Das geistige Straßburg im 18. und 19. Jahrhundert. Группа авторов. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

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Издательство: Bookwire
Серия: Passagen
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783772001161
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Wenige Seiten später referiert Silberrad allerlei satirische Schriften, die sich über die Geldgier der Widmungsschreiber mokieren. Wie nicht anders zu erwarten, wird hierunter auch Antoine Furetières Roman bourgeois von 1666 aufgeführt, welcher bekanntlich eine „Somme dédicatoire“ mit ironischen Anweisungen für das möglichst einträgliche Verfassen von Widmungsschriften (genau genommen deren fiktives Inhaltsverzeichnis) sowie ein parodistisches Muster eines Dedikationsschreibens enthielt, nämlich die Widmung eines Werkes an den Henker von Paris.41 Als Begründung für dieses parodistische Vorgehen führt er an,

      id non alio factum ab ipsis [Furetière und Scarron, der eine ähnliche Parodie verfasste] fine est, quam ut in scriptores quosdam misellos, adulatoriis suis dedicationibus Magnatibus subinde molestos, eosque hoc pacto, utut conatu saepius irrito, nummis emungere sperantes, calamum liberius stringere, eosque risui exponere possent. Digni profecto quos omnes rideant, imo digni quibus omnes indignentur, qui tam turpiter literas prostituunt, invidiamque universo ordini literario apud alios perversis moribus suis contrahunt.42

      Silberrad unterstellt also dem Autor Furetière, er habe seine Satire aus keinem anderen Grunde („non alio […] fine“) verfasst, als um jene Schreiberlinge zu verspotten, die mit ihren Schmeicheleien die Großen der Welt belästigten. Seine Invektive gegen diejenigen, „qui tam turpiter literas prostituunt“, fällt ungewöhnlich scharf aus. Die Formulierungen „perversis moribus“ und „ordini literario“ zeigen deutlich, dass das Standesethos der Gelehrten hier über die verständlichen Interessen der Widmungsschreiber gestellt wird. Der in der Realität akzeptierte Tauschcharakter der Dedikation wird erst recht abgelehnt, wenn Silberrad sogleich einen Beleg für die angemessene Rache der angeblich mit solchen Anerbietungen belästigten Adressaten hinzufügt: Papst Leo X. habe einem Autor, der ihm sein Buch über die Goldmacherkunst gewidmet habe, als Gegengabe boshafter Weise einen Sack geschickt, in dem dieser das mit seiner Kunst zu verfertigende Gold aufbewahren könne.43 Nachdem Silberrad auf diese Weise die Gepflogenheit des Dedizierens mit hämischen Worten geschmäht hat, ruft er sich freilich selbst zur Ordnung:

      Absit vero omnes, qui, ut munera obtineant sua aliis scripta dedicant, in eadem collocemus classe, vel facti turpis accusemus. Injurij sane ratione hac in eos essemus, quos sors qua vivunt iniqua, ad hoc vel invitos compellit.44

      Genau diese Ansicht, dass nämlich keineswegs alle diejenigen, die für Geld Widmungen verfassten, aus niedrigen Beweggründen handelten, dass vielmehr die materielle Not der Autoren durchaus als probater Rechtfertigungsgrund zu akzeptieren sei, vertrat ja auch der von Silberrad als Gewährsmann für die Gelehrtenkritik herangezogene Furetière. Auch wenn Silberrad, wie man vermuten kann, nicht den ganzen Roman, sondern nur das fiktive Widmungsschreiben gelesen hatte,45 hätte er gerade hieraus die doppelte Stoßrichtung der Kritik – gegen Widmungsschreiber und Mäzene – entnehmen müssen und den Verfasser nicht explizit auf eine einzige Absicht festlegen dürfen. So heißt es bei Furetière in einer ganz ironiefreien Passage: „[…] l’injustice du siecle est si grande que beaucoup d’illustres, abandonnez de leurs Mecenas, languissent de faim, et, ne pouvant supporter leur mépris et la pauvreté, ils sont reduits au desespoir.“46 Eine objektive Wiedergabe von Furetières Text lag freilich nicht in Silberrads Interesse. Vielmehr bedient er sich rhetorisch geschickt der häufig zitierten Anekdote von der parodistischen Widmung an den Henker, um zunächst, auf diese Autorität gestützt, eine kritische und spöttische Haltung gegenüber den Widmungsschreibern zu provozieren. Umso überraschender kommt einige Zeilen später dann die revocatio („Absit vero“), die den Leser womöglich auf sein eigenes Vorurteil hinweist. Silberrad bedient sich hier, was die Leserlenkung angeht, gegenüber der Hotman-Reuber-Episode eines umgekehrten Verfahrens: Er lässt eine empathische, identitätsstiftende Argumentation erst folgen, nachdem er zuvor in gezielt einseitigem Rekurs auf Furetière – und damit in provokanter Weise – ein finsteres Bild des geldgierigen Autors gezeichnet hat. Wiederum bleibt es den Lesern beziehungsweise den Teilnehmern und Zuhörern der Disputation überlassen, sich aufgrund eigener Erfahrung und eigener Überlegungen ihr Urteil zu bilden.

