Grundsatz der Stetigkeit
Vermögenswerte und Schulden müssen immer nach denselben Methoden bewertet werden. Klingt zwar langweilig und unkreativ, ermöglicht es aber, einzelne Geschäftsjahre miteinander zu vergleichen. Ihre Kreativität dürfen Sie natürlich gern anderweitig ausleben. Malen Sie doch in der Mittagspause mal wieder ein Mandala aus oder trainieren Sie eine neue Tischkickerstrategie.
Grundsatz der Belegbarkeit
Achtung, Spoiler-Alarm! An dieser Stelle verraten wir Ihnen bereits einen Satz, der Ihnen in Kapitel 4 gleich mehrfach über den Weg laufen wird: »Keine Buchung ohne Beleg!« Und hier gibt es ausnahmsweise mal keine Ausnahme. Darüber hinaus müssen Sie die Belege gut sortiert aufbewahren. Die Buchhaltung ist eben kein Ponyhof (wobei ein Ponyhof natürlich trotzdem buchhaltungspflichtig sein kann).
Grundsatz der Identität
Am Anfang eines neuen Geschäftsjahrs müssen die Bestände der Konten mit den Schlussbeständen der Vorperiode übereinstimmen, also identisch sein. Die Schlussbilanz muss also mit der Eröffnungsbilanz übereinstimmen. Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie in Kapitel 5.
Grundsatz der zeitnahen Erfassung
Wie es der Name bereits erahnen lässt, dürfen Sie Geschäftsvorfälle nicht erst im übernächsten Jahr erfassen, wenn Sie mal wieder ein bisschen mehr Zeit haben. Stattdessen sollten Sie sich die Zeit nehmen, die Verbuchungen zeitnah vorzunehmen. Sie wissen ja: Was du heute kannst besorgen …
Kapitel 2
Die Inventur und die Bilanz
IN DIESEM KAPITEL
Die Inventur und das Inventar
Die Gliederung einer Bilanz
Die Eröffnungs- und die Schlussbilanz
In diesem Kapitel wird erst einmal gezählt, gemessen und gewogen. Und zwar bei der Inventur. Alles Wichtige dazu sowie zum Inventar und den unterschiedlichen Inventurverfahren erzählen wir Ihnen in diesem Kapitel. Dann geht es um die Bilanz. Wie eine Bilanz gegliedert ist, bleibt Ihnen nach der Lektüre dieses Kapitels hoffentlich nicht mehr verborgen.
Bestandsaufnahme: Inventur und Inventar
Vor den Erfolg haben die Götter sprichwörtlich den Schweiß gesetzt. Ehe man sich daranmachen kann, möglichst viele Millionen Euro mit seiner Geschäftsidee zu scheffeln, muss jeder buchführungspflichtige Selbstständige oder gewerbliche Unternehmer erst einmal eine Liste mit dem gesamten für das Unternehmen eingesetzten Hab und Gut erstellen. Diese Bestandsaufnahme nennt man Inventur.
Ein solches Inventar müssen Sie jedes Jahr erstellen. Hört sich nach einer Menge Arbeit an, ist aber oft gar nicht so schlimm.
Die gängigsten Inventurverfahren
Eine Inventur kann man auf unterschiedliche Arten durchführen. In der Praxis werden Ihnen meist die folgenden Inventurverfahren über den Weg laufen:
die Stichtagsinventur
die zeitversetzte Inventur
die permanente Inventur
die Stichprobeninventur
Alle Jahre wieder: Die Stichtagsinventur
Vielleicht ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Sie wollen im Supermarkt einkaufen und der Laden ist zu. Ein Schild mit der Aufschrift »Heute wegen Inventur geschlossen!« bringt Licht ins Dunkel. Sie haben sich nicht im Wochentag oder an der Tür geirrt, sondern der Supermarkt bleibt heute aufgrund der jährlichen Stichtagsinventur geschlossen.
Viele, extra für diesen einen Tag angestellte Inventurkräfte – oft Schüler, Studenten oder Rentner – schwärmen zwischen den Regalen und Tiefkühltheken umher, zählen und erfassen jede einzelne Tütensuppe und Tiefkühlpizza. Im Büro glüht derweil der Taschenrechner, da der Marktleiter damit beschäftigt ist, die ganzen Schulden des Supermarkts zu ermitteln und fein säuberlich aufzuschreiben.
Eine Stichtagsinventur findet wenige Tage um den Abschlussstichtag herum statt. Das geht oft auch mit dem Abschluss des Kalenderjahrs einher. »Wenige Tage« heißt übrigens maximal zehn Tage.
Vorher oder nachher: Die zeitversetzte Inventur
Steht nicht genügend Personal zur Verfügung oder ist der Taschenrechner des Marktleiters ausgerechnet um den Abschlussstichtag herum kaputt, ist das nicht schlimm. Nach § 241 Abs. 3 HGB kann die Inventur in solchen Fällen bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.
Wenn Sie eine zeitversetzte Inventur machen, gilt trotzdem der Bilanzstichtag. Das heißt, alles, was zwischen der Inventur und dem Bilanzstichtag beziehungsweise zwischen dem Bilanzstichtag und der Inventur passiert, müssen Sie ebenfalls berücksichtigen. Je nachdem, ob Sie die Inventur vor oder