Teilsteuersatz 1 (für Gewinne)
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t2
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Teilsteuersatz 2 (Substanzsteuerbelastung für Betriebsgrundstücke)
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Tmax
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maximale Thesaurierungsquote (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG)
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tN
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Ende des Berechnungszeitraums (Periode N)
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WGF
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Annuitätenfaktor (Wiedergewinnungsfaktor)
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ZBt
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Zinsbereinigung in Periode t (zinsbereinigte Einkommensteuer)
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zvE
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zu versteuerndes Einkommen
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Vorbemerkung zu den Berechnungen
Die meisten Berechnungen wurden mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms durchgeführt. Beim Ausweis der einzelnen Werte wurde jeweils gerundet. Innerhalb des Berechnungsschemas wurde mit den ungerundeten Werten weitergerechnet. Diese Vorgehensweise kann zu Rundungsabweichungen führen.
Schrifttum
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Blohm/Lüder/Schaefer Investition, 10. Aufl., München 2012
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Breithecker Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 17. Aufl., Berlin 2016
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Grob Einführung in die Investitionsrechnung, 5. Aufl., München 2006
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Heinhold Unternehmensbesteuerung, Band 3: Investition und Finanzierung, Stuttgart 1996
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Jacobs/Scheffler/Spengel Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, 5. Aufl., München 2015
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König/Wosnitza Betriebswirtschaftliche Steuerplanungs- und Steuerwirkungslehre, Heidelberg 2004
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Kruschwitz Investitionsrechnung, 14. Aufl., München 2014
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Kußmaul Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 7. Aufl., München 2014
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Mellwig Investition und Besteuerung, Wiesbaden 1985
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Rose Die Steuerbelastung der Unternehmung, Wiesbaden 1973
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Rose Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., Wiesbaden 1992
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Scheffler Besteuerung von Unternehmen, Band I: Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern, 14. Aufl., Heidelberg 2020
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Scheffler Besteuerung von Unternehmen, Band II: Steuerbilanz, 9. Aufl., Heidelberg 2018
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Scheffler Internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., München 2009
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Schneeloch Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 2: Betriebliche Steuerpolitik, 3. Aufl., München 2009
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Schneider Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Aufl., Wiesbaden 1992
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Schneider Steuerlast und Steuerwirkung, München/Wien 2002
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Schreiber Besteuerung der Unternehmen, 4. Aufl., Wiesbaden 2017
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Schult Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 4. Aufl., München/Wien 2002
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Wagner/Dirrigl Die Steuerplanung der Unternehmung, Stuttgart/New York 1980
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Wöhe/Bieg Grundzüge der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 4. Aufl., München 1995
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Erster Teil Steuern als Bestandteil des Zielsystems
Erster Teil Steuern als Bestandteil des Zielsystems › Erster Abschnitt Zielgröße: Maximierung der Einzahlungsüberschüsse nach Steuern
Erster Abschnitt Zielgröße: Maximierung der Einzahlungsüberschüsse nach Steuern
1
Aufgabe der praktisch-normativen Entscheidungstheorie ist es, dem Entscheidungsträger die Ableitung einer rationalen Entscheidung zu erleichtern. Rationalität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Entscheidungsträger die Handlungsalternative auswählt, die seinen Zielvorstellungen am besten entspricht.
Abb. 1.1:
Grundmodell der Entscheidungstheorie
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2
Kern eines Entscheidungsmodells bilden der Zielplan des Entscheidungsträgers und das Entscheidungsfeld.[1] Der Zielplan enthält Informationen darüber, welche Sachverhalte der Entscheidungsträger anstrebt (Ziele, Ergebnisdefinitionen) und wie er die Konsequenzen der Handlungsalternativen beurteilt (Präferenzen). Das Entscheidungsfeld unterteilt sich in die Handlungsalternativen, die vom Entscheidungsträger nicht kontrollierbaren Einflussfaktoren (Umwelt) und die bewertungsrelevanten Eigenschaften der Alternativen (Ergebnisfunktion). In der Ergebnismatrix werden die Auswirkungen auf die vom Entscheidungsträger verfolgten Ziele zusammengestellt. Nach Beurteilung der Ergebnisse durch den Entscheidungsträger steht die aus seiner Sicht vorteilhafte Handlungsalternative fest.
3
Die steuerrechtlichen Regelungen sind als ein Teil der Umwelt in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.[2] Die Bedeutung der Steuern ist insoweit zu relativieren, als die Entscheidungsträger regelmäßig mehrere (quantitative und qualitative) Ziele verfolgen. Dabei sind die steuerlichen Effekte Teil der finanziell messbaren Zielgröße, dh des Gewinnziels. Das Gewinnziel ist so zu interpretieren, dass die nach Steuern verbleibenden Einzahlungsüberschüsse zu maximieren sind:
(Einzahlungsüberschüsse – Steuern) → max.
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Die Begründung für eine solche Formulierung des Zielkriteriums liegt darin,