Die Staatsanwaltschaft weist Nachermittlungen an und verlängert die Frist für den Abschlussbericht.
Die geschiedene Ehefrau Hoppes wird als Zeugin gehört. Hermann Hoppe ist am 17. Januar 1963 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Hedwig Hoppe weiß, dass ihr Mann während des Krieges ein Verhältnis mit Minna Brauer hatte, meint jedoch zu der Frage, ob ihr Mann in den letzten Monaten versucht habe dieses Verhältnis wiederzubeleben: „Das halte ich für ausgeschlossen.“
Minna Brauer sitzt im Magdeburger Untersuchungsgefängnis. Es ist Freitag – Wäschetausch. Jede Woche bringt ihr ihre Tochter Lieselotte frische Wäsche. Als sie das Päckchen aufmacht, findet sie darin auch eine Seifendose mit einem Zettel. Darauf steht: „Minna Brauer! Ich stehe draußen – alle viere – Isolde.“
Da sie von ihrem Zellenfenster aus auf die Straße blicken kann, schaut sie sofort hinunter. Sie sieht ihre Tochter Isolde, die aus dem Kreis Hettstedt gekommen ist. Sie steht jedoch zu dicht an der Mauer, so dass die Gefangene nur ihren Kopf sehen kann. Sie ruft der Tochter zu: „Geh ein Stück zur Straße hin.“ Dann kann sie die Töchter und ihre zwei größeren Enkeltöchter sehen. Nur das Neugeborene im Kinderwagen kann sie nicht richtig erkennen. Sie ruft erneut durch die Gitter, Isolde solle den Kinderwagen etwas ankippen. Doch das versteht die Tochter nicht. Ein weiteres Mal kann die Mörderin nicht rufen, denn draußen auf dem Gang geht eine Wachtmeisterin vorbei.
Am 4. Juni 1964 wird Minna Brauer von zwei Kriminalisten verhört. Dabei nimmt sie ihren Widerruf zurück. „Mein Mann starb nicht durch den Strick. Und auch Hermann Hoppe habe ich im vergangenen Jahr am 3. November nicht getroffen.“ Es habe sich alles so abgespielt, wie sie es in ihrem Geständnis erzählt hat. Die Geschichte habe sie erfunden, weil sie gehofft hatte, Hermann Hoppe gegenübergestellt zu werden. „Ich wollte ihn noch einmal sehen und sprechen, weil mich mit ihm schöne Erinnerungen verbinden.“
In einem Detail korrigiert sie jedoch ihre Aussage: „Es waren nicht drei, sondern zwanzig Tabletten, die ich Paul in die Flasche getan habe.“ Zuvor hätten sie und ihr Mann „Dreierlei Tropfen“ genommen, weil sie es „mit dem Magen“ hatten. Nachdem sich ihr Mann nun gewundert habe, warum sein Bier so bitter schmeckte, hatte sie ihn beruhigt: „Das liegt an den Tropfen, die wir vorher geschluckt haben.“
Am 11. August 1964 beginnt vor dem III. Strafsenat des Magdeburger Bezirksgerichts der Prozess gegen Minna Brauer. Drei Tage später spricht Richterin Schilling das Urteil: Wegen Mordes wird die Frau aus Weferlingen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Die Vorsitzende sieht es für erwiesen an, dass Minna Brauer glaubte, allein besser leben zu können. Sie habe ihrem Ehemann übel genommen, dass er als Invalidenrentner Geld bekam, ohne dafür arbeiten zu müssen. „Zu diesem Groll kam noch die Eifersucht, deren Ursache in ihrem aus eigener Untreue resultierendem Misstrauen lag.“ Vor Gericht habe sie keinerlei Reue und Einsicht gezeigt.
Der Halberstädter Rechtsanwalt Klaus Stiebing legt gegen das Urteil Berufung ein. Denn erneut hat Minna Brauer ihm gegenüber ihr Geständnis widerrufen. Nach einem Streit habe sie drei Schlaftabletten in einer Flasche Bier aufgelöst, um einschlafen zu können. Den Rest habe ihr Mann getrunken. Als sie am nächsten Morgen aufgewacht sei, habe Paul Brauer tot auf dem Sofa gelegen. Da sie nach dem Ableben ihres Mannes auch nicht mehr leben wollte, sei es ihr egal gewesen, was mit ihr geschieht. Deshalb habe sie den Mord gestanden.
Das Oberste Gericht der DDR verwirft am 2. September 1964 die Berufung als „offensichtlich unbegründet“.
Der Staatsrat begnadigt die Mörderin am 3. September 1979. Am 1. Dezember wird die 70-Jährige aus der Haftanstalt Hoheneck entlassen.
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