Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie?. Michael Karger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Michael Karger
Издательство: Bookwire
Серия: Erfurter Theologische Studien
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783429063580
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5.2. Die postkonziliare Begräbnisliturgie

       5.2.1. Theologische Neuorientierung mit ekklesiologischen Implikationen

       5.2.2. Begräbnisliturgie: Ausdruck von Glauben und christlicher Solidarität

       5.2.3. Wegcharakter der kirchlichen Begräbnisliturgie

       5.2.4. Fazit

       5.3. Begräbnisfeier mit drei Stationen

       5.3.1. Erste Station: Eröffnung der Begräbnisliturgie

       5.3.2. Zweite Station: Die Begräbnismesse

       5.3.3. Dritte Station: Das Begräbnis (auf dem Friedhof)

       5.4. Sonderordnungen und Auswahltexte

       5.4.1. Für einen nach langer Krankheit Verstorbenen

       5.4.2. Für einen nach gewaltsamem Tod oder Suizid Verstorbenen

       5.4.3. Begleitung, wenn ein kirchliches Begräbnis nicht möglich ist

       5.5. Liturgisch-theologische Konsequenzen für die kanonistische Studie

       III. Interpretation des kirchlichen Begräbnisrechts

       6. Rechtshistorische Herleitung des kirchlichen Begräbnisrechts

       6.1. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis

       6.1.1. Begräbnispraxis in der Alten Kirche

       6.1.2. Begräbnispraxis im entstehenden Parochialsystem des Mittelalters

       6.1.3. Begräbnispraxis nach dem Konzil von Trient

       6.1.4. Vorkodikarische Reflexionen eines Rechts auf die Heilsgüter

       6.1.5. Fazit

       6.2. Kirchliche Begründung der Begräbnisverweigerung

       6.2.1. Begräbnisverweigerung in der Alten Kirche

       6.2.2. Begräbnisverweigerung nach Suizid: ein historischer Überblick

       6.2.2.1. Konziliare Systematisierung in Spätantike und Frühmittelalter

       6.2.2.2. Differenzierte Bestimmungen in den mittelalterlichen Bußbüchern

       6.2.2.3. Rechtliche Systematisierung im Hochmittelalter

       6.2.2.4. Entwicklungen nach dem Tridentinum

       6.2.2.5. Entwicklungen seit der Aufklärung bis zur Promulgation des CIC/1917

       6.3. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

       7. Begräbnisrecht im Codex Iuris Canonici von 1917

       7.1. Begriffsbestimmung

       7.2. Anspruch und Recht auf ein kirchliches Begräbnis

       7.2.1. Das Recht auf die Bona spiritualia Ecclesiae

       7.2.2. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis

       7.2.3. Fazit

       7.3. Verweigerung eines kirchlichen Begräbnisses im Ausnahmefall

       7.3.1. Im Allgemeinen: Kriterien der Begräbnisverweigerung

       7.3.2. Im Speziellen: Begräbnisverweigerung bei Suizid

       7.3.3. Fazit

       7.4. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

       8. Begräbnisrecht im Codex Iuris Canonici von 1983

       8.1. Rechtskontext und Terminologie

       8.2. Anspruch und Recht auf ein kirchliches Begräbnis

       8.2.1. Das Recht der Getauften auf die Bona spiritualia Ecclesiae

       8.2.2. Das Recht des Verstorbenen auf ein kirchliches Begräbnis

       8.2.3. Das Recht der Hinterbliebenen auf kirchliche (Trauer-)Pastoral

       8.2.4. Fazit

       8.3. Die Verweigerung eines kirchlichen Begräbnisses

       8.3.1. Hermeneutische Vorbemerkungen der Rechtsinterpretation

       8.3.2. Diskussionen der Reformkommission

       8.3.3. Kriterien der Begräbnisverweigerung

       8.3.3.1. Zeichen der Reue

       8.3.3.2. Offenkundigkeit des persönlich schuldhaften Fehlverhaltens

       8.3.3.3. Kriterium des öffentlichen Ärgernisses unter den Gläubigen

       8.3.4. Handlungsvorgabe im Moment des Zweifels

       8.3.5. Fazit

       8.4. Konsequenzen des kodikarischen Begräbnisrechts im CIC/1983

       IV. Conclusio

       9. Ertrag der vorliegenden Studie

       9.1. Kirchliches Begräbnis nach Euthanasie oder AVvtM?

       9.2. Liturgische Gestaltung der Begräbnis- bzw. Trauerliturgie

       9.3. Pastorale Handreichung der niederländischen Bischöfe (2005)

       9.3.1. Inhalt und Kommentierung

       9.3.2. Evaluation aufgrund der Erkenntnisse der vorliegenden Studie

       9.4. Schlussgedanke

       Vorwort

      „Ich bin nun alt geworden und manches fällt schon schwer. Ich hab‘ auch kaum noch Wünsche, ich brauch‘ für mich nichts mehr. Doch gibt es noch so manches, was Glück und Freude schenkt, zum Beispiel wenn ein and’rer noch gerne an dich denkt und wenn im Alltagsleben du noch Gewissheit hast, du bist für deine Lieben noch wichtig, keine Last. Dann bist du reich beschenket und dankbar noch bereit für die von Gott gewährte noch weit’re Lebenszeit.“

      Norbert Bettin

      (1918-2017)

      Viele Gespräche mit dem hier zitierten Norbert Bettin haben mich intensiv über ein Leben in hohem Alter oder mit schwerer Krankheit als auch die spirituellen, emotionalen, physischen wie psychischen Implikationen nachdenken lassen. Diese Reflexionen bereiteten den Boden für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik der vorliegenden Studie. Ihre konkrete Fragestellung geht auf eine Kirchenrechtsvorlesung an der Katholisch-Theologischen Fakultät Erfurt zurück. Die dortige Kirchenrechtlerin, Prof. Dr. Myriam Wijlens, fragte die Studierenden hinsichtlich des Verkündigungs- und Heiligungsdiensts der katholischen Kirche: Können und dürfen Gläubige die Krankensakramente bzw. ein kirchliches Begräbnis empfangen, wenn sie auch um den Vollzug von Euthanasie bitten?

      Diese Frage verbindet zwei mir wichtig gewordene Themenkomplexe miteinander: die rechtliche Gestaltung der kirchlichen Sendung zu den Menschen und speziell die Ausübung von Seelsorge für schwerkranke Gläubige im Kontext von Euthanasie und Behandlungsabbruch bzw. -verzicht. Die daraus entstandene Dissertation mit dem Titel Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie oder Behandlungsabbruch bzw. -verzicht? Eine ekklesiologisch-kanonistische Studie wurde 2016 an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt eingereicht und angenommen.

      An dieser Stelle möchte ich zuerst Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens für die Themenstellung, das kanonistische Know-How sowie eine unermüdliche Begleitung des Promotionsprojekts herzlich danken. Ohne ihre kontinuierliche