Stahlbau-Kalender 2021. Ulrike Kuhlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Ulrike Kuhlmann
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Серия:
Жанр произведения: Отраслевые издания
Год издания: 0
isbn: 9783433610510
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      Tabelle 7.23. Gültigkeitsbereich für geschweißte Anschlüsse von KHP- oder RHP-Streben an U-Profil-Gurtstäbe

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      Tabelle 7.24. Tragfähigkeit von geschweißten Anschlüssen von RHP- oder KHP-Streben an U-Profil-Gurtstäbe

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      Die beiden Anhänge NA.A und NA.B entstammen dem Nationalen Anhang DIN EN 1993-1-8/NA :2010-12

       Ergänzende Vorspannverfahren zu DIN EN 1090-2

       NA.A.1 Allgemeines

      Alle Regeln aus DIN EN 1090-2 :2008-12, 8.5.1 gelten sinngemäß. Die wesentliche Besonderheit der ergänzenden Vorspannverfahren besteht im Aufbringen der – im Vergleich zur Mindestvorspannkraft Fp,C – kleineren Regelvorspannkraft Fp,C*. Dadurch kann die Ermittlung eines Referenz-Drehmomentes nach DIN EN 1090-2 :2008-12, 8.5.2 entfallen. Stattdessen können, eine Schmierung nach k-Klasse K1 vorausgesetzt, feste Werte für die Anziehmomente angegeben werden. Daraus folgt ein modifiziertes Drehmoment-Vorspannverfahren (siehe NA.A.3) und ein modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren (siehe NA.A.4). Ferner ist es dadurch möglich, das traditionelle Drehimpuls-Vorspannverfahren beizubehalten (siehe NA.A.2).

       NA.A.2 Drehimpuls-Vorspannverfahren

      Die Garnituren müssen mit Hilfe eines vorher auf geeignete Weise eingestellten Impuls- oder Schlagschraubers mit einer Unsicherheit von weniger als 4 % angezogen werden. Jedes hierfür benutzte Einstellgerät ist hinsichtlich seiner Messgenauigkeit regelmäßig nach Angaben des Geräteherstellers zu überprüfen. Soll auf die Regel-Vorspannkraft Fp,C* nach Spalte 2 von Tabelle NA.A.1 bzw. Tabelle NA.A.2 vorgespannt werden, so muss der Schrauber auf den um etwa 10 % höheren Vorspannkraftwert FV,DI nach Spalte 3 von Tabelle NA.A.1 bzw. Spalte 4 von Tabelle NA.A.2 eingestellt werden. Bei kleinerer planmäßiger Vorspannkraft als der Regel-Vorspannkraft Fp,C* sind die Einstell-Vorspannkraftwerte proportional zu reduzieren.

       NA.A.3 Modifiziertes Drehmoment-Vorspannverfahren

      Das Vorspannen der Garnituren erfolgt nach DIN EN 1090-2 :2008-12, 8.5.3, mit folgenden Modifizierungen :

      Tabelle NA. A.1. Vorspannkräfte und Anziehmomente für Drehimpuls- und modifiziertes Drehmoment-Vorspannverfahren für Garnituren der Festigkeitsklasse 8.8 nach DIN EN ISO 4014, DIN EN ISO 4017, DIN EN ISO 4032 und DIN 34820 – k-Klasse K1 nach DIN EN 14399-1

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      Anmerkung : Dieses Verfahren ermöglicht ein beliebiges stufenweises Vorspannen in Anschlüssen mit vielen Schrauben sowie ein Nachziehen als Kontrolle oder zum Ausgleich von Vorspannkraftverlusten nach wenigen Tagen.

       NA.A.4 Modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren

      Das Vorspannen der Garnituren erfolgt nach DIN EN 1090-2 :2008-12, 8.5.4, mit folgenden Modifizierungen : Das im ersten Anziehschritt aufzubringende Anziehmoment MA,MKV (Voranziehmoment) ist Spalte 5 von Tabelle NA.A.2 zu entnehmen. Das Anziehen kann mit Hilfe eines der in NA.A.2 und NA.A.3 beschriebenen Verfahren erfolgen. Ein Mitdrehen der Schraube relativ zum Bauteil ist zu verhindern.

