Niemals kann Gleichheit die irdische Forderung unsres seelischen Lebens verwirklichen. Kann es die Freiheit?
Freiheit! Nächst der Liebe der göttlichste Ton unsrer Sprache — und dennoch, wehe dem, der in unserm Lande vertrauensvoll und begeistert ihn ohne Umschweif vernehmen läßt. Auf ihn stürzen sich Schulmeister und Polizisten, gewappnet mit allen Distinktionen der Philosophen und allen Vorurteilen des Sicherheitsstaates, und beweisen ihm, daß die höchste Freiheit nur in der höchsten Unfreiheit liege, so daß als Freiheitskampf allenfalls ein Landeskrieg bezeichnet werden dürfe.
Wer wird Freiheit mit Zügellosigkeit verwechseln? Wer jedoch mir zumutet, daß schließlich auch mein Wille unfrei sei, daß die Autorität und Partei, der ich mich anschließe, rückwirkend meine Freiheit begrenzt, daß der Gegner, den ich bekämpfe, mich einschränkt, daß der menschliche Gleichgewichtszustand Beengung verlangt, der treibt Spitzfindigkeit mit halben Wahrheiten und drischt leeres Stroh.
Ein Baum wächst in Freiheit. Das bedeutet nicht, daß er sich auf und davon machen oder in den Himmel wachsen kann; daran hindert ihn die Begrenzung seiner Natur. Es bedeutet auch nicht, daß eine Zelle seines Stammes in die Krone wandern, daß ein Blatt sich in eine Blüte verwandeln, ein Ast über alle übrigen hinauswachsen darf; das verbietet das innere organische Gesetz. Dies Gesetz herrscht in Freiheit und durch Beschränkung. Es gebietet, daß der Stamm trage und nähre, dass [67] die Blätter atmen und die Wurzeln saugen, daß das Sonnenjahr mit Keim und Blüte begrüßt, mit Frucht gesegnet und mit Einkehr beschlossen werde.
Nun wird der Baum ummauert. Wurzeln und Zweige sind an der Entfaltung gehemmt, Wind und Sinne abgewiesen; das verkümmerte einseitige Wachstum steht unter verändertem Gesetz; so alt es sein mag, es ist nicht das eigene, es ist nicht Ausdruck innerer organischer Notwendigkeit, nicht mehr gewollte Selbstbeschränkung, sondern äußeres, gewaltsames Schicksal; an die Stelle der Freiheit tritt der Zwang.
Mag es schwer sein, Freiheit zu umschreiben; ihr Gegensatz, der Zwang, ist leicht zu erkennen. Er ist für jeden Organismus, Mensch, Volk oder Staat dasjenige innere oder äußere Gesetz der Hemmung, das nicht von innerer Notwendigkeit des eigenen oder des umfassenden Wesens verhängt ist. Kriterium für Zwang und Freiheit ist somit die Notwendigkeit; gefordert wird von den Befürwortern gottgewollter Abhängigkeiten der Nachweis, daß diese Notwendigkeit in Wahrheit und in solchem Maße besteht, daß die Aufhebung der Hemmung zum Zusammenbruch oder zur Verkümmerung des Organismus führt. Verwegene Überhebung ist es, in der Abhängigkeit an sich den Selbstzweck zu erblicken; dieser Gedanke führt zur Sklaverei; nur die organische Notwendigkeit erträgt den Namen des Gotteswillens.
Liegt die Ursache der Beschränkung und Abhängigkeit nicht in der Lebensnotwendigkeit des eigenen oder umfassenden Organismus, sondern im Willen und der Gewalt eines fremden Organismus, so ergibt sich der Stand der Knechtschaft.
[68] Knechtschaft und Sklaverei laufen dem Sinne des Christentums nicht zuwider. Sie sind Schickungen, die das äußere Leben behindern, die Entfaltung der Seelenkräfte, das Nahen des Gottesreiches nicht ausschließen. Epiktets Herzensgewalt wuchs in der Knechtschaft, die Blüte des christlichen Mittelalters entsproß dem Kloster. Doch unsre Frage ist anders gestellt; wir wollen nicht wissen, wie der einzelne durch die Gnade innerer Freiheit ein unabänderliches Schicksal überwindet; wir wollen die gerechte Form des Lebens finden, die den Seelenweg der Menschheit öffnet. Dieser Weg aber verlangt organische Entfaltung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung; er kann nicht der Weg des Zwanges sein noch der vorbestimmten Abhängigkeit. Wir wissen eins: Knechtschaft ist der Gegenpol der seelischen Forderung.
