Um noch an der Oberfläche dieser „Frage des Alters“ zu bleiben, erinnere ich mit einigen Worten kurz an zwei andere exemplarische Dimensionen.
1. Einerseits an die der Abtreibung und des Rechts, das Leben eines Embryos durch eine berechenbare Entscheidung abzubrechen. Unter welchen Bedingungen, zu welchen Bedingungen, wie viele Wochen lang muss man einen Embryo für eine menschliche Person halten, für ein virtuelles Rechtssubjekt, dessen Leben respektiert werden muss, usw.? Wie Sie wissen, hat man gerade das Recht auf Schwangerschaftsabbruch von zehn auf zwölf Wochen verlängert34; man hat ebenfalls beschlossen – ein weiteres Problem in Bezug auf den Embryo –, genetische Forschungen und Versuche an solchen Embryonen zu erlauben, die von ihren virtuellen Eltern aufgegeben (also dem Tod preisgegeben) wurden, wobei diese Erlaubnis so weit wie möglich geht, außer dem sogenannten reproduktiven Klonen (Forschungen und Versuche, ohne die Grenze des sogenannten reproduktiven Klonens zu erreichen oder zu überschreiten, könnte man also weiterhin durchführen), so als ob irgendjemand, insbesondere irgendein Ethikausschuss diesbezüglich jemals in der Lage gewesen wäre, auch nur den geringsten Embryo von einem Begriff zu produzieren, der dieses Namens würdig wäre, einschließlich eines Begriffs des Klonens, vom Begriff des Re-produktiven ganz zu schweigen...
Sie wissen, dass die Antworten auf diese Batterie von Fragen von einer Nation zur anderen, von einer Stätte der Wissenschaft zur anderen sehr verschieden ausfallen, überaus beweglich sind und nie, absolut nie auch nur im Geringsten auf einem strikten, im strengen Sinne strikten Begriff oder Prinzip gründen, welche Partei man auch ergreift, ob man nun dafür oder dagegen ist; was die wesentliche Fragilität des geläufigen Begriffs der „Person“, der „juridischen Person“ und des Rechtssubjekts deutlich vor Augen führt. Sie wissen ebenfalls, dass die – zumindest rhetorische – Bezugnahme auf den Mord und die Todesstrafe im Zentrum der Argumentationsweisen gegen die Abtreibung steht, die bestimmte Leute für ein Verbrechen oder eine Hinrichtung, ja sogar einen Massenmord halten, demographisch gesehen vom Ausmaß der schlimmsten Verbrechen gegen die Menschheit35 in diesem Jahrhundert, wobei eine zusätzliche und höchst bezeichnende soziologische Bizarrerie damit zusammenhängt, dass die militantesten Gegner der Abtreibung meistens (nicht immer, aber meistens, insbesondere in den Vereinigten Staaten) Anhänger der Todesstrafe sind.
In seinem jüngsten Buch, L’Abolition („Die Abschaffung < der Todesstrafe >“)36, im Kapitel mit der Überschrift „Von einem Präsidenten zum anderen“, auf das wir unter einem anderen Gesichtspunkt noch einmal zurückkommen werden, wenn wir die Frage des Präsidenten ansprechen (Was ist ein Präsident? Worin besteht die Figur des Präsidenten in dieser Geschichte der Todesstrafe?), ruft Robert Badinter jenen Moment zu Beginn der Präsidentschaft von Giscard d’Estaing in Erinnerung, als Giscard, nach Pompidou (jenem Präsidenten, der sich als eher hart erwiesen und die Begnadigung von Buffet und Bontems37 abgelehnt hatte, erinnern Sie sich an L’Exécution, worüber wir letztes Jahr sprachen38), < als Giscard > „im Privaten seine tiefe Abneigung gegen die Todesstrafe“ erklärt hatte.39 Was bei den Befürwortern einer Abschaffung der Todesstrafe40 viele Hoffnungen aufkommen ließ, Hoffnungen, die bis zur nächsten Präsidentschaft, der von Mitterand von 1981 an, enttäuscht wurden. Unter Giscard – und das ist das einzige Indiz, das ich im Augenblick isolieren möchte, neben einer Verfassungsreform, die den Verfassungsrat41 reformierte (eine Institution, die sich vom Obersten Gerichtshof in Amerika, über den wir noch sprechen werden, unterscheidet, aber irgendwie mit ihm vergleichbar ist) – wurden jedoch zwei Gesetze verabschiedet, die beide alles in allem diese „Frage des Alters“ betrafen. Das Alter der Volljährigkeit wurde auf 18 Jahre gesenkt, und das Gesetz über die Abtreibung wurde am Ende dessen, was Badinter eine „betrübliche Debatte“42 nennt (im Laufe dieser Debatte wurde Simone Veil, die den Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, beschimpft und mit einer Naziverbrecherin verglichen), das Gesetz über die Abtreibung wurde dank der massiven Zustimmung der Linken mit 284 gegen 189 Stimmen verabschiedet.43 Nun hatten aber, wie Badinter in Erinnerung ruft, im Laufe der Debatten einige Leute erklärt, man könne nicht gleichzeitig ein Gegner der Todesstrafe, das heißt ein Anhänger der absoluten Achtung vor dem Leben sein (vorausgesetzt, man könne, was ich nicht glaube, gegen die Todesstrafe sein, ohne ein unbedingtes Recht auf das Eigentum am eigenen Leben zu setzen, aber lassen wir das) [einige Leute hatten also erklärt, man könne nicht gleichzeitig gegen die Todesstrafe, das heißt ein Anhänger der absoluten Achtung vor dem Leben,] und für eine Liberalisierung der Abtreibung sein. Diese Verbindung, die eine bestimmte Rhetorik gebraucht und missbraucht, wollte ich hier in Erinnerung rufen. Badinter hat kurz danach Folgendes erwidert, was mir ein wenig vorschnell zu sein scheint: „Aber die Todesstrafe war eine Strafe, die dem Verurteilten von der Gesellschaft auferlegt wurde, während die Wahl der Abtreibung der Entscheidung der Frauen überlassen wurde. Die Freiheit war auf ihrer Seite. Nichts dergleichen im Falle der Todesstrafe.“44
Worauf die Gegner