„Für den Einsatz von Dispersionsklebstoffen ist eine gleichmäßig saugfähige Schicht erforderlich. Eine optimale Saugfähigkeit wird nur bei einer Mindestdicke von >2 mm erreicht, bevorzugt durch Rakeln. Spachtelmassen in einer mittleren Schichtdicke >10 mm sind auf einer abgesandeten Reaktionsharz-Grundierung auszuführen.“
Wird eine zu geringe Schichtdicke beispielsweise auf dichtem Untergrund und unter dichtem Belag eingebaut, verzögert sich das Abbinden und Trocknen von wasserbasierten Dispersionsklebstoffen in nachteiliger Weise bzw. wird überhaupt verhindert. Vorsicht auch bei überwässerten Spachtelmassen! Sie sind alles andere als ein gleichmäßig saugender Untergrund. Die auf der Oberfläche solcher Spachtelmassen ausgeschwemmten Bestandteile bilden einen Film, der die Saugfähigkeit herabsetzt oder sogar völlig verhindert und so die erforderliche Anbindung des Bodenbelages an die Spachtelmasse erschwert bzw. verhindert. In den meisten Fällen lässt es sich nicht vermeiden, die überwässerten Spachtelmassen mechanisch zu entfernen und eine neue Spachtelung auszuführen.
1.2.5 Fugenausbildung
In der Baupraxis wird die Fugenproblematik sehr stiefmütterlich behandelt, obwohl hier nicht selten eine gewisse Brisanz steckt, die besonders im Schadensfall unangenehme Folgen haben kann. Planer, Architekten und Bauleiter sind häufig der Meinung, dass die Anordnung und Ausbildung der Fugen allein Sache des Estrich-, Parkett- oder Bodenlegers ist. Dabei sind bei der Planung von Fugen Bedingungen und Einflussfaktoren in der gesamten Fußbodenkonstruktion zu beachten, die zu Bewegungen und Verformungen führen. Fugenbewegungen werden beispielsweise verursacht durch temperaturbedingte Längenänderung, Schwingungen, Vibrationen, Setzungen sowie das Quellen und Schwinden von Baustoffen. Außerdem müssen Fugen Toleranzen der Belagsstoffe ausgleichen. Handwerker können diese Bedingungen und Einflussfaktoren nur bedingt einschätzen. Deshalb heißt es im BEB-Merkblatt „Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2 Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 - 2 und DIN 18560 - 4“, Stand November 2015:
„Der Bauwerksplaner muss einen Fugenplan erstellen, aus dem die Anordnung und die Art der Fugen eindeutig zu entnehmen ist. Der Fugenplan ist dem Ausführenden als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zu übergeben. Die endgültige Lage der Fugen ist vor der Ausführung durch den Planer in Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort festzulegen.“
Dem Parkett- und Bodenleger muss vorgegeben werden, welche Fugen kraftschlüssig zu verharzen und welche Fugen als Bewegungsfugen auszubilden sind.
In der Baupraxis sind die folgenden Faustregeln bei der Ausführung von Bewegungsfugen bekannt:
Der Planer muss „von oben nach unten“ planen. Belag und Estrich bestimmen gemeinsam die Fugenanordnung.
Beim Einsatz von elastischen und textilen Belägen sowie Parkett gibt es keine allgemeinen Festlegungen zur Feldgröße.
Das Risiko bei sehr großen Feldern ohne Fußbodenbewegungsfugen mit elastischen und textilen Belägen geht gegen null, wenn die Fläche gleichmäßig thermisch belastet wird und die Randfuge auf die maximale Ausdehnung in ihrer Breite abgestimmt ist.
Fußbodenbewegungsfugen im Heizestrich, die in den Oberbelag übernommen werden müssen, sind beispielsweise anzuordnen zwischenvom Planer festzulegenden Estrichfeldern,unterschiedlich regelbaren Heizkreisen,zwischen beheizten und unbeheizten Estrichteilflächen sowiezwischen mineralischen Untergründen und Gussasphalt.