Keinen ihrer Ruhmestitel schlägt unsre Zeit höher an als die Überwindung der Sklaverei. Leibeigen ist niemand; Untertan heißt der Mensch nur noch in anmaßenden Erlassen; er selbst nennt sich Staatsbürger, genießt ungezählte persönliche und politische Rechte, gehorcht niemand als der Staatsgewalt, bündelt, wählt und verwaltet. Er verdingt sich nicht, sondern schließt Arbeitsverträge, er ist nicht Knecht und Geselle, sondern Personal, Arbeitnehmer und Angestellter; er hat keinen Brotherrn, sondern einen Arbeitgeber, und der darf ihn nicht schelten noch strafen. Er kann kündigen und seiner Wege gehen, er darf feiern und wandern, er ist, wie er sagt, ein freier Mann.
Und doch seltsam! Gehört er nicht zu den wenigen, die man gebildet und vermögend nennt, so sitzt er nach wenigen Tagen in den Räumen eines [69] andern Arbeitgebers, bei der gleichen achtstündigen Arbeit, unter der gleichen Aufsicht, mit gleichem Lohn und mit gleichen Genüssen, mit gleicher Freiheit und mit gleichen Rechten. Niemand zwingt ihn, niemand tritt ihm in den Weg, und dennoch verläuft sein frühalterndes Leben ohne Muße und ohne Sammlung. Die mechanische Welt tritt ihm entgegen als ein verworrenes Rätsel, das eine Parteizeitung einfarbig beleuchtet; die höhere Welt erscheint im Ausschnitt einer billigen Predigt und eines populären Abrisses; der Mensch erscheint als Feind, wenn er dem fremden, als wortkarger Genosse, wenn er dem eigenen Kreise angehört, der Arbeitgeber als Ausbeuter, der Arbeitsraum als Knochenmühle.
Die Bürgerrechte bestehen, vor allem das Wahlrecht in beiderlei Form. Doch wiederum seltsam! Im behördlichen Leben bleibt der Mensch stets Objekt; Subjekt sind die andern, gleichviel ob sie als militärische Vorgesetzte ihn duzen, als Richter aburteilen, als Polizei und Beamte ihn behandeln, ausfragen, verwalten. Er mag sich verbünden und organisieren, versammeln und demonstrieren, er bleibt der Regierte und Gehorchende, auf den goldnen Stühlen sitzen die gleichen, die in breiten Straßen unter Bäumen wohnen, in Wagen fahren und sich grüßen; sie tragen die Verantwortungen, die Würden und die Macht.
Doch das bürgerliche Leben ist frei. Hier herrscht der Wettbewerb, der Starke und Kluge mag wagen und gewinnen, hier beschränken ihn nur notdürftige Gesetze und Regeln; dieser Kampfplatz steht allen offen. Und abermals: der Eintritt gelingt nicht. Der Kreis ist heimlich geschlossen, sein Bundes- [67] merkmal ist Geld. Wer hat, dem wird gegeben; was einer besitzt, das vermehrt sich, doch zunächst muß er besitzen. Er besitzt, was seinen Vorfahren gehörte, was sie ihm als Erziehung und Kapital hinterließen. In reichen, unerschlossenen Ländern mag es gelingen, daß der ersparte Pfennig sich mehrt; je älter und unergiebiger das Land, desto teurer der Einkauf in den werbenden Stand.
So erheben sich gläserne Mauern von allen Seiten, durchsichtig und unübersteiglich, und jenseits liegt Freiheit, Selbstbestimmung, Wohlstand und Macht. Die Schlüssel des verbotenen Landes aber heißen Bildung und Vermögen, und beide sind erblich.
Deshalb schwindet die letzte Hoffnung des Ausgeschlossenen: seinen Kindern möchte beschieden sein, was ihm selbst versagt war; er scheidet aus der Welt mit der Erkenntnis, daß seine Arbeit nicht ihm, nicht seinen Nachkommen, sondern andern und ihren Nachkommen diente, daß auch ihr Schicksal erblich, vorbestimmt und unentrinnbar sei.
Was bedeutet das? Das bedeutet nicht die alte Knechtschaft, die persönlich war, und indem sie die Schicksale zweier Menschen oder zweier Familien, widernatürlich zwar, doch unter einem Dach verband, die letzte menschliche Gemeinschaft und Anteilnahme aufrechthielt. Dieses Verhältnis bedeutet unter dem Scheine der Freiheit und Selbstbestimmung eine anonyme Hörigkeit, nicht von Mensch zu Mensch, sondern von Volk zu Volk, unter beliebigem Austausch der Beziehung, jedoch unter dem unverbrüchlichen Gesetz der einseitigen Herrschaft. Dieses erbliche Diensttum besteht in allen Ländern des alten Zivilisationskreises, es besteht unter Bevölkerungsklassen gleichen Stammes, [71] gleicher Sprache, gleichen Glaubens und gleicher Sitte und nennt sich Proletariat.
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