4.Subsidiarität strafrechtlicher Steuerung?
a)Abweichung gegenüber dem klassischen Postulat der Subsidiarität des Strafrechts: Perspektivenwechsel von der Legitimation individueller Strafe zur Gestaltung sozialer Institutionen
b)Mögliche Einwände und deren Tragweite: Vorrang der Prävention vor der Reaktion; Verweis auf die Selbstverantwortlichkeit der Wirtschaftsteilnehmer
c)Inhalt des Subsidiaritätspostulats nach der hier vertretenen Auffassung: Beschränkung auf die Bereiche leicht möglicher individueller Risikovorsorge und insbesondere auf die Wahl der Sanktionen
III.Konvergenz rechtlicher, strafrechtlicher und ökonomischer Steuerungssysteme
1.Konvergenz ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung
a)Abhängigkeit der ökonomischen Handlungsbedingungen von der Ausgestaltung des sozialen Wirtschaftsraumes
b)Exkurs 1: Die Bedeutung privater Regelwerke
aa)Private Normen und Wandel der hoheitlichen Risikoverwaltung
bb)Legitimation der Verbindlichkeit privater Regelwerke
(2)Private Normensysteme aufgrund von hoheitlicher Beauftragung
(3)Private Normensysteme zur Umsetzung supranationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen
c)Exkurs 2: Individuelle Spezifizierung ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung
d)Ergebnis: Rechtsordnung als Grundlage einer normativ verbindlichen Ordnungsethik
2.Konvergenz ökonomischer und strafrechtlicher Verhaltensordnung
a)Formale Gewährleistung konvergenter Verhaltensordnungen durch Verletzungs- und Gefährdungsdelikte sowie verwaltungsakzessorische Tatbestände
b)Materiale Gewährleistung konvergenter Zurechnungsstrukturen durch das Wirken von Strafe als Preis der Tat
3.Zur Konvergenz ökonomischer und (straf)rechtlicher Steuerung in Unternehmen – Kompetenzen und Möglichkeiten
a)Umsetzung der Konvertibilität als Aufgabe der Unternehmensleitung
b)Möglichkeiten und Instrumente zur Aufgabenrealisierung
4.Grenzen normativer Steuerung und Übererfüllung normativer Mindesterwartungen
a)Grenzen normativer Steuerung
b)Speziell die Behandlung von Unternehmen
c)Die Bedeutung einer Übererfüllung normativer Erwartungen
D.Fundierung eines individualistisch orientierten Wirtschaftsstrafrechts im Wirtschaftsverfassungsrecht
I.Verfassungsrechtliche Determinanten für ökonomisches Individualhandeln
1.Die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland
a)Der normative Ausgangspunkt der Wirtschaftsverfassung und wirtschafttheoretische Implikationen (Freiburger Schule)
b)Die Garantie einer privat verfügbaren ökonomischen Grundlage durch Art. 14 GG und die prinzipiell symbolische Sozialisierungsklausel des Art. 15 GG