Die katholische Lehre von der Erbsünde meint im Kern die ‚Ursünde‘ Adams und Evas aus dem Alten Testament, d. h. die Bereitschaft der biblischen Stammeltern der Menschheit, sich von der Gemeinschaft mit Gott zu trennen (vgl. Gen / 1 Mose 3,1–24). Durch Abstammung tragen alle Menschen diese Hinwendung zum Schlechten mit sich. Durch die Taufe wird diese ‚Erbsünde‘ getilgt (vgl. Eph 4,22; Kol 3,9–10). Trotzdem bleibt auch nach der Taufe die menschliche Begierde zurück, wobei die Kirche diese nicht nur in ihren sexuellen, sondern auch in ihren geistigen Formen kennt (Hochmut, Erkenntnisgewinn um jeden Preis). Das Christentum macht den Begriff des Bösen sowohl am individuellen Menschen wie an Gruppen und Gemeinschaften fest, die dann als ‚böse‘ beurteilt werden (vgl. Deutsche Bischofskonferenz, 2006a).
Seit den 1960er Jahren existiert der Begriff der ‚strukturellen Sünde‘ entsprechend dem des ‚strukturellen Bösen‘. Der Begriff der strukturellen Sünde wurde in der sogenannten Befreiungstheologie entwickelt, die sich auf die Seite der Benachteiligten und Armen stellt und deren Befreiung aus Ungerechtigkeit und Unterdrückung sie theologisch reflektiert und vorantreiben will. Diese Sündenkategorie ist durch die Amtskirche stark kritisiert worden. Sie bezeichnet aber das zweifellos vorhandene gesellschaftliche Unrecht bzw. eine allgemeine Verfallenheit der Welt an Angst und Verzweiflung, „die an Gott irre werden läßt“ (Vorgrimler, 2000).
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