Lern- und Literaturhinweise › 3. Fallsammlungen zum Erbrecht
3. Fallsammlungen zum Erbrecht
Benner, Susanne A. | Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht, 5. Aufl., Heidelberg 2017 |
Eidenmüller, Horst/Fries, Martin | Fälle zum Erbrecht, 6. Aufl., München 2017 |
Roth, Andreas | Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen, 5. Aufl., Heidelberg 2010 |
Löhnig, Martin/Leiß, Martin | Fälle zum Erbrecht, 3. Aufl., München 2015 |
Schlüter, Wilfried | Prüfe dein Wissen, Erbrecht, 10. Aufl., München 2007 |
Teil I Überblick über das Erbrecht
Inhaltsverzeichnis
Teil I Überblick über das Erbrecht › § 1 Grundlagen des Erbrechts
§ 1 Grundlagen des Erbrechts
Inhaltsverzeichnis
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Erbrechts
III. Einfachgesetzliche Rechtsgrundlagen des Erbrechts außerhalb des 5. Buchs des BGB
V. Grundbegriffe des Erbrechts
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Fall 1:
E hat 2017 einen sog. Gewinnsparvertrag mit einer Bank abgeschlossen. Der Vertrag läuft über zehn Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Jedes Mal, wenn der halbjährliche Sparbetrag vom Konto abgebucht wird, findet unter allen Sparern eine Verlosung statt. Der Gewinner erhält 10.000 € auf sein Konto überwiesen.
E stirbt am 26.12.2018. Testamentarische Alleinerbin ist seine Ehefrau N, die die Erbschaft sogleich annimmt. Am 2.1.2019 wird vom Konto des E der Sparbetrag abgebucht. Das Los gewinnt und auf dem Konto werden noch am selben Tag 10.000 € gutgeschrieben.
Der Sohn S macht gegenüber N seinen Pflichtteilsanspruch geltend. Er ist der Auffassung, dass der Lotteriegewinn in den Nachlass fällt und damit bei der Berechnung seines Pflichtteilsanspruchs zu berücksichtigen sei. N hingegen ist der Auffassung, dass der Lotteriegewinn allein ihr zusteht. Wer hat Recht? Lösung: → Rn. 64
Literatur:
Belling, Einführung in das Recht der gesetzlichen Erbfolge, JURA 1986, 579; Belling, Einführung in das Recht der gewillkürten Erbfolge, JURA 1986, 625; Muscheler, Die Grundlagen des deutschen Erbrechts, JA 2004, 494; Röthel, 60 Jahre Grundrechte – und mehr als 100 Jahre BGB-Erbrecht, ErbR 2009, 266; Röthel, Grundbegriffe des Erbrechts, JURA 2014, 179; Röthel, Universalsukzession und Vonselbsterwerb (§ 1922), JURA 2018, 477.
Teil I Überblick über das Erbrecht › § 1 Grundlagen des Erbrechts › I. Einführung
I. Einführung
2
Mit dem Tod einer natürlichen Person (Erbfall) endet deren Rechtsfähigkeit. Dem Vermögen, welches aus Rechten und Pflichten gegenüber anderen Personen besteht, fehlt damit der Rechtsträger. Da der Verstorbene als Rechtssubjekt nicht mehr vorhanden ist, stellt sich die Frage, wie das Vermögen und die Schulden (Nachlass) auf ein existierendes Rechtssubjekt übergehen sollen (Erbfolge), damit eine gewisse Kontinuität der Rechtspositionen und -beziehungen gewährleistet ist: Wer wird Erbe und welche rechtliche Stellung soll dieser Erbe haben?
Grundlegend für das deutsche Erbrecht ist zunächst die Testierfreiheit, eine Ausprägung der Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG, → Rn. 6 ff.). Unter Testierfreiheit wird üblicherweise verstanden, dass der Erblasser bis zu seinem