Besondere Vorkommnisse in meiner 50-jährigen beruflichen Tätigkeit in der Landwirtschaft. Horst Kempa. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Horst Kempa
Издательство: Автор
Серия:
Жанр произведения: Историческая литература
Год издания: 0
isbn: 9783957448613
Скачать книгу
das Tetanustoxin über die Blutbahn überall im Körper verteilt. Nach einer Inkubationszeit von drei Tagen bis drei Wochen tritt eine zunehmende Muskelversteifung ein, die oft zum Tod führt. Gegen Tetanus hilft eine Schutzimpfung. Fohlen sollten ab den vierten Lebensmonat geimpft werden.

      Auch Menschen können befallen werden, deshalb sollten auch sie sich impfen lassen. Die Schutzimpfung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 6 bis 8 Wochen. Eine Auffrischung ist aller 10 Jahre erforderlich. Das Fohlen in Kohren war noch nicht geimpft, es hat die Krankheit nicht überstanden.

       Ein gesundes Fohlen auf der Weide

      Im Frühjahr 1955, ich war im ersten Lehrjahr, wurde ich zur Maschinenhacke eingeteilt. Im Gut Kohren hatten die Landmaschinen, wie Drille, Hackmaschine oder Düngerstreuer eine Arbeitsbreite von vier Metern. Sie waren damit doppelt so breit wie die bei den Bauern üblichen Geräte. Gezogen wurden sie von Pferden.

      Das Hacken der Rüben mit eine vier Meter breiten Maschine war eine Aufgabe für Spezialisten. Erfahrung und Können, besonders aber ein ruhiges exaktes Arbeiten waren die Grundlage für eine saubere Arbeit. Neben den Menschen wurden an die Pferde die gleichen Anforderungen gestellt. Nur ein ruhiges ausgeglichenes Gespann konnte die Hackmaschine ziehen.

      Reinhard M. mit seinen Kaltblütern, der Rotschimmelstute Susi und dem Fuchswallach Fritz, waren dafür bestens geeignet. Sie hatten auch schon jahrelange Erfahrungen mit der Hackmaschine. Dazu kam der Maschinenführer Arthur H.

      Dieser Truppe wurde immer ein Lehrling zugeteilt. Der war für die Beseitigung der auftretenden Verstopfungen an den Hackmessern verantwortlich. An dem besagten Tag im Frühjahr 1955 hatte ich diese Aufgabe.

      Die Arbeit auf dem Rübenfeld kurz vor Walditz war am frühen Nachmittag abgeschlossen. Die Hackmaschine sollte mit auf den Hof genommen werden.

      Die Hackmaschine hatte eine lenkbare Vorderkarre, dort war auch der Haken, in den die Spannwaage der Pferde eingehangen wurde. Gelenkt wurde über eine lange Verbindungsstange von hinten. Wir drei, der Kutscher, der Maschinist, der gelenkt hat, und ich liefen hinter der Maschine. Als wir vom Feld auf die Straße einbogen, kam die Maschine schon etwas ins rollen. Die Straße von Walditz, etwa 1 km, hat ein leichtes Gefälle, sie ist schmal und von beiden Seiten mit alten Kirschbäumen eingegrenzt. Die Maschine kam immer mehr ins rollen. Dadurch schlug die Spannwaage den Pferden in die Fesseln, sie wurden unruhig und erhöhten das Schritttempo. Jetzt ging alles sehr schnell, die Hackmaschine schlug den Pferden an die Hinterbeine. Die fingen an zu galoppieren.

       Bei der abgebildeten Drillmaschine sieht man deutlich die Vorderkarre und die nach hinten gehende Lenkstange (das gleiche Prinzip wie bei der Hackmaschine.

      Reinhard konnte das Gespann nicht mehr halten und musste die Zügel loslassen. Die Maschine schlug rechts und links gegen die Bäume und jedes Mal blieb ein Stück von ihr dort liegen. Die Maschinenteile waren von Walditz bis Kohren am Straßenrand verstreut. Susi und Fritz rasten auf den oberen Hof vor den Pferdestall. Dort wurden sie abgefangen. Von der angehängten Hackmaschine war nichts mehr zu sehen. Die war in Einzelteile zerlegt und nur noch Schrott. Als wir im Hof ankamen, waren die Kaltblüter noch sehr aufgeregt. Das sonst ruhige und ausgeglichene Gespann, das durchgegangen war, hat gezeigt, dass man beim Umgang mit Tieren immer größte Vorsicht walten lassen sollte.

      Glücklicherweise sind bei diesem Ereignis keine Personen zu Schaden gekommen.

