Anschluss {Anschluss}: gesicherter Abdichtungsrand an aufgehenden Bauteilen (z. B. Wände), Anschluss der Abdichtung an Einbauteile
Abschluss: {Abschluss} gesichertes Ende/Rand einer Abdichtung (am Dachrand)
Kriterium | nicht genutzte Dächer | genutzte Dächer | |
Dachneigung | |||
bis 5° | über 5° | ||
Anschlusshöhe(an aufgehenden Bauteilen) | 150 mm | 100 mm | 150 mm |
Abschlusshöhe(am Dachrand) | 100 mm | 50 mm | 100 mm |
Gegebenenfalls sind die An-/Abschlusshöhen zu erhöhen (z. B. in schneereichen Gebieten, bei Anstaugefahr in Rinnen von Sheddächern). |
Tab. 3: Anschlusshöhen an aufgehenden Bauteilen und Abschlusshöhen
Die An-/Abschlusshöhen beziehen sich auf die Oberkante der Abdichtung (bei nicht genutzten Dächern), des Belags (bei genutzten Dächern), der Begrünung oder des Oberflächenschutzes (Oberkante Kiesschicht).
Bild 4: Definition der Anschlusshöhe (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
An- und Abschlüsse sollten zugänglich sein (Instandhaltung).
Bei genutzten Dächern sind An- und Abschlüsse gegen mechanische Einwirkungen zu schützen, z. B. durch Bleche.
{Türanschlüsse}
Die Anschlusshöhe sollte auch im Türbereich mind. 15 cm über Oberfläche des Belags betragen.
Eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5 cm ist möglich, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
• | Einbau einer Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür auf der gesamten Türbreite und Anschluss an die Entwässerung (Entwässerung auf die Dachfläche ist nicht zulässig); ggf. beheizbar |
• | wasserdichter und abrutschsicherer Anschluss der Abdichtung an den Türrahmen und Hochführen der Abdichtung im Bereich der Leibungen (Türrahmen muss dabei von der Abdichtung hinterfahren werden.) |
• | Ausführung eines Oberflächengefälles des Belags von der Tür weg |
• | Anordnung von Notüberläufen bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung (Anordnung so tief, dass Türschwelle nicht überflutet werden kann) |
• | ggf. Anordnung eines Vordachs zur Verringerung der Spritzwasserbeanspruchung. |
Bild 5: Abdichtung im Bereich einer Tür (Türanschluss mit 5 cm Anschlusshöhe) (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
{Durchdringungen}
Unter Durchdringungen sind Bauteile zu verstehen, die die Abdichtung durchdringen, wie z. B. Leitungen, Rohrdurchführungen usw.
Der Abstand von Durchdringungen zu anderen Bauteilen (z. B. zu An- und Abschlüssen, Bewegungsfugen) beträgt mind. 300 mm. Das Maß bezieht sich auf den Abstand zwischen Flanschaußenkante zu Flanschaußenkante.
Bild 6: Mindestabstände zu Durchdringungen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
{Bewegungsfugen}
Eine Bewegungsfuge ist der Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen oder Bauwerken, der unterschiedliche Bewegungen zwischen diesen ermöglicht.
Regeln:
• | Für die Ausführung der Abdichtung über Bewegungsfugen müssen die zu erwartenden Fugenbewegungen vorliegen. Bewegungsfugen und Abdichtung müssen aufeinander abgestimmt sein. |
• | Verlauf von Bewegungsfugen: – möglichst geradlinig – ohne Versprünge – nicht durch Gebäudeecken – der Schnittwinkel von Fugen untereinander sowie mit Kehlen und Kanten sollte möglichst 90° betragen. |
Fugentyp | Beschreibung | Forderung/Bemerkung |
Fugentyp I | Fugentyp I beschreibt Fugen für Bewegungen, die langsam ablaufen und einmalig oder selten wiederholt auftreten. Beispiele sind Setzungsbewegungen, Schwindverformungen, Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturänderungen. | Bewegungen der Fugenflanken: |
≤ 5 mm bei:•Bitumen-/Polymerbitumenbahnen,•verklebter Kunststoff-/Elastomerbahn,•Abdichtung aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen | ||
≤ 10 mm bei:lose verlegter Kunststoff-/Elastomerbahn | ||
Bei Überschreitung der max. Fugenbewegungen ist die Abdichtung der Fuge nach Fugentyp II auszuführen. | ||
Fugentyp II | Fugentyp II bezeichnet Fugen für Bewegungen, die schnell ablaufen oder sich häufig wiederholen. Beispiele hierfür sind Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. | Fugentyp II ist auch bei oberseitig ungedämmten Dachflächen anzunehmen. |
Tab. 4: Fugentypen bei Bewegungsfugen
Dachaufbauten (Anlagen und Aggregate) einschließlich ihrer Zu- und Ableitungen sind so auf der Dachfläche aufzustellen, dass folgende Bedingungen eingehalten werden:
• | Zugänglichkeit der Abdichtung sowie der An- und Abschlüsse |
• | Fachgerechte Ausführung der Abdichtung einschließlich erforderlicher Durchdringungen |
Der Höhenabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag oder Kiesschicht und Unterkante der Anlage sollte mind. 50 cm betragen. Bei größeren Anlagen ist dieser Abstand ggf. zu vergrößern, um Arbeiten an der Abdichtung (z. B. zum Zwecke der Instandhaltung) sicherzustellen.
Bild 7: Mindestabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag und Dachaufbau ((Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt))