Grundlagen des NPL-Geschäftes. Группа авторов. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

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Издательство: Bookwire
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Жанр произведения: Зарубежная деловая литература
Год издания: 0
isbn: 9783956471537
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IFRS 9 ist seit dem 01.01.2018 vollumfänglich bilanziell zu berücksichtigen, während das EZB-Addendum quantitative Vorgaben mit einem Phase-in über zwei bzw. sieben Jahre ab Klassifizierung als NPL vorsieht. Zusätzlich ist durch die Implementierung von IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 eine höhere und frühere Risikovorsorge notwendig, die teilweise über die regulatorisch erwarteten Verluste hinausgeht und so zu einem Wertberichtigungsüberschuss führt.

      Tabelle 8: Zusammenfassende Gegenüberstellung der unterschiedlichen Ausfalldefinitionen[67]

Rechnungslegung nach IFRS Regulatorik Bankenaufsicht
Begriff Wertgemindert (Credit-impaired) Ausfall (Default) Notleidend (Non-performing)
Grundlage IFRS 9, Anhang A Art. 178 CRR Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1443, Teil 1, Nr. 213
Anwendungsbereich Als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, bestimmte Kreditzusagen, Finanzgarantien und aktive Vertragsposten im Anwendungsbereich des ECL-Modells Risikoposition = Aktivposten (Vermögenswerte) oder außerbilanzielle Posten Risikoposition = nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel (Darlehen, Kredite und Schuldverschreibungen) sowie außerbilanzielle Risikopositionen
Eckpunkte der Definition Indikatoren für Wertminderung, z.B. Vertragsbruch (etwa Ausfall oder Überfälligkeit) Widerlegbare Vermutung: Ausfall bei Überfälligkeit > 90 Tage Kriterien: Überfälligkeit (>90 Tage) und Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit (Unlikely to Pay) Kriterien: Überfälligkeit (>90 Tage) und Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit (Unlikely to Pay) Umfangreiche Regelungen zu Stundungsmaßnahmen
Gesundung/Rücktransfer Bei Wegfall der Indikatoren einer Wertminderung Kein quantifizierter Bewährungszeitraum Strenge Rücktransferkriterien Bewährungszeitraum: ein Jahr Strenge Rücktransferkriterien Bewährungszeitraum ein Jahr bzw. zwei Jahre für Stundungsmaßnahmen

      Dabei bleibt weiter fraglich, ob man das Thema NPL nicht durch individuelle Maßnahmen schneller in den Griff bekommen würde. Aus dem too big to fail wird ein too small to succeed, das die individuellen Probleme der Banken nicht hinreichend adressiert.

      Dies hat sich in Deutschland in den letzten Jahren nur leicht geändert. Kreditverkauf von NPLs ist noch immer keine Standardlösung, aber vielleicht ein weiteres Tool im Rucksack der Banken.

      Kommen wir zum Schluss noch einmal auf den von der EZB veröffentlichten „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“ zurück: „Nach Vornahme einer gründlichen Risikoanalyse durch die zuständigen Risikomanager kann der aktive Portfolioabbau auch durch Verkäufe von NPL-Risikopositionen erzielt werden.“

      Kommen wir zum Schluss zurück auf die Frage vom Anfang, was sind NPLs und wie genau sind NPLs definiert?

      Die eindeutige Antwort hierauf gibt es nicht, denn es hängt auch heute noch stark davon ab, aus welcher Blickrichtung man einen Kreditausfall betrachtet. Eine juristische Definition ist noch immer nicht durchgängig vorhanden aber zumindest aufsichtsrechtlich sind wir einen Schritt weiter und haben durch die EZB und die EBA mit den NPL-Guidelines/Leitfaden klarere Vorgaben.

      Für die erste Einschätzung dürfte der Begriff von 90-Tagen überfällig bzw. kündigungsfähig ausreichen, eine genauere Einschätzung, ob ein NPL vorliegt, erfolgt dann abhängig davon, welche Brille man aufhat bzw. mit wem man darüber diskutiert.

      Abel, Ralf/Djagani, Wida (2017), Weitergabe von Kreditnehmerdaten bei Forderungskauf und Inkasso – Die Rechtslage nach BDSG und DS-GVO, Zeitschrift für Datenschutz 2017, S. 114-120.

      Anders, Dietmar (2004), Ausgewählte Rechtsfragen zum Handel mit „Non-performing Loans“, Aktuelle Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts I: Non-performing-Loans/Faule Kredite – Handel, Work-Out, Outsourcing und Securitisation, Working Paper Nr. 54, Hochschule für Bankwirtschaft/HfB, Frankfurt a.M. 2004, S. 7-19.

      Apweiler, Herbert/Berger, Jens/Ploog, Tina (2018a), Abgrenzung von notleidenden Krediten (NPL) – Überblick über die verschiedenen Ausfalldefinitionen nach IFRS und für aufsichtliche Zwecke, WPg – Die Wirtschaftsprüfung, 16/2018, S. 1011-1019.

      Apweiler, Herbert/Berger, Jens/Ploog, Tina (2018b), Abgrenzung von notleidenden Krediten (NPL) – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Aufsichtsrecht und IFRS, WPg – Die Wirtschaftsprüfung, 17/2018, S. 1083-1088.

      Bales, Klaus (2017), Definition: Was sind NPL’s? in: Köchling, Marcel/Schalast, Christoph (Hg.) Grundlagen des NPL-Geschäftes, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Frankfurt a.M. 2017, S. 1-22.

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      Börsenzeitung (2019), NPL-Volumen in Europa sinkt weiter, Ausgabe 111 vom 13.06.2019, S. 2.

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      Bundesanstalt