      Das Volkseigene Gut Kohren-Sahlis (VEG) hatte in den 50er und Anfang der 60er Jahre eine enge Beziehung zum Hengstdepot Moritzburg, dem heutigen Landgestüt. Die Pferdezucht hatte im Sahliser Gut eine lange Tradition. Schon vor dem Krieg wurden dort sehr erfolgreich Kaltblüter gezüchtet. In den genannten Jahren kam die Aufzucht von Junghengsten hinzu. Absatzfohlen, eigene und zugekaufte, die auf den Fohlenschauen als Hengstanwärter eingestuft wurden, wurden in Kohren fachgerecht aufgezogen und zur Körung vorbereitet. Jährlich wurden 10 bis 12 Tiere, überwiegend der Rasse Schweres Warmblut, der Körkommssion vorgestellt. Die Körung ist praktisch eine Auswahl für die Zucht. Das Verfahren wird durch Vorschriften der Zuchtverbände und durch Gesetze geregelt. In Deutschland dürfen nur gekörte Vatertiere bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen für die Zucht eingesetzt werden.

       Die Vorschriften bei Pferden

      Bevor ein Hengst zur Zucht zugelassen wird muss er die Hengstleistungsprüfung bestehen. Der erste Schritt dazu ist die Körung. Die Körung ist eine Auswahl der Junghengste die zur Leistungsprüfung zugelassen werden. Erst wenn er die Hengstleistungsprüfung bestanden hat wird er als Zuchthengst oder Beschäler in das Hengstbuch der jeweiligen Rasse eingetragen.

      Bei der Körung wird das Tier von einer Fachkommission gemustert. Auf einer Dreiecksbahn muss es an der Hand im Schritt und Trab laufen aber auch ruhig stehen und sich rückwärts richten lassen. Dabei wird die Korrektheit des Körperbaues so wie Raumgriff und Schwung der Gangarten beurteilt. In den meisten Fällen muss der Hengst noch ein Freispringen absolvieren.

      Wenn Hengste die Zuchterwartungen nicht erfüllen, werden sie abgekört. Solche Tiere werden im Sportbereich oder als Arbeitstiere in der Landwirtschaft eingesetzt. Viele werden später auch kastriert und so vom Hengst zum Wallach.

      Der Umgang mit den meist sehr temperamentvollen Hengsten ist nicht einfach. Das Kohrener Gut war für Moritzburg ein Abnehmer von solchen Tieren.

       Gekörter Haflinger Junghengst im Gestüt Meura

      1956 kamen von Moritzburg zwei abgekörte Warmbluthengste. Ein Rotfuchs und ein Rappe. Sie wurden als Gespann dem Kutscher Alfred S. übergeben. Alfred war ein Kutscher der jüngeren Generation. Er liebte gängige Pferde. Die Hengste waren gerade das richtige für ihn.

      Die Wagen für die Gespanne waren damals noch eisenbereifte Ackerwagen. Es gab wenige Gummiwagen die gleichzeitig für den Traktoren- und Pferdezug eingerichtet waren. Vor so einen Dreitonner-Hänger hatte Alfred seine Hengste gespannt. Auf dem Hänger lagen zwei verzinkte Wasserfässer, die auf der Rampe in oberen Hof abgeladen werden sollten. Alfred fuhr mit Schwung an die Rampe. Er band die Zügel am Hängeraufbau fest. Anbremsen konnte er nicht, an dem Wagen gab es keine Bremse. Beim Abladen des zweiten Fasses polterte es etwas. Die Hengste erschraken und gingen durch. Mit hohem Tempo ging es zum oberen Tor hinaus. Die relativ steile ca. 150 m lange Schafgasse (ist die Hauptauffahrt zum Gut) hinunter. Hier wurde der ungebremste Hänger immer schneller und die Pferde gerieten immer mehr in Panik. Auf der Straße unten angekommen schwenkten die Pferde nach links weiter den Berg hinunter in Richtung Stadt. In diesen Moment sprang der Vorderwagen aus dem Drehkranz. Der Hinterwagen schoss geradeaus weiter. Die Pferde hatten nun nur noch die Deichsel mit der Vorderachse hinter sich.

      Nach dem ersten Teilstück der Bergstraße, das ca. 400 m lang ist, kommt eine scharfe Linkskurve. Hier verhedderte sich das Handpferd, der Rotfuchs, in den Strängen und stürzte. Vom Sattelpferd wurde es noch ein Stück mit geschleift. Bei dieser Aktion hatte sich der Fuchs ein Vorderbein gebrochen. Es war ein Fall für den Rossschlächter. Der Rappe wurde später kastriert. Er ist dadurch ruhiger geworden und hat noch lange Zeit seinen Dienst getan.

      Personen wurden bei diesem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.

      Ab 1958 war für die Lehrlinge in der Landwirtschaft ein drittes freiwilliges Ausbildungsjahr möglich. In diesem dritten Jahr erfolgte die Ausbildung an der Technik einschließlich des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Traktoren. Allerdings war das nicht in allen Ausbildungsbetrieben möglich. Entsprechende Voraussetzungen,