2.2. Wirtschaftliche Konflikte
Wirtschaftliche Konflikte bestehen nicht nur zwischen Staaten, sondern auch zwischen einzelnen Landesregionen oder Bevölkerungsgruppen. Es kann bei diesen Konflikten um Rohstoffe, Wasser, bebaubares Land, Weideflächen oder ungleiche Behandlungen durch die Regierung gehen. Kennzeichen solcher Regionen sind meist große soziale Unterschiede gepaart mit Arbeitslosigkeit, Überbevölkerung, schlechtem Bildungssystem, Hunger und Armut. Diese Gegebenheiten führen zu einer angespannten Atmosphäre innerhalb der betroffenen Bevölkerungsgruppen und können sich zum Pulverfass entwickeln. Wo sich Menschen nicht ernähren können, flüchten sich manche in die Kriminalität, was dich als Reisenden unmittelbar betreffen kann.
2.3. Umwelt- und Naturkatastrophen
Umwelt- und Naturkatastrophen tragen die unterschiedlichsten Gesichter. Sie reichen von Dauerregen und dadurch verursachte Erdrutsche oder Überschwemmungen bis zu Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüchen, Dürren, z. B. verursacht durch Klimawandel oder Heuschrecken. Sie umfassen auch atomar verseuchte Gegenden. Diese Katastrophen können sehr plötzlich auftreten und trotz weltweiter Sicherheitssysteme sind sie nicht immer vorhersehbar.
Wie wir uns auf Krisengebiete vorbereiten und welche Vorsichtsmaßnahmen wir in den Regionen treffen, ist Thema in Teil III des Buches.
3. Auswärtiges Amt, Botschaften und Konsulate
Weltweit gibt es mehr als 220 deutsche Auslandsvertretungen, wie Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate. Letztere werden von ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuln geführt. Konsulate sind laut Gesetz verpflichtet, Hilfe zu leisten bzw. beratend zur Verfügung zu stehen. Allerdings sind Umfang und Form der Unterstützung durch internationales Recht und das Recht des Reiselandes eingeschränkt. Deutsche Staatsbürger*innen können im Notfall rund um die Uhr unter +49 30 18170 (Stand 03/2021) das Auswärtige Amt (AA) in Berlin anrufen. Aber auch in vielen Ländern sind die Notfallnummern rund um die Uhr besetzt, suche die entsprechende Nummer auf der Website des Auswärtigen Amtes und schreibe sie dir am besten schon vor deiner Abreise auf deinen Notfallzettel (siehe Seite 29). Für Österreicher*innen ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) zuständig; Schweizer*innen wenden sich an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
3.1. Botschaften und Konsulate
Botschaften vertreten die Regierung ihres Landes, manchmal auch mehrerer Länder. Die Mitarbeiter*innen sind für politische Beziehungen zuständig. Sie übermitteln Nachrichten der Regierung und fördern Wirtschaftsbeziehungen zwischen Heimatland und Botschaftssitz.
Anders Konsulate, sie vertreten einen Staat. Ihnen steht eine Konsul*in vor. Das Aufgabengebiet von Generalkonsulaten und Konsulaten umfasst im Unterschied zu Botschaften vor allem das Rechts- und Konsularwesen, Außenwirtschaftsförderung, kulturelle Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Solltest du in einer Notsituation sein, wende dich an die Konsularabteilungen der Botschaften oder an Generalkonsulate und Konsulate, je nachdem was in nächster Nähe ist. Die Konsularbeamt*innen erfüllen zudem Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und Kommunalbehörden. Sie helfen dir bei Pass- und Visumangelegenheiten und bei Aufenthaltsfragen.
Zu unterscheiden sind die Berufs- von Honorarkonsul*innen. Berufskonsul*innen sind hohe Beamt*innen, die das Konsulat leiten. Sie genießen Amtsimmunität, d.h. sie unterliegen bei Ausübung ihres Amtes nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Honorarkonsul*innen sind ehrenamtlich tätige Personen, die Amtshandlungsimmunität genießen. Das bedeutet, die Person ist bei unmittelbaren Amtshandlungen zur Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben vor der Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Maßnahmen geschützt, aber nur bei diesen.
Honorarkonsul*innen werden ernannt, wenn die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig bzw. zu teuer wäre, oder, wenn der Amtsbezirk der zuständigen Auslandsvertretung sehr groß ist und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Honorarkonsul*innen müssen keine deutschen Staatsbürger*innen sein. Es sind oft Leute mit langjähriger Berufserfahrung im Gastland. Sie haben vielfältige Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können deshalb fundierte Hilfe leisten. Sie müssen allerdings nicht permanent anwesend sein und dürfen nicht alle konsularischen Amtshandlungen ausüben. Visumangelegenheiten oder die Beglaubigung von Urkunden liegen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich, es gibt aber Ausnahmen.
Diese Hilfen bieten Konsulate an:
■ Hilfe bei Passverlust
■ Information bei Geldverlust
■ Unterstützung bei Gewaltverbrechen
■ Betreuung bei Verhaftung
■ Unterstützung in Krisensituationen und bei Evakuierung
■ Unterstützung im Vermissten- und Todesfall
Für folgende Aktionen sind Konsulate nicht zuständig:
■ Ausstellung von Führerscheinersatzpapieren
■ Anwaltliche oder gerichtliche Vertretung
■ Eingriffe in laufende Gerichtsverfahren oder Erteilung von Weisungen an lokale Behörden
■ Begleichung offener Hotel- oder Krankenhausrechnungen und Bußgelder
■ Finanzierung der Fortsetzung der Reise
■ Übernahme der Kosten von Such- und Rettungsaktion und Auslegen von Überführungskosten bei Todesfällen
■ Tätigkeiten von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken
Achte darauf, dass relevante Punkte über die Firmenversicherung abgedeckt sind. Manche Weltreisende schließen noch zusätzlich eine private Reiseversicherung ab.
In bestimmten Ländern kannst du auch konsularische Hilfe bei Vertretungen anderer EU-Staaten suchen. Durch die Unionsbürgerschaft haben alle EU-Bürger Anspruch auf konsularischen Schutz jedes anderen Mitgliedstaates (Art. 23 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV), falls es im jeweiligen Land keine deutsche Vertretung gibt. Das gilt für akute Notlagen, wie Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Erkrankungen, Festnahmen oder Haft sowie Gewaltverbrechen. Es kann sein, dass man an eine andere Auslandsvertretung weiterverwiesen wird, je nach Absprachen, wer für die konsularische Betreuung von Deutschen zuständig ist.
3.1.1. Passverlust
Deinen Reisepass brauchst du, um im Hotel einzuchecken, dich bei Polizeikontrollen auszuweisen und für die Ausreise und Rückreise nach Hause. Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und in Ausnahmefällen Honorarkonsulate können einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Mit einer vorhandenen Passkopie geht das deutlich schneller.
Prinzipiell ist auch die Ausstellung eines befristeten vorläufigen Passes möglich. Die dauert jedoch länger als der erwähnte Passersatz, weil die Heimatbehörde kontaktiert werden muss.
Wenn dein Pass weg ist, warum auch immer, rufe bei der zuständigen Auslandsvertretung an, mache einen Termin aus und frage, was du zum Termin für die Ausstellung des Ersatzdokumentes mitbringen musst. Normalerweise brauchst du:
■ Polizeiprotokoll, in dem der Verlust dokumentiert ist
■ zwei aktuelle Passfotos (Checkliste Gepäck siehe Seite 167)
■ ein Antragsformular
■ Verlustanzeige