König Heinrich V. / King Henry V - Zweisprachige Ausgabe . Уильям Шекспир. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Уильям Шекспир
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9788026809500
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nahm man dies Erbieten auf, Mylord?

      Canterbury.

      Es ward von Seiner Majestät genehmigt;

      Nur war nicht Zeit genug, um anzuhören

      (Was Seine Hoheit, merkt ich, gern getan),

      Das Näh're und die klare Ableitung

      Von seinem Recht an ein'ge Herzogtümer

      Und überhaupt an Frankreichs Kron und Land

      Von Eduard, seinem Ältervater, her.

      Ely.

      Was war die Hindrung, die dies unterbrach?

      Canterbury.

      Den Augenblick bat Frankreichs Abgesandter

      Gehör sich aus; die Stund ist, denk ich, da,

      Ihn vorzulassen. Ist es nicht vier Uhr?

      Ely.

      Ja.

      Canterbury.

      Gehn wir hinein, die Botschaft zu erfahren,

      Die ich jedoch gar leichtlich raten wollte,

      Eh der Franzose noch ein Wort gesagt.

      Ely.

      Ich folg Euch, mich verlangt, sie anzuhören. (Ab.)

      Englisch

      ZWEITE SZENE

      Inhaltsverzeichnis

      Ein Audienzsaal im Palast

      König Heinrich, Gloster, Bedford, Exeter, Warwick, Westmoreland und Gefolge

      König Heinrich.

      Wo ist der würdge Herr von Canterbury?

      Exeter.

      Nicht gegenwärtig.

      König Heinrich.

      Sendet nach ihm, Oheim.

      Westmoreland.

      Mein König, soll man den Gesandten rufen?

      König Heinrich.

      Noch nicht, mein Vetter; Dinge von Gewicht,

      Betreffend uns und Frankreich, liegen uns

      Im Sinne, über die wir Auskunft wünschen,

      Eh wir ihn sprechen.

      Der Erzbischof von Canterbury und Bischof von Ely treten auf.

      Canterbury.

      Gott samt seinen Engeln

      Beschirme Euren heilgen Thron und gebe,

      Daß Ihr ihn lange ziert!

      König Heinrich.

      Wir danken Euch.

      Fahrt fort, wir bitten, mein gelehrter Herr;

      Erklärt rechtmäßig und gewissenhaft,

      Ob uns das Salische Gesetz in Frankreich

      Von unserm Anspruch ausschließt oder nicht.

      Und Gott verhüte, mein getreuer Herr,

      Daß Ihr die Einsicht drehn und modeln solltet

      Und schlau Eur wissendes Gemüt beschweren

      Durch Vortrag eines mißerzeugten Anspruchs,

      Des eigne Farbe nicht zur Wahrheit stimmt.

      Denn Gott weiß wie so mancher, jetzt gesund,

      Sein Blut zu des Bewährung noch vergießt,

      Wozu uns Eur Hochwürden treiben wird.

      Darum gebt acht, wie Ihr Euch selbst verpfändet,

      Wie Ihr des Krieges schlummernd Schwert erweckt;

      In Gottes Namen mahn ich Euch: gebt acht!

      Denn niemals stritten noch zwei solche Reiche,

      Daß nicht viel Blut floß, des unschuldge Tropfen

      Ein jeglicher ein weh und bittre Klage

      Sind über den, der schuldig Schwerter wetzte,

      Die so die kurze Sterblichkeit verheeren.

      Nach der Beschwörung sprecht, mein würdger Herr;

      Wir wollens merken und im Herzen glauben,

      Das, was Ihr sagt, sei im Gewissen Euch

      So rein wie Sünde bei der Tauf gewaschen.

      Canterbury.

      So hört mich, gnädiger Monarch, und Pairs,

      Die diesem Herrscherthron eur Leben, Treue

      Und Dienste schuldig seid: nichts einzuwenden

      Ist wider Seiner Hoheit Recht an Frankreich,

      Als dies, was sie vom Pharamund ableiten:

      In terram Salicam mulieres ne succedant,

      Auf Weiber soll nicht erben Salisch Land.

      Dies Sal'sche Land nun deuten die Franzosen

      Als Frankreich fälschlich aus, und Pharamund

      Als Stifter dieser Ausschließung der Frauen.

      Doch treu bezeugen ihre eignen Schreiber,

      Daß dieses Sal'sche Land in Deutschland liegt,

      Zwischen der Sala und der Elbe Strömen,

      Wo Karl der Große, nach der Unterjochung

      Der Sachsen, Franken angesiedelt ließ,

      Die aus Geringschätzung der deutschen Fraun,

      Als die in unehrbaren Sitten lebten,

      Dort dies Gesetz gestiftet, daß kein Weib

      Je Erbin sollte sein im Sal'schen Land,

      Das, wie ich sagte, zwischen Elb und Sala

      In Deutschland heutzutage Meißen heißt.

      So zeigt sichs klar: das Salische Gesetz

      Ward nicht ersonnen für der Franken Reich;

      Noch auch besaßen sie das Sal'sche Land

      Als bis vierhunderteinundzwanzig Jahre

      Nach dem Hinscheiden König Pharamunds,

      Den man den Stifter des Gesetzes wähnt.

      Er starb im Jahr nach unsers Heilands Kunft

      Vierhundertsechsundzwanzig; Karl der Große

      Bezwang die Sachsen, setzte Franken ein

      Jenseits des Flusses Sala, in dem Jahr

      Achthundertfünf. Dann sagen ihre Schreiber,

      König Pippin, der Childrich abgesetzt,

      Gab Recht und Anspruch vor an Frankreichs Krone,

      Als allgemeiner Erbe, von Blithilden,

      Der