• Fenstern
• Rollladenkästen
• Haustüren
• Balkonen
• Schornsteinen
• unverputzter Außenwand
• Einschubtreppen zum Dachboden
• Anschlüssen an Dachflächenfenster
• Anschluss Ortgang
• Auflagern der Holzbalkendecken
• durchlaufenden Balken nach außen
• Lüftungsauslassen
• Dachdurchdringungen für Antenne, Abwasserentlüftung usw.
• Steckdosen oder eingebaute Lampen
Ausführung von Luftdichtigkeitsebenen
Die Luftdichtigkeitsebene hat die Aufgabe, eine Durchströmung der Gebäudehülle zu verhindern. Die Luftströmung wird hervorgerufen durch ein Gesamtdruckgefälle, wie z. B. durch Winddruck oder Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Die Luftdichtigkeitsebene muss diese Durchströmung verhindern.
Beim Einbringen der luftdichten Ebene ist darauf zu achten, dass alle Materialien dauerhaft luftdicht geschlossen sind. Durchdringungen der Außenbauteile sind möglichst zu vermeiden. Die Ausführung von luftdichten Anschlüssen ist in der DIN 4108-7 beschrieben.
Luftdichtigkeitsebenen sind bei allen Bauteilen gegeben.
• Werden Betonteile nach DIN 1045-2 hergestellt, so gelten diese als luftdicht.
• Beim Mauerwerk wird diese vom Innenputz übernommen,
• bei einer Leichtbaukonstruktion, wie der Holzständerwand oder dem Dach, von der Luftdichtheitsfolie oder einem Plattenwerkstoff, welche auf der Innenseite des Bauteils aufgebracht wird.
• Bei der Leichtbaukonstruktion ist zusätzlich eine Winddichtungsebene, wie z. B. Unterspannbahn oder Weichfaserplatte, von außen vorzusehen.
Materialien
• Luftdichte, unperforierte Bahnen können z. B. aus Kunststoff, Elastomeren, Bitumen oder Papierwerkstoffen bestehen.
• Gipsfaser-, Gipskarton-, Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Bleche sind in der Fläche luftdicht. Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen müssen mit gesonderten Maßnahmen luftdicht abgeschlossen werden.
• Undicht sind Trapezbleche im Bereich der Stöße, Nut- und Federschalungen sowie poröse Weichfaser- und Holzwolleleichtbauplatten.
• Als Fugenabdichtungen können elastische Fugendichtungsmassen aus Kunststoff, konfektionierte Schnüre, Streifen, Bänder, Spezialprofile und vorkomprimierte Dichtungsbänder verwendet werden.
Montageschäume sind für Bereiche wie z. B. Holzfenster, in denen Schwind- und Quellbewegungen auftreten, aufgrund ihrer Eigenschaften nicht geeignet.
Fugendichtmassen müssen entsprechend ihrer möglichen Dehnfähigkeit für die zu erwartenden Bewegungen der angrenzenden Bauteile dimensioniert werden.
Luftdichte Schichten benachbarter Bauteile auch unterschiedlicher Konstruktion sind dicht miteinander zu verbinden. Gerade am Ortgang und bei allen anderen Dach-Wand-Anschlüssen ist darauf zu achten, dass diese dicht sind. Die Überlappungen von Kunststoffbahnen sind entweder zu verschweißen oder mit vorkomprimierten Dichtungsbändern oder selbstklebenden Butylkautschukbändern luftdicht zu verschließen. Um Anschlüsse dauerhaft luftdicht herzustellen, sollten diese mit Anpressleisten und -profilen fixiert werden.
Bei Durchdringungen wie Kaminen, Pfetten oder Durchbrüchen für Strom- und Wasserleitungen ergeben sich Luftundichtigkeiten. Diese können i. d. R. mit luftdichten Manschetten abgeklebt oder mit Flanschen, Schellen, Formteilen oder Klebebändern luftdicht angeschlossen werden.
Von der Konstruktion ist es abhängig, inwieweit die innere Schicht als Dampfbremse fungiert. Unabhängig davon ist die Konstruktion durch eine Windsperre von außen gegen Kaltluft zu schützen.
Eine z. B. feuchte adaptive Dampfbremse kann ihr Diffusionsverhalten der Umgebungsfeuchte anpassen. Feuchtigkeit, die in die Konstruktion eingedrungen ist, kann bei trockener Raumluft wieder zurück in den Raum diffundieren.
Prinzipskizzen zur Ausführung von Überlappungen
In der DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden werden Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele für eine mögliche Ausführung aufgezeigt.
Bild 1: Überlappung mit einseitigem Klebeband
Bild 2: Überlappung mit doppelseitigem Klebeband und Klebemasse
Bild 3: Überlappung mit doppelseitigem Klebeband oder Klebemasse mit harter Hinterlage
Bild 4: Überlappungen mit doppelseitigem Klebeband ohne harte Hinterlage (Querstoß)
Prüfung der Fugendichtigkeit
Die Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes erfolgt durch ein Verfahren, in dem abwechselnd ein kontrollierter Über- und Unterdruck erzeugt wird. Durch Unterdruckmessungen lassen sich vorhandene Leckagen im Gebäude leicht feststellen. Dieses Verfahren wird als Blower-Door-Test bezeichnet.
Als Vorbereitung zur Messung ist das Luftvolumen des zu prüfenden Gebäudes bzw. Gebäudeteils zu errechnen. Hierzu wird die Nettogrundrissfläche mit der mittleren lichten Raumhöhe aller Stockwerke multipliziert. Der n50-Wert errechnet sich dann, indem der gemessene Luftstrom am Ventilator durch das vorhandene Luftvolumen des Gebäudes geteilt wird.
Bei der Prüfung durch den Blower-Door-Test wird in dem zu prüfenden Gebäude oder Gebäudeteil in einer Einpasstüre oder einem Fenster ein Ventilator eingebaut. Dieser erzeugt abwechselnd einen Überdruck und einen Unterdruck von jeweils 50 Pa, wobei die transportierte Luftmenge gemessen wird. Der Mittelwert aus beiden Messungen ergibt in Bezug zum Luftvolumen die vorhandene Luftwechselzahl, den n50-Wert.
n50 | = V50 / V |
n50 | = Luftwechselzahl, die sich bei einem Druckunterschied von 50 Pa zwischen dem Innenraum und der Außenluft ergibt |
V50 | = Leckagestrom in m3/h |
V | = Luftvolumen des untersuchten Gebäudebereichs |
Nach der DIN EN 13829 gibt es zwei unterschiedliche Verfahren (A und B) zur Luftdichtigkeitsmessung. Beim Verfahren A wird die Luftdichtigkeit des Gesamtgebäudes im Gebrauchszustand beschrieben. Beim Verfahren B, welches für den Nachweis zur Einhaltung der EnEV ausreichend ist, dürfen bei der Messung Lüftungsschlitz, Dunstabzugshauben usw. (absichtlich vorhandene Öffnungen) abgeklebt werden. Dieses Verfahren beschreibt nur die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Weitere Möglichkeiten zur Prüfung von Undichtigkeiten und Leckagensuche an Gebäuden sind:
• der Nebelgenerator