114Vgl. dazu die unterschiedlichen Positionen von WILHELM HEITMÜLLER, ‚Im Namen Jesu‘. Eine sprach- und religionsgeschichtliche Untersuchung zum Neuen Testament, speziell zur altchristlichen Taufe, FRLANT 2, Göttingen 1903; GERHARD DELLING, Die Zueignung des Heils in der Taufe, Berlin 1961. Zur neueren Diskussion vgl. UDO SCHNELLE, Gerechtigkeit und Christusgegenwart, 37–46.178–183; LARS HARTMAN, Auf den Namen des Herrn Jesus, 39–52.
115Zu den Taufaussagen der Apostelgeschichte vgl. FRIEDRICH AVEMARIE, Die Tauferzählungen der Apostelgeschichte, WUNT 139, Tübingen 2002.
116Zur Zeit des Neuen Testaments wurde die Erwachsenentaufe praktiziert, weil Kinder in der Antike rechts- und religionsunmündig waren; anders ANDREAS LINDEMANN, …
117Vgl. aus kulturanthropologischer Perspektive CLIFFORD GEERTZ, Dichte Beschreibung. Beiträge zum Verstehen kultureller Systeme, Frankfurt 1987, 90: „Jemand, der beim Ritual in das von religiösen Vorstellungen bestimmte Bedeutungssystem ‚gesprungen‘ ist, ... und nach Beendigung desselben wieder in die Welt des Common sense zurückkehrt, ist – mit Ausnahme der wenigen Fälle, wo die Erfahrung folgenlos bleibt – verändert. Und so wie der Betreffende verändert ist, ist auch die Welt des Common sense verändert, denn sie wird jetzt nur noch als Teil einer umfassenderen Wirklichkeit gesehen, die sie zurechtrückt und ergänzt.“
118Zur Begrifflichkeit: Paulus bezeichnet in 1Kor 11,20 die Mahlfeier als
119Für den vorösterlichen Ursprung von Mk 14,25 spricht vor allem, dass nicht Jesus und sein Geschick, sondern das Reich Gottes im Mittelpunkt steht; vgl. HELMUT MERKLEIN, Erwägungen zur Überlieferungsgeschichte der neutestamentlichen Abendmahlstraditionen, 170–174, der zu Recht Mk 14,25 zum hermeneutischen Schlüssel für die Abendmahlsfrage erklärt.
120Vgl. dazu HEINZ SCHÜRMANN, Jesu Tod im Licht seines Basileia-Verständnisses, in: ders., Gottes Reich – Jesu Geschick, Freiburg 1983, 185–245.
121Zu Mk 10,45b vgl. JÜRGEN ROLOFF, Anfänge der soteriologischen Deutung des Todes Jesu (Mk. X. 45 und Lk. XXII. 27), in: ders., Exegetische Verantwortung in der Kirche, (117–143) 129–141.
122Anders PETER LAMPE, Das korinthische Herrenmahl im Schnittpunkt hellenistisch-römischer Mahlpraxis und paulinischer Theologia Crucis, ZNW 82 (1991), (183–213) 211 Anm. 79: „
123Anders GERD THEISSEN, Urchristlicher Liebeskommunismus, 707, der einen historischen Kern annimmt: „Der ‚urchristliche Liebeskommunismus‘ könnte eine Reformidee der Jerusalemer Urgemeinde selbst gewesen sein. Die Idee wäre in diesem Falle nicht der immer hinter ihr zurückbleibenden Realität erst gefolgt (so die übliche Sicht), sondern sie könnte ihr vorausgegangen sein“; zur Kritik vgl. FRIEDRICH WILHELM HORN, Gütergemeinschaft, 378ff.
124Als antike Parallelen vgl. ferner Diogenes Laertius 6,72 (der Kyniker Diogenes); Philo, Quod Omnis Probus Liber sit 75–91; Josephus, Bellum II 119–161; ausführliche Materialsammlung bei MANFRED WACHT, Art. Gütergemeinschaft, RAC 13, Stuttgart 1986, 1–59.
125RAINER RIESNER, Essener und Urgemeinde in Jerusalem, Gießen 21998, 100–104, sieht Verbindungen zwischen den Essenern und den Christusgläubigen in Jerusalem.
