Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Mathias Schubert
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811453593
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sowie gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz gerügt. Angesichts der hiermit verbundenen vielfältigen rechtlichen Fragestellungen[35] sind unterschiedliche Auffassungen, soweit sie gut begründet werden, gleichermaßen vertretbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit einer Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Familieneinkommen bestätigt[36] und auch das Bundesverwaltungsgericht sieht aus der von Verfassungs wegen gebotenen Schonung des familiären Existenzminimums bei direkter Besteuerung (Art. 6 I GG) keine entsprechenden Folgerungen für die Erhebung von Kindergartenentgelten geboten[37].

      Wiederholungs- und Verständnisfragen

1. Wie unterscheiden sich kommunale Satzung und Rechtsverordnung? Rn 219
2. Welche allgemeinen Gültigkeitsvoraussetzungen gelten für kommunale Satzungen? Rn 221
3. Inwiefern sind Gemeinden zum Satzungserlass gesetzlich verpflichtet? Rn 226 ff

      Anmerkungen

       [1]

      BVerwGE 6, 247; vgl auch oben Rn 55.

       [2]

      Vgl nur Mann, in: Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018, Art. 80 Rn 2, 11 mwN.

       [3]

      Vgl insoweit § 4 bd.wtt.GO; Art. 23 ff bay.GO; § 3 BbgKVerf; § 3 Verf.Bremerhaven; § 5 hess.GO; § 5 m.v.KVerf; § 10 NKomVG; § 7 GO NRW; § 24 rh.pf.GO; § 4 sächs.GO; § 8 KVG LSA; § 12 saarl.KSVG; § 4 schl.h.GO; §§ 19, 20 thür.KO. – Siehe zur satzungsmäßigen Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs unten Rn 273.

       [4]

      Vgl grundlegend Schmidt-Aßmann, Die kommunale Rechtsetzung im Gefüge der administrativen Handlungsformen und Rechtsquellen, 1981.

       [5]

      Dazu oben Rn 9.

       [6]

      Nds.OVG, NVwZ-RR 2007, 422 (speziell zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger durch Satzung).

       [7]

      BVerwGE 90, 359 ff. Dagegen hielt BVerwGE 96, 272 ff eine kommunale Verpackungsteuer als Lenkungsinstrument für zulässig; hiergegen sodann BVerfGE 98, 106 (122 ff); dazu auch oben Rn 202.

       [8]

      Siehe BayVGH, NVwZ 1998, 540.

       [9]

      BVerfGE 33, 171 (185).

       [10]

      Vgl § 5 IV 2 m.v.KVerf; § 11 NKomVG; § 7 V GO NRW; anders Art. 26 II bay.GO.

       [11]

      Dieser Ausfertigung kommt die Funktion des Authentizitätsnachweises und des Legitimitätsnachweises zu; vgl OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, 95; Starke, NVwZ 1995, 1186 (dort mit Blick auch auf die Ausfertigung von Berufskammersatzungen). Speziell zur Ausfertigung von Bebauungsplänen siehe BVerwGE 88, 204 ff.

       [12]

      Zu den rechtlichen Problemen solcher amtlicher Pressepublikationen siehe Wahlhäuser, NWVBl. 2013, 318 ff.

       [13]

      BVerwG, NVwZ 2007, 334 (335).

       [14]

      Nds OVG, NdsVBl. 2013, 44 f.

       [15]

      Siehe BVerfGE 10, 20 (50). Eine Genehmigung „nach Maßgabe“ bestimmter Änderungen bedeutet Ablehnung der vorgelegten Fassung, verbunden mit der antizipierten Genehmigung einer entsprechend abgeänderten Fassung (OVG NRW, OVGE 23, 240).

       [16]

      Vgl BVerwGE 34, 301.

       [17]

      OVG NRW, OVGE 19, 195.

       [18]

      OVG Lüneburg, DVBl. 1971, 322.

       [19]

      Hierzu VG Göttingen, NdsVBl. 2007, 253 (254 f) – fehlende Stimmenmehrheit beim Satzungsbeschluss nach Ablauf eines Jahres seit Verkündung unbeachtlich.

       [20]

      Siehe BVerfGE 13, 261 (271); 101, 239 (263); stRspr; dazu allg. Stern, StaatsR I, 2. Aufl. 1984, S. 831 ff; Maurer, in: HStR IV, 3. Aufl. 2008, § 79.

       [21]

      BVerwGE 67, 129; 50, 2: „Eine Beitragssatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen.“ Vgl auch OVG NRW, NWVBl. 1991, 349. – Nach BVerwGE 64, 218 kann sogar das In-Kraft-Treten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener – mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger – Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt.

       [22]

      Vgl BVerwG, NVwZ-RR 1990, 433; VG Düsseldorf BeckRS 2009, 39150.

       [23]

      Zur kommunalen Gebührenerhebung plastisch Bd.Wtt. VGH, MDR 1981, 610 – „Musikschule“; BayVGH, BayVBl. 1985, 17 – „Müllabfuhr“. – Von diesen gesetzlichen Bindungen kann die Gemeinde sich nicht durch Einschaltung einer Eigengesellschaft (dazu noch Rn