aa)Begriffsklärung: Vermögensschutz als Schutz von Verfügungsrechten in der konkreten Handlungssituation
bb)Exemplifizierung des Ansatzes anhand von Einzelbeispielen und Formulierung problemübergreifender Leitlinien
cc)Einordnung des hier entwickelten institutionenökonomischen Vermögensbegriffs in die aktuelle Diskussion des strafrechtlichen Vermögensbegriffs
3.Zwischenfazit: Gewinn an Präzision, Kohärenz und Praktikabilität gegenüber dem bisherigen Rechtszustand
II.Der Tatbestand der Untreue gem. § 266 StGB als strafrechtliche Flankierung von Prinzipal-Agenten-Verhältnissen
1.Die Untreue als Tatbestand zur Stabilisierung von Prinzipal-Agenten-Verhältnissen und unvollständigen Verträgen
2.Exemplifizierung am Umfang des strafrechtlichen Schutzes für das Gesellschaftsvermögen einer juristischen Person
3.Exemplifizierung an Treuverhältnissen innerhalb komplexer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse – insbesondere in Konzernen
4.Exemplifizierung am Hervorrufen von Sanktionsrisiken und das Einbehalten von Provisionen
b)Provisionen und sonstige private Vorteile
5.Exemplifizierung zweckwidriger Ausgaben am Beispiel von Mäzenatentum sowie Sponsoring von Sport, Kunst und Kultur
a)Ansätze der Rechtsprechung zur strafrechtsdogmatischen Behandlung des Sponsorings
b)Kritik und Rückgriff auf die allgemeine Dogmatik des Untreuetatbestandes
c)Grundsätzliche Zulässigkeit des Sponsorings entsprechend den Bestimmungen des Geschäftsherrn
d)Konkretisierung durch die leges artis des Sponsorings
e)Grundzüge der leges artis des Sponsorings und strafrechtsdogmatische Konsequenzen
6.Exemplifzierung an unangemessenen Vergütungen und Prämien für Manager – insbesondere der Fall Mannesmann
a)Die Beurteilung des Falles durch das LG Düsseldorf
b)Kritik der Entscheidung unter Anwendung der zuvor entwickelten Grundsätze
c)Vergleich dieser Maßstäbe mit den tragenden Erwägungen der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs
7.Exemplifizierung der Bedeutung von Verfahren – insbesondere Buchführungs-, Publizitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
a)Die zurückhaltende Position der Rechtsprechung
b)Allgemeine Grundsätze zur Behandlung von formellen Pflichtverletzungen
III.Die strafrechtliche Garantie hinreichend sicherer und möglichst ungehinderter Präferenzverfolgung als marktwirtschaftliches Kernstrafrecht
1.Die Garantie einer hinreichend sicheren Präferenzverfolgung durch den Schutz der Verlässlichkeit bestimmter Informationen
a)Exkurs: Die Bedeutung und das Wesen von Information als Wirtschaftsressource – Institutionentheoretische Begründung eines normativen Informationsbegriffs
b)Institutionenökonomische und wirtschaftsverfassungsrechtliche Postulate
aa)Institutionenökonomische Postulate – Senkung von Informationskosten, Sicherung eines standardisierten Informationsaustauschs, Markttransparenz
bb)Wirtschaftsverfassungsrechtliche Postulate – insbesondere BVerfGE 105, 252