverträgen
aa)Kein Entgelt für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten
bb)Kein Entgelt für Tätigkeit im Eigeninteresse
cc)Kein Entgelt für allgemeine Betriebskosten
e)Entgeltklauseln bei sonstigen Bankgeschäften
f)Entgeltklauseln in anderen Verträgen
aa)Vertragsausfertigungsgebühren
bb)Gebühren für die primäre Erfüllungshandlung des Verwenders
cc)Gebühren für die Wahl bestimmter Zahlungsmodalitäten
dd)Gebühren für sonstige Handlungen im Zuge der Vertragserfüllung
ee)Gebühren für die Einstellung oder Nichterbringung von Leistungen