Abnahmefähig sind Gehölz- und Staudenpflanzungen zu dem Zeitpunkt, an dem Sicherheit über den Anwuchserfolg besteht. Bei Gehölzpflanzungen ist der Anwuchserfolg im Regelfall ab dem letztem Drittel des Monats Juni am Durchtrieb zu erkennen, bei Stauden, wenn sie ausgetrieben haben oder eingewurzelt sind. Direkt nach der Pflanzung sind abnahmefähig: Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sowie Gehölz- und Staudenpflanzungen bei vereinbartem Verzicht auf Leistungen der Fertigstellungspflege.
Spezielle Kriterien für z. B. die Abnahmefähigkeit von Dachbegrünungen werden in den jeweiligen Kapiteln behandelt.
Die Fertigstellungspflege endet i. d. R. mit der Abnahme der Leistungen. Nach diesem Zeitpunkt beginnt die Unterhaltungspflege.
DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.
Die Entwicklungspflege erfordert im Vergleich zur Unterhaltungspflege vermehrte Leistungen.
• | Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem vorgesehenen Begrünungsziel, den Standortverhältnissen, dem Entwicklungsstand und den ökologischen Aspekten (z. B. Brutzeiten). |
• | Wird die gewünschte Entwicklung einzelner Pflanzen durch benachbarte Pflanzen beeinträchtigt, sollte deren Entfernung Vorrang vor Schutzmaßnahmen haben. |
• | Unerwünschter Aufwuchs ist im Regelfall durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Die Anwendung chemischer Mittel ist zu beschränken. |
• | Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und Wildtriebe bei Veredelungen zu entfernen. |
Bei der Ausführung der Leistungen sind die Pflanzflächen zu überwachen hinsichtlich:
• | Krankheits- und Schädlingsbefall |
• | Wildverbiss |
• | Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen |
• | Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen |
Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen laut DIN 18919 möglich:
• | Bodenlockerung |
• | Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs |
• | Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben |
• | Abfallentfernung |
• | Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) |
• | Winterschutzmaßnahmen |
• | Mulchen |
• | Wässern |
• | Baum- und Rasenpflege |
• | Mähen |
• | Düngen |
Soll gedüngt werden, sind die Düngergaben in Abstimmung auf Standort und Pflegeziel auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bemessung von Nährstoffmengen soll auf Basis von Nährstoffgehaltsbestimmungen des Bodens erfolgen. Die DIN 18919 enthält Hinweise für die jährlichen Düngergaben, deren Obergrenzen nicht überschritten werden sollten.
Düngung von Pflanzflächen nach DIN 18919
(pro Jahr)
Beetbepflanzung Stauden, starkzehrend
N | bis 10 g/m2 | P2O5 | 4–6 g/m2 |
K2O | 6–8 g/m2 | MgO | 0,8–1,2 g/m2 |
Beetbepflanzung Stauden, schwachzehrend
N | bis 5 g/m² | P2O5 | 2–4 g/m² |
K2O | 4–6 g/m2 | MgO | 0,6–0,8 g/m2 |
Gehölze/Bäume, Bodendecker, Ziergehölze
N | bis 5 g/m² | P2O5 | 3–4 g/m² |
K2O | 6–8 g/m² | MgO | 0,8–1,0 g/m2 |
Landschaftsgehölze
N | 0–3 g/m² | P2O5 | 0–4 g/m² |
K2O | 0–6 g/m² | MgO | 0–0,8 g/m2 |
Rosen
N | bis 10 g/m² | P2O5 | 6–10 g/m² |
K2O | 8–16 g/m² | MgO | 1–2 g/m2 |
Bei P2O5, K2O und MgO ist der Nährstoffversorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.
Die Düngung bei starkzehrenden Stauden und Rosen ist in zwei Gaben aufgeteilt. Die erste Gabe zu Wachstumsbeginn im März/April und die zweite Gabe etwa im Juni/Juli.
Zusammenfassung
Die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und DIN 18919 hat maßgebliche Bedeutung im Bereich der „Grünen Arbeiten“ auf der Baustelle.
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege dienen sowohl dem Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Durch fachgerechte Pflegemaßnahmen kann die ausführende Firma Ausfälle minimieren und besondere Qualität erbringen. Mit Abnahme der Leistung ist diese Pflege i. d. R. nach spätestens ein bis zwei Jahren beendet.
In manchen Bereichen, z. B. im Bereich Dachbegrünung, kann aufgrund der Fertigstellungspflege der Auftraggeber überzeugt werden, einen weiteren Pflegevertrag, also z. B. einen Unterhaltungspflegevertrag, abzuschließen.
Bei der Unterhaltungspflege handelt es sich im Großen und Ganzen um wiederkehrende Arbeiten, die in Abhängigkeit von der Vegetation durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe bleiben durch solche Pflegeverträge „am Kunden“ und können dadurch weitere Aufträge und positive Referenzen sammeln.
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Der Geltungsbereich der DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten (Ausgabe 2016) umfasst folgende Arbeiten:
• | Fällungen und Rodungen |
• | Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzenbestände sowie Vegetationsflächen |
• |
vegetationstechnische Bau-, Pflege- und
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