Vorwort
Die Regulierung des Netzausbaus im Energiesektor ist vor allem aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende von einem starken Wandel geprägt. Zur Integration regenerativer Energieträger in die Stromversorgung waren und sind erhebliche Anpassungen des Stromversorgungssystems notwendig. Während zunächst der Ausbau der Übertragungsnetze ausschließlich den Netzbetreibern oblag und dementsprechend das Netzausbaurecht anfangs gar nicht bzw. nur rudimentär kodifiziert war, hat sich die Verantwortung für den Netzausbau zunehmend auf den Staat verlagert und die Regelungskomplexität im Laufe der Zeit drastisch erhöht. Insbesondere im Rahmen der Errichtung neuer Übertragungsnetze besteht ein erhöhter Planungs- und Koordinierungsbedarf mit besonderer Infrastrukturverantwortung des Staates, die vom Gesetzgeber wahrgenommen wird und sich in zahlreichen Gesetzen zur Beschleunigung des Netzausbaus niedergeschlagen hat. So erfuhr das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in den letzten acht Jahren zahlreiche Änderungen und wurde im Bereich des Netzausbaus um mehr als 30 Paragraphen ergänzt. Flankiert wurden diese Änderungen von der Einführung des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (BBPlG), des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) und des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG).
Mittlerweile haben sich verschiedene Regelungssysteme für den Ausbau von Energieleitungen herausgebildet. Grob skizziert lassen sich diese wie folgt zusammenfassen: Grundsätzlich gelten für den Ausbau der Übertragungsnetze die Vorschriften zum Bundesbedarfsplan und zum Planfeststellungsverfahren des EnWG. Für die 24 Vorhaben, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf gesetzlich festgelegt wurden, ergibt sich der Bedarfsplan aus dem EnLAG, während das Planfeststellungsverfahren des EnWG anwendbar bleibt. Für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von den „Offshore“-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten ist wiederum das NABEG in Verbindung mit dem Bundesbedarfsplan anwendbar. Mit dem BBPlG wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf von derzeit 36 länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Vorhaben gesetzlich festgelegt.
Die Dimension der Änderungen des Netzausbaurechts und insbesondere des EnWG ist somit erheblich. Nichtsdestotrotz wurde bisher keine grundlegende Novellierung des EnWG vorgenommen. Darüber hinaus sind im Bereich des Netzausbaurechts auch weiterhin Gesetzesänderungen zu erwarten. Diese Situation zwingt den Rechtsanwender dazu, sich das geltende – bzw. das für die Beurteilung eines bestimmten Falles maßgebliche – Recht im Einzelnen erst zu erschließen. Auch bei der Heranziehung der Spruchpraxis der Gerichte sowie der mittlerweile reichhaltigen wissenschaftlichen Literatur ist stets zu prüfen, ob und inwieweit sich die dort relevanten Rechtsgrundlagen geändert haben. Diese praktischen Notwendigkeiten greift der vorliegende Band auf, indem die Entwicklung des BBPlG, des EnLAG, des NABEG und der für den Netzausbau relevanten Vorschriften des EnWG nachgezeichnet wird. Durch die Darstellung gewinnt der Leser zügig die Übersicht über die maßgeblichen Normen des Netzausbaurechts. Vorliegend wurden alle Gesetzesmaterialien zum Netzausbaurecht bis zur Verabschiedung des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 23. Juli 2013 (BGBl. 2013 I, 2543) ausgewertet und so aufgearbeitet, dass sich die Entwicklung der Normen leicht nachvollziehen lässt. Ergänzungen, Änderungen und Streichungen sind deutlich optisch hervorgehoben, und die Gesetzgebungsmaterialien, mit denen die jeweiligen Änderungen begründet worden sind, wurden beigefügt. Darüber hinaus sind in den Anhängen die Quellenangaben und die Vortexte der jeweiligen Bundestagsdrucksachen inklusive der allgemeinen Begründung sowie eventuellen Stellungnahmen dokumentiert. Weiterhin sind die relevanten Teile der Beschlussempfehlungen und Berichte der jeweiligen federführenden Ausschüsse enthalten. Das vorliegende Werk dient insoweit auch dem Zugang zum Verständnis der sich stark gewandelten und teilweise komplexen Vorschriften.
Durch die Bereitstellung in einer elektronischen Form wird dem Anwender die Möglichkeit gegeben, die internen und externen Querverbindungen und -verweisungen innerhalb des Rechtsrahmens unmittelbar nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird ein schneller und unkomplizierter Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften eröffnet. Die elektronische Fassung ermöglicht es zudem, zeitnah auf gesetzgeberische Tätigkeiten zu reagieren und diese in einer Neuauflage zu verarbeiten.
Dank gebührt Herrn Assessor Sebastian Lißek, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Koch & Neumann tätig ist und im Rahmen der Qualitätssicherung wertvolle Beiträge geleistet hat. Gedankt sei außerdem dem Kollegen Andreas Neumann, der die Idee zu diesem herausforderungsvollen Projekt hatte. Unvollständigkeiten, Fehler und weitere Unzulänglichkeiten sind alleine den Herausgebern zuzurechnen. Für diesbezügliche Hinweise an [email protected] sind wir stets dankbar.
Bonn, Februar 2014
Dr. Alexander Koch / Martin Busch
Kontakt:
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn
Tel.: +49-228-8 50 79 97
E-Mail: [email protected]
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 1 – § 10e
[Nicht dokumentiert]
Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs
Abschnitt 1 Aufgaben der Netzbetreiber
§ 11 – § 12
[Nicht dokumentiert]
§ 12a Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen erarbeiten jährlich einen gemeinsamen Szenariorahmen, der Grundlage für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplans nach § 12b und des Offshore-Netzentwicklungsplans nach § 17b ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die für die nächsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Eines der Szenarien muss die wahrscheinliche Entwicklung für die nächsten zwanzig Jahre darstellen. Für den Szenariorahmen legen die Betreiber von Übertragungsnetzen angemessene Annahmen für die jeweiligen Szenarien zu Erzeugung, Versorgung, Verbrauch von Strom