      (c) In Bezug auf ihre Textualität auffällig ist auch die dritte Passage, auf die ich eingehen möchte: Im Abschnitt über die lobenswerten Widmungsempfänger wird das Beispiel Heinrichs IV. von Frankreich erwähnt, der dem Gelehrten Johannes Casaubonus für die Widmung seiner Polybios-Ausgabe eine hohe Geldsumme gewährte.47 Gemäß dem Moralitätsdiskurs, dem Silberrad in der Regel folgt, ist der Fall unproblematisch: Ein gebildeter Monarch belohnt den gleichfalls über alle Zweifel erhabenen Philologen mit einer würdigen Gegengabe. Gleichwohl hält es Silberrad hier für angebracht, nicht nur die Quelle für seine Informationen nachzuweisen,48 sondern in einer eigenen Anmerkung auch auf die außergewöhnliche Qualität des Widmungsschreibens selbst aufmerksam zu machen:

      Quae [nämlich die Widmung] T. III. in Edit. Polybij Gronoviana exhibetur et reliquas hujus generis scriptiones in eo longe superat, quod cum rerum tractatarum gravitate (Historiam enim Rerump. Rectoribus prae caeteris disciplinis studiose cognoscendam commendat, vid. p. 51.)49 omnem fere exhauriat latinitatem, et formandi styli exemplum praebeat plane eximium. Ampliori hinc totius operis et exactae tractationis elogio digna visa B. BOECLER. nostro Hist. Princ. Sch. C. 1. §. 2. extr. p. 10. add. p. 120. et 153.50

      Freilich war Silberrad zu dieser Rühmung der über sechzigseitigen Widmungsvorrede durch eine andere Quelle motiviert worden,51 entscheidend ist jedoch, dass er hier den Diskurs De moralitate verlässt und – bezeichnender Weise in einer Fußnote – eine ganz neue Option eröffnet: Die Rechtfertigungsfrage lässt sich für den Widmungsschreiber offenbar umgehen, wenn er einen sachlich und stilistisch herausragenden Text abliefert. Das Kriterium der Qualität der dedicatio wird, konsequent weitergedacht, zum unangreifbaren Legitimationsargument, die Widmungsvorrede hat mithin das Potenzial zum Paratext eigenen Rechts. Diese in der modernen Forschung selbstverständliche Einschätzung gilt mutatis mutandis für eine nicht unerhebliche Zahl von Dedikationen frühneuzeitlicher Schriften. Ulrich Maché weist etwa für Martin Opitzens Schäfferey von der Nimfen Hercinie darauf hin, dass in der Widmungsvorrede „the passages that articulate the act of offering this book to the patron amount to less than fifteen percent of what appears to be a dedicatory letter. In the remaining eighty-five percent of the text Opitz addresses topics related to his literary reform, issues that one would expect to find in a preface.“52 Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, nimmt die kürzlich abgeschlossene Ausgabe der lateinischen Schriften von Martin Opitz grundsätzlich alle lateinisch geschriebenen Widmungen des Autors, auch die zu deutschsprachigen Schriften gehörenden, auf; die wissenschaftliche Kommentierung dieser Texte geht auf rhetorisch-stilistische, pragmatisch-funktionale und sachlich-thematische Aspekte gleichermaßen ein.53 Im frühen 18. Jahrhundert forderte die Konfrontation mit dem Phänomen des Widmungsschreibens hingegen offenbar eine Leserentscheidung heraus: Die drängende Frage nach der „Moralität“ von Dedikationen beschäftigte die Gelehrten; ihre kritische Haltung ist als Ausdruck eines Selbstverständigungsprozesses innerhalb der respublica litteraria zu sehen, der vor allem verhaltensethische Unzulänglichkeiten auf beiden Seiten – bei Schreibern wie Adressaten – in den Blick nahm. Die epistemologische Perspektive, aus der heraus die Widmungsvorrede beispielsweise als Ort grundsätzlicher, auch unorthodoxer Reflexionen über den behandelten Gegenstand eine wichtige Funktion einnehmen konnte, existierte unabhängig davon und musste im Diskurs der gelehrten (Selbst)kritik in den Fußnotenapparat abgedrängt werden.

      6. Der Aspekt der akademischen Selbstverständigung findet sich auch in den „lokalen Bezügen“, die fast systematisch in den Thesendruck integriert erscheinen.54 Die intendierte enge Verflechtung zwischen dem Adel der Geburt, dem – wenn man so will – Adel des Geldes und dem Adel des Geistes wird durch die Wahl der Bezugspersonen im städtischen Kontext anschaulich gemacht: Wer im seit 1681 französischen Straßburg auf ideale – das heißt bildungsbeflissene – Herrscher hinweisen wollte, tat gut daran, Könige wie Heinrich IV. oder den jüngst (1715) verstorbenen Ludwig XIV. zu rühmen, wie es Silberrad denn auch tut.55 Die wohlhabenden Honoratioren der Stadt erhalten, wie oben gezeigt, ihren Ehrenplatz auf der Widmungstafel. Und im Zentrum der Abhandlung werden immer wieder prominente Vertreter der Straßburger Gelehrtenrepublik erwähnt, zu denen der Verfasser in persönlicher Verbindung steht oder die in früheren Zeiten den Ruhm der Academia Argentinensis ausmachten. Die insgesamt neun