126Bemerkenswert ist, dass der hellenistische Satiriker und Philosoph Lukian von Samosata (ca. 120–180 n.Chr.) für seine Zeit über die Christen berichtet: „So verachten sie alle weltlichen Dinge in gleicher Weise und halten alles für gemeinsamen Besitz und nehmen solches ohne einen vertrauenswürdigen Beweis hin“ (De Peregrini Morte 13).
127Vgl. MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 300–309.
128Vgl. Josephus, Antiquitates 4,214.287.
129Apg 6,5: „So wählten sie den Stephanus, einen Mann voll Glaubens und heiligen Geistes, ferner Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus, einen Proselyten aus Antiochien.“
130Die Beobachtung, dass weder der ‚Siebenerkreis‘ noch die ‚Zwölf‘ ihren in der Erzählung zugewiesenen Aufgaben nachkommen und faktisch als Gruppe nach ihrer Erwähnung wieder verschwinden, spricht gegen die These von G. THEISSEN, Hellenisten und Hebräer, 328, wonach die ‚Sieben‘ als Ortsautoritäten in Jerusalem, die ‚Zwölf‘ hingegen als überregionale Autoritäten anzusehen sind.
131Zum Nachweis vgl. MARTIN HENGEL, Zwischen Jesus und Paulus, 161ff; MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 11–88.
132Wer aus der Diaspora nach Jerusalem zurückzog, wollte ein der Tora entsprechendes Leben führen und in Jeursalem sterben, dem Ort der endzeitlichen Sammlung Israels, des Erscheinens des Messias und der Auferstehung; vgl. dazu MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 271–294.
133Text und Interpretation bei MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 278–282 (ein aus der Diaspora zurückgekehrter Theodotos erbaute eine Synagoge und eine Pilgerunterkunft in Jerusalem).
134Anders GERD THEISSEN, Hellenisten und Hebräer, 340, der nicht von einer ‚Spaltung‘ sprechen will.
135Eine andere Erklärungsmöglichkeit: Die hellenistischen Witwen waren am Anfang kein Bestandteil dieses Systems, weil sie als begütert galten. Ab einem bestimmten Zeitpunkt forderten dann aber auch sie, berücksichtigt zu werden. Dies könnte damit zusammenhängen, dass immer mehr hellenistische Witwen ohne Verwandte in Jerusalem bedürftig wurden, vgl. z.B. JÜRGEN ROLOFF, Apostelgeschichte, 109.
136ALFONS WEISER, Apg I, 173: „Nach Lukas vertritt Stephanus bereits die gleiche Grundposition wie später Paulus (vgl. 6,13f und 7,48 mit 21,21.28; 7,58 mit 9,29)“; vgl. auch KARL LÖNING, Stephanuskreis, 86; MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 325–333.
137Vgl. MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 331.
138Allerdings dürfte schon der Vorwurf einer Lästerung des Mose Aggressionen ausgelöst haben; zum zeitgenössischen Torarigorismus vgl. Josephus, Bellum 2,145 (bei den Essenern wird jeder mit dem Tod bestraft, der den Gesetzgeber Mose lästert); Bellum 2,228–231 (ein römischer Soldat hatte eine Torarolle zerrissen und wurde daraufhin vom Prokurator Cumanus hingerichtet, um die aufgebrachten Juden zu beruhigen).
139Dies betont ECKHARD RAU, Von Jesus zu Paulus, 15–77; vgl. ferner KLAUS HAACKER, Stephanus, 31–40.
140Vgl. KARL LÖNING, Stephanuskreis, 86f, der weder Apg 6,8–15 noch die folgende Stephanusrede für gesetzeskritisch hält und vermutet: „Vorlukanischer Kern der Anklage gegen Stephanus ist der Streit um den Tempel als Ort der Gegenwart Gottes und eschatologischer Sühne“ (a.a.O., 86); ähnlich WOLFGANG KRAUS, Zwischen Jerusalem und Antiochia, 55: „Im Blick auf die hier verhandelte Frage nach der Verfolgung der ‚Hellenisten‘ hat die These, daß die Kult- und Tempelkritik den entscheidenden Anlaß zu ihrer Vertreibung aus Jerusalem darstellte, die größte Plausibilität.“ Auch MICHAEL ZUGMANN, „Hellenisten“, 333, betont, dass „bei Stephanus und den Jerusalemer judenchristlichen Hellenisten die Tempelkritik sachlich und zeitlich Priorität hatte.“
141Zum Blasphemievorwurf vgl. KLAUS HAACKER, Die Stellung des Stephanus, 1522, der darauf hinweist, dass