      Der im zweiten Anziehschritt zum Erreichen der Regelvorspannkraft Fp,C* nach Spalte 2 von Tabelle NA.A.2 aufzubringende Weiterdrehwinkel ϑMKV ist Tabelle NA.A.3 zu entnehmen.

      Anmerkung 1: Kleinere planmäßige Vorspannkräfte als die Regelvorspannkraft Fp,C* sind bei Anwendung des modifizierten kombinierten Vorspannverfahrens nicht zulässig.

      Anmerkung 2 : Ist mit Hilfe des Voranziehmomentes MA,MKV eine ausreichend flächige Anlage der zu verbindenden Bauteile nicht erreichbar und das Erreichen der planmäßigen Vorspannkraft somit zweifelhaft, so ist der erforderliche Weiterdrehwinkel ϑMKV durch eine Verfahrensprüfung an der jeweiligen Originalverschraubung zu ermitteln (z. B. mittels Messung der Schraubenverlängerung).

       NA.A.5 Tabellen

      Tabellen NA.A.1, NA.A.2 und NA.A.3 siehe Seite 117–119.

      Tabelle NA. A.2. Vorspannkräfte und Anziehmomente für Drehimpuls-, modifiziertes Drehmoment-, und modifiziertes kombiniertes Vorspannverfahren für Garnituren der Festigkeitsklasse 10.9 nach DIN EN 14399-4, DIN EN 14399-6 und DIN EN 14399-8 – k-Klasse K1 nach DIN EN 14399-1

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      Tabelle NA. A.3. Erforderliche Weiterdrehwinkel ϑMKV für das modifizierte kombinierte Vorspannverfahren an Garnituren der Festigkeitsklasse 10.9

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       Gussteile, Schmiedeteile und Bauteile aus Vergütungsstählen

       NA.B.1 Werkstoffe

      (1) Die Vergütungsstähle C35+N und C45+N nach DIN EN 10083-2 sind nur für stählerne Lager, Gelenke und spezielle Verbindungselemente (z. B. Raumfachwerkknoten, Bolzen) zu verwenden.

      (2) Die Stahlgusssorten GS200, GS240, G17Mn5+QT, G20Mn5+QT und G20Mn5+N nach DIN EN 10340 (Stahlguss für das Bauwesen), die Stahlgusssorten GE200 und GE240 nach DIN EN 10293 (Stahlguss für allgemeine Anwendungen) sowie die Gusseisensorten EN-GJS-400-15, EN-GJS-400-18, EN-GJS-400-18-LT, EN-GJS-400-18-RT nach DIN EN 1563 (Gießereiwesen – Gusseisen mit Kugelgrafit) sind nur für spezielle Formstücke, wie z. B. Verankerungsbauteile für Rundstäbe mit Gewinde, anzuwenden.

       NA.B.2 Anforderungen

      (1) Bauteile aus den oben genannten Werkstoffen dürfen nur elastisch berechnet und bemessen werden.

      (2) Für Bauteile aus Stahlguss und Gusseisen sind die Anforderungen an die innere und äußere Beschaffenheit entsprechend dem Verwendungszweck festzulegen. In Tabelle NA.B.2 sind für vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Beanspruchungszonen H (hoch), M (mittel) und N (niedrig) die erforderlichen Gütestufen angegeben. Bezüglich der Kriterien für die verschiedenen Beanspruchungszonen gilt, dass jeweils jedes einzelne Kriterium maßgebend wird. Die Beanspruchungszonen eines Gussstückes oder die entsprechende einheitliche Klassifizierung bei kleinen Gussstücken sind in den Bauteilzeichnungen zu definieren. Wegen des Korrosionsschutzes können bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit höhere Anforderungen erforderlich sein, als in Tabelle NA.B.2 angegeben. Der Nachweis der Gütestufen gilt als erbracht, wenn die Prüfung einer