Gesetzlich unabdingbare Aufgaben
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Verwaltungsmaßnahmen von untergeordneter Bedeutung
Bestellung und Verwaltervertrag
Verwaltung in Eigenverantwortung oder durch den Profi?
Verwaltung durch den Verwaltungsbeirat
Verwaltung des Sondereigentums
Die Aufwertung der Wohnung: Planung
Bestandsplan, Entwurfsplan, Genehmigungsplanung
Fachleute – Sachverständige – Experten
Die Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung
Ausschreibung und Einholen der Angebote
Bauleitung und Qualitätskontrolle
Dokumentation – mehr als eine Formalie
Neuralgischer Punkt: Die Fenster
Fassadendämmung oder Innendämmung
In guten und in schlechten Zeiten
Was geschieht im finanziellen Härtefall?
SERVICE
VOM NUTZEN EINER EIGENTUMSWOHNUNG
Unter den Begriff Eigenheim fällt neben dem selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus auch die selbstgenutzte Eigentumswohnung.
Der Trend zum Wohnungseigentum hält an. Nach einer Allensbach-Umfrage vor einigen Jahren liegt das Eigenheim als Baustein der Altersvorsorge sowohl bei der Beliebtheit als auch bei der Frage nach einer besonders sicheren Form der Altersvorsorge bei den Bundesbürgern an erster Stelle.
Unter Eigenheim sind die vom Wohnungseigentümer selbstbewohnten und damit eigenen vier Wände zu verstehen. Zum Eigenheim in diesem Sinne zählt neben dem selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus auch die selbstgenutzte Eigentumswohnung. Drei Viertel der Selbstnutzer wohnen in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und ein Viertel in einer Eigentumswohnung.
Erstaunlicherweise liegt die vermietete Wohnimmobilie, also die vermietete Eigentumswohnung oder das Miethaus, bei der Beliebtheit der Altersvorsorgeformen nach dem Eigenheim und Bausparen bereits an dritter Stelle und bei der Bewertung der finanziellen Sicherheit mit immer noch 32 Prozent hinter dem Eigenheim (52 Prozent), der gesetzlichen