Im Kommentar zur DIN 18356 Parkettarbeiten DIN 18367 Holzpflasterarbeiten wird vom Parkettleger gefordert, dass er bei ungenügenden Bewegungsfugen im Untergrund Bedenken geltend zu machen hat. Vom Parkettleger wird also erwartet, dass er die Anordnung, Anzahl und Ausbildung der Bewegungsfugen letztendlich kennt, plant und ausführt. Den Bauwerksplaner, aber auch den Bauherrn sollte man auf keinen Fall außen vor lassen. Gerade Bauherren möchten bereits im Vorfeld mit entscheiden, wie die Ausbildung der Bewegungsfugen in ihrem teuren Parkettboden zu erfolgen hat.
Werden Fußbodenbewegungsfugen nicht oder falsch angeordnet, nicht fachgerecht ausgebildet oder sogar kraftschlüssig geschlossen, können u. a. folgende Schäden und Mängel auftreten:
Schäden an der Fußbodenheizung
Risse und Schüsselungen im Estrich
Ablösung der Spachtelmasse und des Oberbelags
Blasen und Beulen sowie die sogenannnte Würmchenbildung im Oberbelag
Stippnähte und Stolperstellen im Oberbelag
Im Extremfall kann es zur Zerstörung der Fußbodenheizung und des Estrichs kommen. Die Folge wären der Rückbau und die Erneuerung der gesamten Fußbodenkonstruktion, verbunden mit Nutzungs- und Verdienstausfall.
Weil die Bewegungsfuge überspachtelt wurde, kam es zur Ablösung der Spachtelmasse.
Bild 1 von 2: Neuer Zementestrich auf einem Treppenpodest, an das sich ein neuer Stahlbetontreppen- lauf anschließt. Hier ist eine Bewegungsfuge anzuordnen.
Bild 2 von 2
Da keine Scheinfugen angeordnet wurden, kam es zur Rissbildung im Zementestrich.
Zu beachten sind die folgenden beiden Sonderfälle bei der Ausbildung von Bewegungsfugen. Fußbodenbewegungsfugen sind zwingend erforderlich, wenn Untergründe und Werkstoffe mit unterschiedlichen thermischen und hygrischen (feuchtigkeitsbedingten) Ausdehnungskoeffizienten mit unterschiedlicher Stabilität und unterschiedlichem Schwingungsverhalten unmittelbar aneinandergrenzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn folgende Untergründe unmittelbar aneinandergrenzen:
Doppelböden an Hohlraumböden
Trockenestriche aus Holz oder Gips an mineralische Untergründe
Spanplatten und OSB-Platten an mineralische Untergründe
Dielung an mineralische Untergründe
Gussasphalt an mineralische Untergründe.
Der „Grenzbereich“ zwischen diesen Untergründen ist als Fußbodenbewegungsfuge auszubilden und mit geeigneten Fußbodenprofilen in den Oberbelag zu übernehmen.
Wird auf diese Bewegungsfuge verzichtet, kann es zu Aufwölbungen, Verformungen und Ablösungen im Oberbelag kommen.
Es ist Stand der Technik, dass zwischen Treppenläufen, beispielsweise aus Stahlbeton und Stahlbeton-Treppenpodesten Bewegungsfugen angeordnet werden müssen. Diese Fugen dürfen auf keinen Fall kraftschlüssig verharzt werden. Gründe sind einerseits das unterschiedliche Ausdehnungsverhalten der beiden Bauteile und andererseits das „Schwingen“ der Treppenläufe beim Begehen bzw. bei der Nutzung. Würden diese Bewegungsfugen kraftschlüssig verharzt, käme es zwangsläufig zu Abrissen im Bereich dieser Fugen, sei es im Beton als Kohäsionsabriss oder als Adhäsionsabriss zwischen dem Beton und dem Reaktionsharz. Diese Bewegungsfugen müssen mit elastoplastischen Fugenmassen geschlossen werden. Die Ausbildung dieser Fugen sollte mit dem Hersteller dieser Fugenmassen abgestimmt werden.
Scheinfugen müssen fachgerecht verharzt werden.
Kreuzprofile aus Kunststoff bzw. weich ummantelte Profile werden manchmal in Scheinfugen in den Zementestrich eingebaut, weil sie den Versatz der Risskanten beim Reißen der Sollbruchstellen verhindern